"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice
Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
Kurt:
Neuerungen bei den Anschreiben des Beitragsservice:
Beitragsservice verschickt künftig keine Zahlungsaufforderungen mehr
Umstellung beim Beitragsservice - Zitat: "Ressourcen einsparen und Verwaltungsaufwand reduzieren"
Auszug aktueller Anschreiben des Beitragsservice an Mitstreiter:
--- Zitat ---Zahlungstermine für Ihre Rundfunkbeiträge | Beitragsnummer ...
[...]
WICHTIGE ÄNDERUNG
Wir treten heute persönlich mit Ihnen in Kontakt, um Sie über eine wichtige Neuerung zu informieren:
Künftig werden Sie von uns zu den entsprechenden Fälligkeitsterminen keine Zahlungsaufforderungen mehr erhalten.
Auf diese Weise möchten wir Ressourcen einsparen und Verwaltungsaufwand reduzieren.
Bitte überweisen Sie in Zukunft Ihre Rundfunkbeiträge selbstständig zu den untenstehenden Terminen. Diese
Zahlungstermine gelten auch für kommende Jahre, solange sich an Ihrer Beitragspflicht und -höhe nichts ändert.
Ihr nächster Rundfunkbeitrag wird am 15.02.2022 fällig.
Ihr Rundfunkbeitrag für 3 Monate: 55,08 EUR
Zukünftige Zahlungstermine: 15.05. 15.08. 15.11. 15.02.
Zahlungsempfänger: Beitragsservice von ARD, ZDF, Dradio
[...]
Wir bedanken uns, dass Sie uns bei diesem Vorhaben unterstützen.
Freundliche Grüße
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
--- Ende Zitat ---
Im Anhang von Mitstreitern gepostete Anschreiben
(Bildquellen: Bilder von Mitstreitern in facebook-Gruppen)
Edit "Bürger:
Zu den bisherigen vollständig automatisierten, gesetzlich nicht vorgesehenen, nicht rechtsverbindlichen und auch
nicht rechtsmittelfähigen "ZahlungsAUFFORDERUNGen"/ "Kontostandsmitteilungen" siehe u.a. unter
Ablauf 1 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74418.html#msg74418
Zur Umstellung siehe u.a. auch unter
GEZ: Änderung bei der Zahlungsaufforderung (02/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35938.0
Weitere Pressemeldungen bitte in dortigem Thread.
Hier im Thread bitte nur inhaltliche Diskussion zur "Umstellung". Danke.
Edit "Bürger" - ergänzender Hinweis:
ACHTUNG:
Das Bestreben von ARD-ZDF-GEZ, durch SEPA-Mandate den monatlichen vollautomatischen Geldzufluss möglichst zu sichern und auszuweiten, ist offensichtlich.
Wer ARD-ZDF-GEZ jedoch seine Kontodaten/Bankdaten zur Kenntnis gibt (egal ob über SEPA-Mandat, Dauerauftrag oder Einzelüberweisung) erleichtert für ARD-ZDF-GEZ den späteren Zugriff auf das Konto im Falle von Zahlungsstreitigkeiten bzw. einer Vollstreckung/ Kontopfändung! Insofern gilt als eine der elementarsten Grundregeln, ARD-ZDF-GEZ keine persönlichen Kontodaten/Bankdaten zur Kenntnis zu geben und etwaige bereits zur Kenntnis gegebene Kontodaten/Bankdaten löschen zu lassen bzw. besser gänzlich zu wechseln und die neuen Kontodaten/Bankdaten dann nicht zur Kenntnis zu geben.
Ohne Kontodaten/Bankdaten können ARD-ZDF-GEZ dann nur noch im Wege der Vermögensauskunft oder über Drittauskünfte im Zuge einer Vollstreckung an die für eine Kontopfändung erforderlichen Kontodaten/Bankdaten gelangen. Dies sollte man nicht unnötig erleichtern und damit seine eigene Rechtsposition unnötig erschweren.
Da bislang die Barzahlung - nach diesseitiger Sicht rechtswidrig - ausgeschlossen wird, bleiben nur aktive Schritte, siehe u.a. unter
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31988.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057
und weitere dortige Link-Verweise u.a. auch zum Verfahren von Norbert Häring wie u.a.
N. Häring - Unsere Stellungnahme zum EuGH-Bargeldurteil für das BVerwG (04/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35332.0
Im Weiteren siehe u.a. auch unter
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
Bürger:
Aus aktuellem Anlass hier zur Information, dass bei mind. zwei in fiktiven Klageverfahren befindlichen Nicht-Zahlern die altbekannten, vollständig automatisierten, gesetzlich nicht vorgesehenen, nicht rechtsverbindlichen und auch nicht rechtsmittelfähigen "ZahlungsAUFFORDERUNGen"/ "Kontostandsmitteilungen" von Anfang 02/2022 eintrafen... vgl. u.a. unter
Ablauf 1 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74418.html#msg74418
...und also keine solche "Umstellungs"-Information wie aus dem Eingangspost dieses Threads.
Zeitungsbezahler:
Z hat gerade erst wieder ein Schreiben, welches "gelesen, gelacht, gelocht" wurde, abgeheftet.
Aber vielleicht dauert der Organisationsprozeß ein Quartal, bis der Computer weiß, daß er nichts mehr verschicken soll.
Nächste gewünschte Papiereinsparung: Verzicht auf das Verschicken von Feststellungsbescheiden...
Bürger:
Querverweis aus aktuellem Anlass:
GEZ: Änderung bei der Zahlungsaufforderung (02/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35938.0
Weitere Pressemeldungen bitte in dortigem Thread.
Hier im Thread bitte nur inhaltliche Diskussion. Danke.
Aufgrund der Wichtigkeit hier auch noch der im Einstiegsbeitrag ergänzte Hinweis:
--- Zitat von: Kurt am 26. Januar 2022, 19:23 ---[...]
Edit "Bürger" - ergänzender Hinweis:
ACHTUNG:
Das Bestreben von ARD-ZDF-GEZ, durch SEPA-Mandate den monatlichen vollautomatischen Geldzufluss möglichst zu sichern und auszuweiten, ist offensichtlich.
Wer ARD-ZDF-GEZ jedoch seine Kontodaten/Bankdaten zur Kenntnis gibt (egal ob über SEPA-Mandat, Dauerauftrag oder Einzelüberweisung) erleichtert für ARD-ZDF-GEZ den späteren Zugriff auf das Konto im Falle von Zahlungsstreitigkeiten bzw. einer Vollstreckung/ Kontopfändung! Insofern gilt als eine der elementarsten Grundregeln, ARD-ZDF-GEZ keine persönlichen Kontodaten/Bankdaten zur Kenntnis zu geben und etwaige bereits zur Kenntnis gegebene Kontodaten/Bankdaten löschen zu lassen bzw. besser gänzlich zu wechseln und die neuen Kontodaten/Bankdaten dann nicht zur Kenntnis zu geben.
Ohne Kontodaten/Bankdaten können ARD-ZDF-GEZ dann nur noch im Wege der Vermögensauskunft oder über Drittauskünfte im Zuge einer Vollstreckung an die für eine Kontopfändung erforderlichen Kontodaten/Bankdaten gelangen. Dies sollte man nicht unnötig erleichtern und damit seine eigene Rechtsposition unnötig erschweren.
Da bislang die Barzahlung - nach diesseitiger Sicht rechtswidrig - ausgeschlossen wird, bleiben nur aktive Schritte, siehe u.a. unter
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31988.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057
und weitere dortige Link-Verweise u.a. auch zum Verfahren von Norbert Häring wie u.a.
N. Häring - Unsere Stellungnahme zum EuGH-Bargeldurteil für das BVerwG (04/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35332.0
Im Weiteren siehe u.a. auch unter
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
--- Ende Zitat ---
Frei:
Ich könnte mir vorstellen, dass eine fiktive Person F vor ein paar Tagen ein Info-Schreiben bekommen haben könnte, dass am 15.02.2022 die Rundfunkbeiträge bis 03/2022 fällig sind. Und dabei ein Hinweis, dass der Betrag auch völlig einfach regelmäßig und automatisch vom Konto abgebucht werden könnte.
Und ein Hinweis, dass der offene fällige zu zahlende Betrag mittlerweile etwa 1805 Euro beträgt.
Aber in dem Schreiben gibt es keinen Hinweis darauf, dass keine Erinnerungsbriefe oder keine Infoschreiben mehr versendet werden.
Und einen Bescheid für das letzte Quartal 2021 könnte die fiktive Person F eine Woche vorher auch bekommen haben.
Damit der BS / örR nicht an die Kontonummer kommt, wird diese fiktive Person F die angeblich fällige Zwangsgebühr frühestens dann bezahlen, wenn der Gerichtsvollzieher persönlich vor der Tür steht um die Zwangsgebühr abzuholen. Aber der muss erstmal kommen. Das erste mal als der fiktiv zur fiktiven Person F losgeschickt werden sollte, hatte der BS / örR einen Formfehler begangen, so dass die Zwangsvollstreckung zurückgezogen wurde, und der örR sogar selber die Gebühren für die erfolglose Vollstreckung zahlen musste. >:D
Vorraussichtlich würde die fiktive Person F dann aber auch immer noch nicht bezahlen... >:D
(Wo nix ist kann nix abgeholt werden ;) )
Frei 8)
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