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Autor Thema: Reform: ARD und ZDF dürfen Sender ins Internet verlagern  (Gelesen 1527 mal)

D
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  • Beiträge: 1.452
Und die Ausbreitung der Öffentlich-Rechtlichen ins Internet mit den GEZwangsweise auch von Nichtnutzern eingetriebenen sogenannten "Rundfunkbeiträgen" geht nun mit dem Segen der Politik weiter...

teltarif.de, 26.10.2021

Reform: ARD und ZDF dürfen Sender ins Internet verlagern
Mehr Flexi­bilität für ARD und ZDF: Die Minis­ter­prä­sidenten haben sich auf einen Entwurfs-Text für den nächsten Medi­enän­derungs­staats­ver­trag geei­nigt. Die Öffent­lich-Recht­lichen können damit Programme ins Netz verla­gern oder inhalt­lich neu ausrichten.
Zitat
Die Medi­enpo­litik hat die Weichen für eine Reform des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks gestellt, die ARD und ZDF künftig mehr Flexi­bilität bei den Fern­seh­ange­boten erlaubt. So sollen nur noch die beiden Haupt­pro­gramme, die Dritten Programme, die Gemein­schafts­pro­gramme Arte und 3sat sowie der Kinder­kanal KiKA verpflich­tend als lineares Angebot auch über klas­sische Rund­funk­wege verbreitet werden.

Bei den anderen Ange­boten wie One, ZDFinfo, ZDFneo, ARD-alpha, tages­schau24 oder Phoenix sollen die Öffent­lich-Recht­lichen künftig frei entscheiden dürfen, ob die Programme weiter als linearer Kanal über Kabel, Satellit, Antenne oder IPTV oder als non-lineare Platt­form bezie­hungs­weise als Misch­form aus Livein­halten und on demand im Internet verbreitet werden. Dies kann dann durch die Sender und die Aufsichts­gre­mien selbst entschieden werden, ohne dass hierfür die Medi­enpo­litik invol­viert sein muss.

Auch eine inhalt­liche Neuaus­rich­tung im bestehenden Rahmen ist möglich. Nicht gestattet sind dagegen zusätz­liche, neue Ange­bote.

Öffent­liche Anhö­rung im November
[...]
https://www.teltarif.de/ard-zdf-medienpolitik-verbreitung-distribution/news/86123.html


Gesammelte Meldungen zum Thema:
Auftrags- und Strukturreform des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks (12/2021)
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Reformen bei ARD und ZDF: Einigung der Länder im Oktober? (10/2021)
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[Aktion] bis 14.01.22 Stellungnahme Diskussionsentwurf MStV Auftrag/Struktur (11/2021)
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Reform: ARD und ZDF dürfen Sender ins Internet verlagern (10/2021)
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Programmreform: Wie die ARD mehr jüngere Leute erreichen will (10/2021)
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ÖRR-Reform: Beitragszahler, macht Vorschläge! (01/2022)
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Januar 2022, 21:08 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

h
  • Beiträge: 294
Zitat
Die Ministerpräsidenten haben gleichzeitig einen weiteren Wild­wuchs bei den öffentlich-rechtlichen Ange­boten verhindert. ARD und ZDF dürfen ihre Kanäle zwar künftig inhaltlich und bei der Distribution flexibel verändern, sie dürfen jedoch keine zusätzlichen, neuen Kanäle starten.
Entscheidender Bestandteil der Reformen hätte doch sein sollen, den existierenden Wildwuchs auszuputzen, sprich den öffentlichen Auftrag auf die Grundversorgung zu beschränken und zu reduzieren. Inklusive Reduzierung der Anzahl von Fernseh- und Rundfunkprogrammen. Davon lese ich leider nichts.

Die Verhinderung zusätzlichen Wildwuchses jenseits des existierenden Wahnsinns als Reform zu verkaufen und als Erfolg zu feiern, ist mit dem Wort 'Augenwischerei' noch viel zu freundlich umschrieben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Oktober 2021, 23:34 von hankhug«

H
  • Beiträge: 74
Zitat
Damit würde Zuschauern ein gezielter Fern­seh­konsum nach eigenem Inter­esse ohne feste Sende­zeiten ermög­licht, was bisher nur mit Einschrän­kungen aufgrund der beschränkten Verweil­dauer von Inhalten in den Media­theken möglich ist. ARD/ZDF könnten hierbei auch teure Verbrei­tungs­kosten bei der Distri­bution über Kabel, Satellit, Antenne oder IPTV einsparen, wobei umge­kehrt die Kosten fürs Strea­ming steigen dürften.

Damit ist der "Rundfunk" kein Rundfunk mehr - § 2 Abs. 1 RStV:

Zitat
Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen

Dieses Angebot darf also nicht aus dem Rundfunkbeitrag finanziert werden (§ 1 RBStV, BVerfG vom 18.07.2018).


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S
  • Beiträge: 1.121
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Ein Fernsehkonsum mittels Rundfunk ohne feste Sendezeiten ist technisch überhaupt nicht möglich. Rundfunk ist ein linearer Kommunikationsdienst, d.h., dass es auf einer Seite nur einen Sender und auf der anderen Seite nur einen Empfänger gibt. Und die Empfänger sind dabei an die vorgegebenen Zeiten des Senders gebunden.

Für einen zeitlich unabhängigen Konsum muß es auf beiden Seiten Sender und Empfänger geben. Das ist z.B. bei den erwähnten Mediathekken (das ist kein Tippfehler) der Fall.
Im Internet ist eine lineare Kommunikation technisch nicht möglich. Daher kann es im Internet auch keinen Rundfunk geben und daher sind diese sogenannten Mediathekken auch kein Rundfunk nach der immer noch gültigen Definition.
Da ändern auch keine Pseudobegriffe wie "Internet-TV" oder ähnliche Kreationen etwas dran.

Aber Formenmißbrauch ist in diesem Land nun wirklich nichts Neues mehr. Das haben wir schon damals bei der Rundfunkgebühr erlebt. Mit Aufkommen des privaten Rundfunks in den 80ern wurde aus der Rundfunkgebühr nämlich schon ein Beitrag. Jedenfalls waren die Kriterien einer Gebühr nicht mehr gegeben.

Für den Fall, dass es nicht verstanden wird, hatte ich schon früher ein einfaches, aber anschauliches Beispiel gegeben, welches ich hier nochmals anfüge.

Man denke kurz an den Planeten Venus. Die Venus wird häufig als Morgenstern und als Abendstern bezeichnet. Und ja, die Venus erscheint uns von der Erde aus gesehen, ohne optische Hilfsmittel, tatsächlich wie ein Stern. Aber das alles macht aus der Venus noch lange keinen Stern, sie bleibt trotzdem nur ein Planet.

Und genauso wird aus diesen Mediathekken und ähnliches nicht automatisch Rundfunk, nur weil es einem optisch so erscheinen mag.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Sowas passiert halt, wenn Leute über Dinge entscheiden müssen von denen Sie eigentlich keine Ahnung haben.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Vorsorgliche Bitte @alle, Diskussionen zur Definition von Rundfunk nicht hier zu führen, sondern unter
Definition "Rundfunk" > technisch/ politisch/ juristisch
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