1. Voraussichtliche Rückzahlpflicht aller Widersprchenden für alle Rundfunkabgabe seit 2013,
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so könnte das Ergebnis lauten für die aktuell bundesweit anhängigen Landesverfassungsbeschwerden. Wer sich zu wehren versuchte, muss es nachweisen können. Gerichtliche Klage ist nicht unbedingt zumutbar.
Aber das kleine Problem: Sind die Sender dafür überhaupt zahlungsfähig?
Da die Sender eine Insolvenz nicht beantragen dürfen, können sie sich überschulden bis zum Geht-nicht-mehr?
Da der Staat wegen der - zum Schrein gewahrten - Staatsferne kein Gewährleistungsgesetz schaffen darf, sind die Gläubiger der Masseforderungen ungesichert.
Das Insolvenzverbot schützt nicht die Gläubiger, sondern schädigt sie, weil die Gläubiger nicht einmal die Schutzwirkungen des Insolvenzrechts genießen können (gleichmäßige Reste-Verteilung an die Massegläubiger).
2. Die Überschuldungsgefahr der Sender:
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Gibt es unter den 9 Sendern bereits Überschuldete? Die Bilanzen einiger wurden gesichtet. Also, wie sind hier im öffentlichen Raum, keine Angaben über die Ergebnisse der Analyse. Nur so viel, "ein generell überzeugendes Bild der finanziellen Gesundheit aller konnte auf Grundlage dieser Analysen nicht bewirkt werden."
Endgültig, wenn die vielen Rückzahlungen anfallen, beispielsweise die an die Geringverdiener, das sieht nicht besonders gut aus für die Durchsetzbarkeit der Forderungen.
3. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen
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Sofern Rechtssachen noch offen sind, hier die Enscheide der Landesverfassungsgerichte (ein einziger Ausbrecher, und das System könnte "kippen"), kann eine vollstreckbare Forderung zwar vom formal berechtigten Gläubiger möglicherweise dennoch vollstreckt werden - aber dann kann der "formal leider Zahlungsverpflichtete" eine Forderung auf Sicherheitsleistung stellen. Er kann das verbinden mit der Bereitschaft, das Geld auf einem Sperrkonto zu hinterlegen.
4. Konkret: Man verlangt, das vor aller Selbsttitulierung (Vollstreckbarkeit)
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die ARD-Landesanstalt eine Sicherheitsleistung zu erbringen habe, typischerweise durch eine Bankbürgschaft.
Das kann man ganz einfach machen, soweit Sender laut Bilanz schon jetzt überschuldet sein sollten. Falls nicht, so ist zu belegen, dass die Sender es sein würden, sobald sie das behauptete Falschinkasso der Geringverdiener zurückzahlen. Schätzwert zur Zeit etwa 60 Prozent eines Jahresumsatzes.
Und da die Verfassungsbeschwerden erst etwa 2025 eine Rückforderung auslösen mögen (EuGH-Entscheid und Rechtskraft), muss auch gesichtet werden:
Wie viel Verlust hat mein Sender vielleicht jedes Jahr? Wenn noch nicht überschuldet, wird er es 2025 sein? - Auch da ergab die erfolgte Analyse, um es hier im öffentlichen Raum zu umschreiben, ein "reichtlich durchwachsenes nicht voll überzeugendes Bild der Zukunft für die Überschuldungsfrage".
Ergebnis: Jeder kann mal, sofern er das eigenverantwortlich für richtig hält, von seinem Sender vor jeder weiteren Erörterung die Sicherheitsleistung über den Zahlungswunsch beantragen.
Die zehnmal klugen ARD-Juristen mögen dann erwidern, durch das Insolvenzverbot werde das Bundesland haften.
Der elfmal kluge Bürger sagt: Stimmt nicht, so ein Gesetz darf es nicht geben und das Land dürfte nicht einmal der Bürge sein, weil es dann ja das Gebot der Staatsferne verletzen würde.
5. Jetzt geben die das trotzdem mal machtherrlich zur Vollstreckung?
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Dann beantragt der Bürger, dass vor Fortsetzung die vollstreckende Stelle - Kommune, Amtsgericht oder was auch immer - ihm die Garantie für den Rückerhalt schriftlich liefern solle.
Ist die Kommune tief verschuldet, so kann dann zusätzlich die Garantie des Bundeslands für die Garantie der Kommune beantragt werden. Denn für die Schulden der Bundesländer haftet der Bund; die Haftung für die Kommunen ist eine juristisch etwas durchwachsene Sache.
6. So, nun haben die ARD-Juristen die peinliche Akte der Überschuldung ihrer Sender
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und alles nur, weil der böse Bürger B. das so will. Dieser wiederum adressiert frecherweise immer persönlich an den Intendanten. Der aber mag das gar nicht so richtig über dies Thema der finanziellen Wahrheit auf seinem Tisch.
Wenn man an die Akte nicht rührt, ist das Thema weg vom Tisch. Wenn man daran rührt und weiterhin das Geld vom bösen Bürger B. will, ist es auf dem Tisch.
Was wird dann wohl passieren? Ratespiel. Wer nich wagt, der nicht gewinnt?
Dies war keine Empfehlung, derartiges zu machen. Jeder entscheidet eigenverantwortlich. Dies war nur ein Gedankenspiel, was man machen könnte, wenn man eigenverantwortlich entscheidet, es zu wollen.
7. Immerhin, es gibt eine Oase in Deutschland,
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ein kleines gallisches Dorf des Waffenstillstands im Imperium Germanum - halt, nein, in Brandenburg ist das neue Gallien und besitzt sogar Stadtrechte - , wo im Hinblick auf die ungeklärte Schadensersatzfrage das kriegerische Vollstrecken der ARD-Jura-Caesaren nicht so besonders gut funktioniert, um es mal so zu umschreiben.
Wenn die Bürger dort wissen, dass private Inkassodienstleister bei öffentlich-rechtlich gar nicht Inkassohärte praktizieren dürfen (Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages), so ist da erst einmal ein winziger aber einstweilen reinweißer Fleck auf der germanienweiten Landkarte.
Kann also stattdessen der Bürger selber bundesweit Sicherheitsleistung für Vollstreckungschäden und Rückzahlpflicht verlangen?
8. Leute, es wird lustig auch weil...
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@pinguin wird ja wohl im Thread mit einer an 100,000 Prozent grenzenden Wahrscheinlichkeit belegen, dass auch das EU-Recht die Forderung von Sicherheitsleistung deckt, sofern trotz Überschuldung kassiert werden soll durch Stellen, die nicht am Rechtssetzungs-Monopol der Verfassungsorgane für Abgaben teilhaben?
Wer bei deutschen Juristen mit EU-Recht argumentiert, da gibt es erst einmal verdatterte Gesicht. Kam im Studium ja noch nicht so richtig vor... Also immer eine feine Sache, um eine Patt-Situation im Ellbogen-Krieg herbeizuführen.
Wir rechnen nicht mehr mit Gerechtigkeit. Sie zu verletzen ist nicht eine Panne, sondern ist der Plan, bekundet der Autor seine durch das Grundgesetz geschützte persönliche Meinung (Meinungsfreiheit). Es geht um Macht. Ellbogen-Kraft "sein oder nicht sein, das ist hier die Frage".