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Autor Thema: Ich muss, wenn überhaupt, nur bei Sicherheitsleistung zahlen! - Rechtslage?  (Gelesen 770 mal)

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1. Voraussichtliche Rückzahlpflicht aller Widersprchenden für alle Rundfunkabgabe seit 2013,
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so könnte das Ergebnis lauten für die aktuell bundesweit anhängigen Landesverfassungsbeschwerden. Wer sich zu wehren versuchte, muss es nachweisen können. Gerichtliche Klage ist nicht unbedingt zumutbar.
Aber das kleine Problem: Sind die Sender dafür überhaupt zahlungsfähig?

Da die Sender eine Insolvenz nicht beantragen dürfen, können sie sich überschulden bis zum Geht-nicht-mehr?
Da der Staat wegen der - zum Schrein gewahrten - Staatsferne kein Gewährleistungsgesetz schaffen darf, sind die Gläubiger der Masseforderungen ungesichert.
Das Insolvenzverbot schützt nicht die Gläubiger, sondern schädigt sie, weil die Gläubiger nicht einmal die Schutzwirkungen des Insolvenzrechts genießen können (gleichmäßige Reste-Verteilung an die Massegläubiger).

2. Die Überschuldungsgefahr der Sender:
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Gibt es unter den 9 Sendern bereits Überschuldete? Die Bilanzen einiger wurden gesichtet. Also, wie sind hier im öffentlichen Raum, keine Angaben über die Ergebnisse der Analyse. Nur so viel, "ein generell überzeugendes Bild der finanziellen Gesundheit aller konnte auf Grundlage dieser Analysen nicht bewirkt werden."
Endgültig, wenn die vielen Rückzahlungen anfallen, beispielsweise die an die Geringverdiener, das sieht nicht besonders gut aus für die Durchsetzbarkeit der Forderungen.

3. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen
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Sofern Rechtssachen noch offen sind, hier die Enscheide der Landesverfassungsgerichte (ein einziger Ausbrecher, und das System könnte "kippen"), kann eine vollstreckbare Forderung zwar vom formal berechtigten Gläubiger möglicherweise dennoch vollstreckt werden - aber dann kann der "formal leider Zahlungsverpflichtete" eine Forderung auf Sicherheitsleistung stellen. Er kann das verbinden mit der Bereitschaft, das Geld auf einem Sperrkonto zu hinterlegen.


4. Konkret: Man verlangt, das vor aller Selbsttitulierung (Vollstreckbarkeit)
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die ARD-Landesanstalt eine Sicherheitsleistung zu erbringen habe, typischerweise durch eine Bankbürgschaft.
Das kann man ganz einfach machen, soweit Sender laut Bilanz schon jetzt überschuldet sein sollten. Falls nicht, so ist zu belegen, dass die Sender es sein würden, sobald sie das behauptete Falschinkasso der Geringverdiener zurückzahlen. Schätzwert zur Zeit etwa 60 Prozent eines Jahresumsatzes.

Und da die Verfassungsbeschwerden erst etwa 2025 eine Rückforderung auslösen mögen (EuGH-Entscheid und Rechtskraft), muss auch gesichtet werden:
Wie viel Verlust hat mein Sender vielleicht jedes Jahr? Wenn noch nicht überschuldet, wird er es 2025 sein? - Auch da ergab die erfolgte Analyse, um es hier im öffentlichen Raum zu umschreiben, ein "reichtlich durchwachsenes nicht voll überzeugendes Bild der Zukunft für die Überschuldungsfrage".

Ergebnis: Jeder kann mal, sofern er das eigenverantwortlich für richtig hält, von seinem Sender vor jeder weiteren Erörterung die Sicherheitsleistung über den Zahlungswunsch beantragen.
Die zehnmal klugen ARD-Juristen mögen dann erwidern, durch das Insolvenzverbot werde das Bundesland haften.
Der elfmal kluge Bürger sagt: Stimmt nicht, so ein Gesetz darf es nicht geben und das Land dürfte nicht einmal der Bürge sein, weil es dann ja das Gebot der Staatsferne verletzen würde.

5. Jetzt geben die das trotzdem mal machtherrlich zur Vollstreckung?
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Dann beantragt der Bürger, dass vor Fortsetzung die vollstreckende Stelle - Kommune, Amtsgericht oder was auch immer - ihm die Garantie für den Rückerhalt schriftlich liefern solle.
Ist die Kommune tief verschuldet, so kann dann zusätzlich die Garantie des Bundeslands für die Garantie der Kommune beantragt werden. Denn für die Schulden der Bundesländer haftet der Bund; die Haftung für die Kommunen ist eine juristisch etwas durchwachsene Sache.

6. So, nun haben die ARD-Juristen die peinliche Akte der Überschuldung ihrer Sender
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und alles nur, weil der böse Bürger B. das so will. Dieser wiederum adressiert frecherweise immer persönlich an den Intendanten. Der aber mag das gar nicht so richtig über dies Thema der finanziellen Wahrheit auf seinem Tisch. 
Wenn man an die Akte nicht rührt, ist das Thema weg vom Tisch. Wenn man daran rührt und weiterhin das Geld vom bösen Bürger B. will, ist es auf dem Tisch.
Was wird dann wohl passieren? Ratespiel. Wer nich wagt, der nicht gewinnt?

Dies war keine Empfehlung, derartiges zu machen. Jeder entscheidet eigenverantwortlich. Dies war nur ein Gedankenspiel, was man machen könnte, wenn man eigenverantwortlich entscheidet, es zu wollen.
 

7. Immerhin, es gibt eine Oase in Deutschland,
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ein kleines gallisches Dorf des Waffenstillstands im Imperium Germanum - halt, nein, in Brandenburg ist das neue Gallien und besitzt sogar Stadtrechte - , wo im Hinblick auf die ungeklärte Schadensersatzfrage das kriegerische Vollstrecken der ARD-Jura-Caesaren nicht so besonders gut funktioniert, um es mal so zu umschreiben. 
Wenn die Bürger dort wissen, dass private Inkassodienstleister bei öffentlich-rechtlich gar nicht Inkassohärte praktizieren dürfen (Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages), so ist da erst einmal ein winziger aber einstweilen reinweißer Fleck auf der germanienweiten Landkarte.
Kann also stattdessen der Bürger selber bundesweit Sicherheitsleistung für Vollstreckungschäden und Rückzahlpflicht verlangen?

8. Leute, es wird lustig auch weil...
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@pinguin wird ja wohl im Thread mit einer an 100,000 Prozent grenzenden Wahrscheinlichkeit belegen, dass auch das EU-Recht die Forderung von Sicherheitsleistung deckt, sofern trotz Überschuldung kassiert werden soll durch Stellen, die nicht am Rechtssetzungs-Monopol der Verfassungsorgane für Abgaben teilhaben?

Wer bei deutschen Juristen mit EU-Recht argumentiert, da gibt es erst einmal verdatterte Gesicht. Kam im Studium ja noch nicht so richtig vor...  Also immer eine feine Sache, um eine Patt-Situation im Ellbogen-Krieg herbeizuführen.
Wir rechnen nicht mehr mit Gerechtigkeit. Sie zu verletzen ist nicht eine Panne, sondern ist der Plan, bekundet der Autor seine durch das Grundgesetz geschützte persönliche Meinung (Meinungsfreiheit). Es geht um Macht. Ellbogen-Kraft "sein oder nicht sein, das ist hier die Frage".


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@pinguin wird ja wohl im Thread mit einer an 100,000 Prozent grenzenden Wahrscheinlichkeit belegen, dass auch das EU-Recht die Forderung von Sicherheitsleistung deckt, sofern trotz Überschuldung kassiert werden soll durch Stellen, die nicht am Rechtssetzungs-Monopol der Verfassungsorgane für Abgaben teilhaben?
Da muß erst einmal gesucht werden, und das kann dauern.

Wichtiger finde ich erst einmal, zu prüfen, ob der Rundfunkbeitrag in seiner Höhe unionsrechtlich korrekt ermittelt wurde; seitens des EuGH wird nämlich bestätigt, daß Gewinne/Einnahmen aus Werbung, bspw., zur Senkung der Beihilfe eingesetzt werden müssen. Solange staatliche Beihilfe fließt, dürfen die ÖRR gar keine Gewinne aus ihrer gesamten Tätigkeit erzielen und dürfen maximal die berühmte schwarze Null schreiben. Aussage beruht auf der aktuellen Entscheidung C-21/20, die im Forum schon verlinkt ist; die Aussagen in der damaligen Mitteilung der EU-Kommission betreffs der Beihilfen für den ÖRR sind weiterhin bindend. Ist da also ein Part nicht von eingehalten, ist der Rundfunkbeitrag unionsrechtswidrig entstanden.


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Die berühmte schwarze Null - für ARD, ZDF etc. eine Fata Morgana in unendlicher Ferne?

Jahresdefizite zwischen 60, 90 und 120 Millionen Euro wurden beispielsweise entdeckt, teils rund 10 Prozent vom Jahresumsatz,.   


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Es ist kompliziert.

8. Leute, es wird lustig auch weil...
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@pinguin wird ja wohl im Thread mit einer an 100,000 Prozent grenzenden Wahrscheinlichkeit belegen, dass auch das EU-Recht die Forderung von Sicherheitsleistung deckt, sofern trotz Überschuldung kassiert werden soll durch Stellen, die nicht am Rechtssetzungs-Monopol der Verfassungsorgane für Abgaben teilhaben?

Konsolidierter Text: Richtlinie 2002/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02002L0047-20140702&qid=1637793596261

Konsolidierter Text: Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02016L1164-20200101&qid=1637794995933

Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 20. März 1997.
David Charles Hayes und Jeannette Karen Hayes gegen Kronenberger GmbH.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Saarländisches Oberlandesgericht - Deutschland.
Gleichbehandlung - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Sicherheitsleistung wegen der Prozeßkosten.
Rechtssache C-323/95.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A61995CJ0323&qid=1637793596261

Zitat
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer)
auf die ihm vom Saarländischen Oberlandesgericht mit Beschluß vom 6. Oktober 1995 vorgelegte Frage für Recht erkannt:

Artikel 6 Absatz 1 EG-Vertrag verbietet es einem Mitgliedstaat bei einer Klage, die mit der Ausübung der vom Gemeinschaftsrecht gewährleisteten Grundfreiheiten zusammenhängt, von einem Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats, der bei einem Zivilgericht des ersten Mitgliedstaats eine Klage gegen einen Staatsangehörigen dieses Staates erhoben hat, die Leistung einer Sicherheit wegen der Prozeßkosten zu verlangen, wenn eine solche Sicherheitsleistung von einem Staatsangehörigen dieses Staates, der dort keinen Wohnsitz und kein Vermögen hat, nicht verlangt werden kann.

Den Begriff "Sicherheitsleistung" hat es am EuGH in relativ wenigen Entscheidungen und dann in Belangen Arbeitsrechts, Zoll, Steuer incl. Mehrwertsteuer und Prozesskosten.

Vielleicht läßt sich aus nachstehendem Dokument noch etwas entnehmen?

Staatliche Beihilfe — Österreich — Staatliche Beihilfe Nr. C 50/2006 (ex NN 68/2006) — Haftungsübernahme des Bundes zugunsten der BAWAG P.S.K. — Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52006XC1230%2807%29&qid=1637795952155

Zitat
(124)
Für große Unternehmen wie die BAWAG P.S.K. sollte der Eigenbeitrag des Unternehmens den Leitlinien zufolge 50 % der Umstrukturierungskosten erreichen.
Ob das auf den ÖRR übertragbar ist?

Es steht aber zu vermuten, daß, sollten die ÖRR umstrukturiert werden, sie einen wesentlichen Teil der Kosten selber zu stemmen haben.

Über die Frage der Sicherheitsleistung geht das dann wohl doch etwas hinaus?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2021, 00:28 von pinguin«
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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Danke, @pinguin , wir merkten, die Frage der Sicherheitsleistung ist auf EU-Ebene vielleicht wenig bereicherbar, wie von dir ja sofort gesagt.
Das innerdeutsche Recht gibt einiges her. Aber das muss vielleicht von hier recherchiert werden, weil es zu sehr abseits liegt vom Forumsschwerpunkt.

Interessanterweise kommt es ja nicht unbedingt darauf an, bei einer leider zu stark angepassten Justiz in Sachen ARD usw. zu siegen. Der Einwand als solcher hat ja auch ohne objektive Rechtsprechung einige Bedeutung und Effizienz.

Wenn wir also in diesem Thread nichts richtig Weiteführendes finden, so war es auf jeden Fall gut, einmal diese Einwandmöglichkeit verbreitet zu haben.


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