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Autor Thema: Welche Retoureaufkleber und Stempel gibt es auf Briefen der Deutschen Post AG?  (Gelesen 44658 mal)

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  • Beiträge: 1
Den Stempel hatte eine Person A mal nachgesetzt, um ihn sich evtl. mal anfertigen zu lassen.
Person A fährt aber im Moment eine andere als die „Ich-bin-unbekannt-verzogen-oder-tot“-Strategie, so dass sie ihn selbst noch nicht angewendet hat.

Beispiel-Dateien (Vorlage von 2014 und Reproduktions-PDF) siehe unter

In groß*
https://www.pdf-archive.com/2014/09/10/stempel-verzogen/stempel-verzogen.pdf (PDF, 1 Seite, ~85kB)

Prinzipiell habe ich den Eindruck, dass diese Kleber oder Stempel willkürlich ohne besonderes System eingesetzt werden, je nachdem, was gerade zur Hand ist.

* Das Bild ist nicht mehr verfügbar.
Hat jemand eine Vorlage dieses 'Post'-"Zurück"-Stempels ohne Rechtschreibfehler?

In der ersten Spalte steht "Empänger" statt "Empfänger", dadurch ist die Vorlage total unbrauchbar, da man gleich sieht, dass es nachgemacht ist.

Die Vorlage ist hervorragend, nur habe ich keine Kenntnisse, wie ich so etwas selber erstellen kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2021, 15:51 von Bürger«

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  • Beiträge: 22
Mal Ehrlich, was soll das bringen?

Zu den abgebildeten Möglichkeiten wo man ein Kreuzchen/Häkchen setzen muß:

1: Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.
    Wir haben ja wie jeder weiß die Meldepflicht, es kann/wird passieren das das Ordnungsamt
    vor der Tür steht um zu Kontrollieren/Nachzuforschen wo der Mieter ist.
    Das gibt Ärger, auch für den Vermieter (siehe unten).

2: Empfänger verzogen. Einwilligung zur Weitergabe der neuen Anschrift liegt nicht vor.
    Einwilligung?? --- Brauchen die nicht!
    Die Einwohnermeldeämter geben sämtliche Daten ohne Dich/Uns zu Fragen automatisch an
    die ÖRR bzw. an den "Beitragsservice" weiter!

3: Annahme verweigert.
    Kann man auch nicht ankreuzen; das bedeutet ja Du bist zu Hause bzw. Wohnst an dieser Adresse,
    weigerst Dich aber das Schreiben anzunehmen.
    Ergo; Du würdest damit Deine schon Automatisch Deine Adresse bestätigen!

4: Empfänger soll verstorben sein.
    Geht auch nicht, die wollen einen Totenschein sehen damit dies Bestätigt wird.
    Das wird auch nachgeprüft.


Nochmal oben zu der #1: Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.
Im Jahr 2015 wurde durch das Bundesmeldegesetz eine Meldepflicht für den Vermieter eingeführt.

Siehe hierzu als beispiel mal diese Links:
https://www.vermietet.de/meldepflicht-vermieter#:~:text=Im%20November%202015%20wurde%20durch,den%20Vermieter%20nicht%20erf%C3%BCllt%20wird.

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/neues-melderecht-vermieterbescheinigung-erlebt-comeback_258_167830.html

Die Vermieter sind seit dem Verpflichtet "jeden" Mieter zu Melden, wenn die das nicht machen kann das
von 1000,00€ bis 50 000,00€ Strafe Kosten!
Da wird sich kein Vermieter darauf einlassen sich diesen Ärger einzuhandeln!
Übrigens wegen der Meldepflicht:
Der Vermieter kann Auskunft von der Meldebehörde verlangen.
Neu ist auch ein Auskunftsanspruch des Vermieters: Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde
davon überzeugen, ob sich der Mieter tatsächlich an- oder abgemeldet hat.

Das mit dem "Stempel verzogen" kann mit etwas Glück eine Zeitlang gut gehen, gibt aber früher oder später
Ärger, vor allem auch für den Vermieter (Meldepflicht)!


Edit "Bürger":
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