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Autor Thema: Kleine Anfrage HH: Entwicklung der Rundfunkbeiträge in Hamburg 2021  (Gelesen 599 mal)

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Zitat
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Olga Petersen und Krzysztof Walczak (AfD) vom 28.10.21
und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Rundfunkbeiträge in Hamburg 2021

Einleitung für die Fragen:
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass gegen immer mehr Beitragszahler Vollstreckungsverfahren durchgeführt wurden. Gemäß Drs. 22/1405 führte der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bis zum 31. Dezember 2019 auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg 103.615 Beitrags- konten mit einem Mahnstatus (Erinnerung, Festsetzungsbescheid, Mahnung, Vollstreckungsersuchen). Mit den Maßnahmen wurden Forderungen von 31,3 Millionen Euro angemahnt, festgesetzt oder der Vollstreckungsbehörde zum Einzug übergeben.

Zum 31. Dezember 2020 führte der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg 95.491 Beitragskonten mit einem Mahnstatus (Erinnerung, Festsetzungsbescheid, Mahnung, Vollstreckungsersuchen). Mit den Maßnahmen wurden Forderun- gen von 28,9 Millionen Euro angemahnt, festgesetzt oder der Vollstreckungs- behörde zum Einzug übergeben. Zum 28. Februar 2021 führt der Beitragsser- vice von ARD, ZDF und Deutschlandradio 94.007 Beitragskonten mit einem Mahnstatus. Dabei geht es um Forderungen von 28,8 Millionen Euro.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Einleitung für die Antworten:
Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Norddeutschen Rundfunks (NDR) wie folgt:

Frage 1: Wie viele Rundfunkbeitragszahler waren auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) im laufenden Jahr 2021 beitrags- säumig? Auf welches finanzielle Volumen belaufen sich die Beitrags-
rückstände in den genannten Zeiträumen?
Antwort zu Frage 1:
Zum 30. September 2021 führte der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschland- radio auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg 87.623 Beitragskonten mit einem Mahnstatus (Erinnerung, Festsetzungsbescheid, Mahnung, Vollstreckungsersu- chen). Mit den Maßnahmen wurden Forderungen von 26,6 Millionen Euro angemahnt, festgesetzt oder der Vollstreckungsbehörde zum Einzug übergeben.

Frage 2: Gegen wie viele säumige Rundfunkgebührenbeitragszahler in der FHH wurden bisher in 2021 Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt?

Frage 3: Welche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden dabei im Zusammenhang mit dem Beitreiben offener Beitragsforderungen
jeweils circa wie häufig angewendet?

Frage 4: Welche Summe ausstehender Beiträge konnte bisher in 2021 jeweils beigetrieben werden?
Antwort zu Fragen 2, 3 und 4:
Zum Stichtag 24. Oktober 2021 wurden 49.361 Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet mit folgenden Maßnahmen in folgender Anzahl:
Ankündigung der Zwangsvollstreckung 32.236
Teilzahlungsvereinbarung 3.950
Forderungspfändung 8.317
Vermögensermittlung 7.224
Vollstreckungsaußendienst 2
Beigetrieben wurden 5.682.522 Euro.

Frage 5: Wie hoch lagen die offenen Beitragsforderungen zum September 2020 und September 2021 bundesweit sowie auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg?
Antwort zu Frage 5:
Die offenen Forderungen im Mahnverfahren stellen sich nach Auskunft des NDR wie folgt dar:
Tabelle (siehe PDF)

Frage 6: Welche Einnahmen beziehungsweise Erlöse erzielte die Freie und Hansestadt Hamburg bisher in 2021 durch das Beitreiben von Forderungen aus dem Rundfunkbeitrag?
Antwort zu Frage 6:
Zum Stichtag 24. Oktober 2021 wurden von der Kasse.Hamburg 875.249,08 Euro Voll- streckungsgebühren im Zusammenhang mit dem Beitragsservice erzielt.
Download des Originaldokuments
hier im Anhang:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=35859.0;attach=27889
bzw. auf der Seite der Bürgerschaft HH:
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/77678/entwicklung_der_rundfunkbeitraege_in_hamburg_2021.pdf


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Aus der Antwort gelesen, beigetrieben wurden 5.682.522 Euro. Diese Zahl könnte vermutlich geteilt werden durch "Forderungspfändung 8.317", weil nur diese Art eine Beitreibung beschreibt. Damit ergeben sich ca. 683,24 € im Schnitt, welche bei einem Satz von etwa 17,50 € ca. 39 Monate entsprechen würden. Also könnte ganz grob vermutet werden, beigetrieben werden Forderungen aus einem Zeitraum von etwa 3 Jahren.
Sofern die Anfrage nur nach Beitreibungen fragte, ergeben sich Rückfragen zu den Zahlen für Teilzahlungsvereinbarung, Vermögensermittlung, Ankündigung der Zwangsvollstreckung und Vollstreckungsaußendienst. 


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