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Festsetzungsbescheide: stehts widersprochen ... und es kommt nix mehr - wieso?!
Bernd0815:
meine fiktive Person X hat stehts widersprochen, nicht nur den Bescheiden selbst, sondern auch den "erklärenden" Antwortschreiben auf die Widersprüche, die jedenfalls anfangs gekommen sind.
Irgendwann stand in einem dieser Schreiben sinngemäß "wir haben alles gesagt und äußern uns nicht mehr", und seither kommt auch kein Bescheid mehr.
Vor ~6 Monaten hat Person X einen weiteren Widerspruch sozusagen ins Blaue gesendet, per Einschreiben, wie sich das gehört. Daraufhin gab es wieder so ein Erklärungschreiben, welches sich wie Textbausteine liest, daher am Inhalt des Widerspruchs vorbei geht und endet mit:
--- Zitat ---Wir sehen mit diesen Ausführungen die Angelegenheit als geklärt an und bitten um Verständnis, dass wir Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhalts nicht mehr beantworten werden.
--- Ende Zitat ---
Interessant ist der vorhandene Anhang: nämlich die Kopie einer Antwort, die mir schon einmal geschickt wurde, fast 1 Jahr (!) zuvor. Sie enthält eine entsprechend alte "Konto"auflistung, mit alten Zahlen.
Noch interessanter ist, was fehlt: Weder eine aktuelle "Konto"auflistung ist dran, noch ein neuer Bescheid, noch die übliche Drohung mit 1000 EUR Bußgeld usw.
Ist dieses Verhalten bekannt?
Ich kann gerne ausführen, was Person X in den Widersprüchen schrieb; es hat kurz gesagt mit dem Bruch des Bildungsgebots zu tun, dem Bruch der Völkerverständigung - beides steht im RBStV - und gipfelt im Bruch von internationalem Recht und der so herbeigeführten Gewissensbelastung der Person X.
art18GG:
Das Verhalten ist durchaus bekannt, wenngleich es noch andere Textbausteine gibt.
Die Landesrundfunkanstalten beziehen sich im Widerspruchsbescheid dann häufig auf solche Schreiben des Beitragsservice, weshalb man durchaus anzweifeln kann, ob die Voraussetzungen der Erfordernissen der ordnungsgemäßen Durchführung des Vorverfahrens gemäß § 68 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) genügen geleistet wurde.
Bernd0815:
Weil ich gefragt wurde hier eine Schilderung was Person X so geschrieben hat.
(den kompletten Wortlaut kann ich nicht wiedergeben, zu individuell und er ist absichlich so, dass es ein Mensch lesen muss - dem dabei schwarz vor schlechten Gewissen werden soll...)
Aaalso:
Die Widersprüche waren nicht einfach blos Widersprüche, sondern hergeleitet aus jeweils aktuellen Ereignissen wo ÖR-Propagandisten sowas von aufgeflogen sind, dass es auch Blinde nicht übersehen können. Diese wiederum hat Person X weiter auf sich selbst abgeleitet und dargelegt wie das eigene Leben davon betroffen ist - mit dem Nachsatz: Sie, angestellter Beitragsservicearbeiter, sind mitschuldig indem Sie sich blinder stellen als Blinde sein können...
Das war begleitet von einer formalen Kündigung. Der Beitragservice nennt sich ja "Service", deutsch Dienstleistung und er handelt auch so wenn es darum geht Zahlungen einfach und bequem abzuwickeln. Nun ist das Wesen einer Dienstleistung allerdings kündbar zu sein. Also hat Person X gekündigt, in jedem Widerspruch erneut, denn es gab keine Bestätigung. Am Anfang gab es allerdings die Aussage das in der Rechtsabteilung geprüft und für "unmöglich" befunden zu haben. ... Worauf Person X antwortet: DOCH, das ist möglich, denn Sie haben ja die Kündigung vor sich liegen und sie nennen sich noch immer "Service". Wenn Sie sich weigern die zu bearbeiten ist es genau das: IHRE Weigerung eine ordentliche Kündigung zu bearbeiten. Hiermit kündige ich erneut ...
Das war begleitet von einer Gegenrechnung des bereits gezahlten Gesamtbetrags, inkl. Mahnungen bei Verstreichung der von Person X gesetzten Zahlungsfrist. Allerdings bisher nicht bis zur Vollstreckung durchgetrieben ... dennoch.
Begründung für die Gegenrechnung, also die Schuld des ÖRR gegenüber Person X, war der Betrug seitens des ÖRR, denn es ist nichts anderes als Betrug wenn der RBStV wiederholt mit den gleichen Methoden und in allen Punkten gebrochen wird! Der Charakter dieses Vertrages ist: Wir Bürger zahlen ein und bekommen als Gegenleistung ein Rundfunkangebot mit Bildung sowie Völkerverständigung fördernder Berichterstattung. Diese Gegenleistung blieb aus, stattdessen geliefert wurde Propaganda - also das Gegenteil von Völkerverständigung.
Person X hat den Bruch des RBStV in mehreren Fällen nachgewissen. Der bis dato schlimmste war die Berichterstattung zum Land Venezuela. Hier wurde schon 2015..2019 die volle Propagandakanone durch den ÖRR aufgefahren, vom demokratisch gewählten Präsident, der als "Staatschef" betitelt wurde und ein "Regime" leitete über falschdarstellende Fotos von leeren Supermarktregalen bis zum kompletten verschleiern der wahren Wirkung von Sanktionen, die USA als auch EU erlassen haben. Letztere tat das im Namen der Bürger - also auch im Namen von Person X! Was da mit "Waffenembargo" betitelt wurde, bewirkte dass Venezuela Waren für Supermarktregale und auch Medizin für Krankenhäuser schlicht nicht importieren konnte - obwohl Zahlungsfähigkeit in USD vorhanden war!
Der Ökonom Mark Weisbrot hatte seinerzeit ein Paper veröffentlicht, in welchem er die Wirkung dieser Sanktionen untersuchte und zum Ergebnis kam, dass diese Sanktionen ca. 40.000 Tote im Land Venezuela verursacht haben. Indirektheit ändert nichts an der Tatsache, dass sowas Völkermord ist. Der ÖRR propagierte das läge am "Regime" und damit an Venezulas Bevölkerung selbst, denn die haben schliesslich so gewählt... dabei kam kein echter Experte wie zb. Weisbrot jemals zu Wort ...
Damit war Person X am Ende des eigenen Gewissens, denn Nichtberichten ist eine Sache, Falschberichten noch eine und wenn beides zusammen passiert, das systematisch ist und dadurch Menschen sterben, wird Mord daraus. Dafür steht die Arbeitskraft von Person X - also ihr Geld - nicht zur Verfügung.
... und übrigens, angestellter Beitragsservicearbeiter, Sie sind mitschuldig indem Sie sich blinder stellen als Blinde sein können, insbesondere wenn es im Völkermord geht. DAS nicht bemerkt zu haben kann gar nicht durch ihr Gehalt kompensiert werden, DAS ist eine Schuld, die SIE jetzt wissen und mit in Ihr Grab nehmen werden. Warnungen und Beweise schrieb ich genug.
Bernd0815:
Nachtrag zu
--- Zitat von: Bernd0815 am 10. Januar 2022, 21:44 ---[...] Person X hat den Bruch des RBStV in mehreren Fällen nachgewissen. Der bis dato schlimmste war die Berichterstattung zum Land Venezuela. [...] Was da mit "Waffenembargo" betitelt wurde, bewirkte dass Venezuela Waren für Supermarktregale und auch Medizin für Krankenhäuser schlicht nicht importieren konnte - obwohl Zahlungsfähigkeit in USD vorhanden war!
Der Ökonom Mark Weisbrot hatte seinerzeit ein Paper veröffentlicht, in welchem er die Wirkung dieser Sanktionen untersuchte und zum Ergebnis kam, dass diese Sanktionen ca. 40.000 Tote im Land Venezuela verursacht haben. [...]
--- Ende Zitat ---
Das Paper heißt
"Economic Sanctions as Collective Punishment: The Case of Venezuela" von Mark Weisbrot and Jeffrey Sachs - u.a. zu finden unter
https://cepr.net/images/stories/reports/venezuela-sanctions-2019-04.pdf
Das EU "Waffenembargo" welches keins ist, gibts bei der EU direkt unter
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32017R2063&from=DE
Kurt:
Programminhalte haben mit dem Rundfunkbeitrag nichts zu tun.
***
Liest sich im Amtsschimmeldeutsch so (aus 2013):
**
--- Zitat ---1. Anknüpfungspunkt der Beitragspflicht
Bislang musste für jedes einzelne Gerät, das zum Empfang von Rundfunk geeignet war (Hörfunk-, Fernsehgerät, internetfähiger PC) eine Gebühr entrichtet werden.
Jetzt ist Anknüpfungspunkt der Beitragspflicht allein das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines nicht lediglich privat genutzten Fahrzeugs.
Ob überhaupt Geräte vorhanden sind oder auf ihre Anzahl kommt es nicht mehr an. Hintergrund dieser Regelung ist, dass in Deutschland nahezu in allen Wohnungen und Betriebsstätten die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht.
[..]
3. Rechtsnatur und Höhe des Beitrags
Auch der Rundfunkbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und kein privatrechtliches Entgelt.
Er wird mit dem Innehaben einer Wohnung oder einer Betriebsstätte fällig und kann durch Gebührenbescheid festgesetzt werden.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags wurde in § 8 RundfunkfinanzierungsStV auf 17,98 € festgesetzt und entspricht damit in der Höhe der bereits seit 1.1.2009 geltenden Gebühr für Fernsehgeräte.
--- Ende Zitat ---
Quelle: http://www.guewe.de/rundfunkbeitrag/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag/02_Grundzuege.htm
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