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Autor Thema: Auftrags- und Strukturreform des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks  (Gelesen 1091 mal)

D
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teltarif.de, 07.12.2021

Auftrags- und Strukturreform des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks
Die Bundes­länder wollen ihren Medi­enstaats­ver­trag möglichst bis 2023 weiter entwi­ckeln. Ein Diskus­sions­ent­wurf zu Auftrag und Struk­tur­optimie­rung des ÖRR wurde von ihnen veröf­fent­licht. Wie ernst ist es den Ländern?

Zitat
[…]

Auftrag des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks
[…]
Auch hier macht sich die Rund­funk­kom­mis­sion nicht die Arbeit, empi­rische Evidenz als Hinter­grund­mate­rial bereit­zustellen, um zu belegen, dass bei den Bürgern der Wunsch besteht, das derzei­tige ÖRR-Angebot mit einem Rund­funk­bei­trag von aktuell 18,36 Euro pro Monat und Privat­haus­halt in der skiz­zierten Weise fort­zuschreiben.
[…]

Diese neuen Vertrags­pas­sagen sind zwar schön, aber z.T. selbst­ver­ständ­liche Gemein­plätze und so abstrakt formu­liert, dass sie keine nennens­werten prak­tischen Effekte haben werden. Es sind also große Zweifel ange­sagt, dass die Anpas­sungen zur ange­strebten Verbes­serung der ÖRR- Akzep­tanz unter durch­schnitt­lichen Bürgern und der ÖRR-Zukunfts­fes­tig­keit einen wesent­lichen Beitrag leisten können.
[…]

Die beschrie­benen Rege­lungen bewirken keine tief­grei­fende Struk­tur­reform des ÖRR. De facto wird die Zahl der Programme nicht redu­ziert werden; allen­falls wird es zu einer Verla­gerung ihrer Verbrei­tung in das Internet kommen […]

ÖRR-Tele­medi­enan­gebote im Internet
[…]

Fazit
Die Rund­funk­kom­mis­sion hat bei ihren MStV-Ände­rungen Fragen der ÖRR-Finan­zie­rung explizit ausge­spart. Dies hat zur Folge, dass bei einer Eini­gung der Länder auf die umris­sene MStV-Novelle mit nur kosme­tisch geän­dertem ÖRR-Auftrag und ohne verbind­liche opera­tio­nale Vorgaben zur Wirt­schaft­lich­keits­ver­bes­serung keines­falls mit einer Senkung des vom ÖRR-System geltend gemachten Finanz­bedarfs zu rechnen ist.

Alles in allem ist somit der MStV-E für dieje­nigen eine große Enttäu­schung, die eine stär­kere Konzen­tra­tion des ÖRR auf einen Kern­auf­trag verbunden mit einer Verrin­gerung des Einsatzes finan­zieller und perso­neller Ressourcen zur Entlas­tung der Bürger und Stär­kung privat­wirt­schaft­lich finan­zierter Medi­enan­gebote für sinn­voll halten.
https://www.teltarif.de/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-medienstaatsvertrag/news/86560.html

Link zum Entwurf des MStV (vom 19.11.2021): [PDF ~747 kb]
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Synopse_MAEStV_Reform_OERR_Nov2021.pdf


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