Der hessische GEZ-Verweigerer Z ist von der Obergerichtsvollzieherin vollstreckt worden. Dabei wurde von der Gerichtsvollzieherin ein zu hoher Betrag eingefordert, der überwiesen wurde. Danach kam ein Brief von der Obergerichtsvollzieherin, in dem auf die Überzahlung hingewiesen wurde und mit der Bitte um die Mitteilung der Kontonummer von Z. Z reagiert nicht.
4 Wochen später klingelt eine Hilfswissenschaftlerin der Obergerichtsvollzieherin und versucht, Z in seiner Wohnung anzutreffen. Z ist nicht da und es liegt eine Mitteilung in Handzettelform im Briefkasten. In der Mitteilung wird um Kontaktaufnahme zwecks Mitteilung der Bankverbindung gebeten. Z reagiert nicht.
1 Woche später der gleiche Vorgang mit einer Mitteilung im Briefumschlag.
Die Obergerichtsvollzieherin bittet immer um die Mitteilung der Bankverbindung und weist in ihren Briefen auf eine Internetadresse zum Datenschutz hin. Es ist klar, dass dann die Information über die Bankverbindung an die GEZ geht, und diese eine Kontopfändung zur Eintreibung weiterer offener Beträge versucht, über die Z keine Widerspruchsbescheide erhalten hat.
Hat jemand damit Erfahrung, wie es weiter geht?
Es sollte auch möglich sein, die Pfändung auf Rentenansprüche abzurechnen lassen. Kann man dies einfach per Briefmitteilung an die Obergerichtsvollzieherin veranlassen?
Mit Grüßen
DoubleQ