zu Mist, je nach Verfahrensstand "ja".
zu 1, der Schufaeintrag ist eine Folge im Verlauf eines Verfahrens, wenn die Schufa das öffentliche Schuldenverzeichnis des jeweiligen Bundeslands ausliest und die gefundenen Daten in den Datenbestand der Schufa (privat wirtschaftlich geführt) überträgt.
Anhand des Eintrags bei der Schufa meiden private Geschäftsleute den Umgang mit der eingetragen Person.
Von einem Verfahren würde PersonX nicht sprechen, da das eine nichts mit dem anderen zu tun hat.
zu 2., wenn eine Mahnung kommt, dann würde diese wahrscheinlich nach minimal einer Festsetzung kommen. Oder in Verbindung mit einer aktuellen Festsetzung. Der Vorgang der Mahnung gilt für einen Widerspruch im allgemeinen als zu spät, auch wenn gilt Widerspruch kann gegen jede "hoheitliche" -nicht verwechseln mit staatlichen- Maßnahme eingelegt werden, sofern Widerspruch bei der Maßnahme, dass rechtlich zulässige Mittel ist.
zu 3, Pfändungen sind möglich, wenn es kein rechtliches Mittel gibt, welches für Aussetzung des Vollzugs sogt. Beim Rundfunkbeitrag soll bereits von Gesetzes wegen der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung haben, weshalb es trotz Widerspruch und Klage zu Vollstreckungen gekommen ist.
Ob beim Rundfunkbeitrag tatsächlich ein Bescheid mit der Gestalt der Festsetzungsbescheide die weiteren Anforderungen erfüllt, welche im jeweiligen Bundesland als Vollstreckungs Voraussetzungen gelten muss erstritten werden. Es kann möglich sein, dass eine reine Festsetzung nur einen Anspruch sichert, aber kein Leistungsgebot enthält. Bisher behaupten die Richter am VG jedoch, dass Festsetzungsbescheide Leistungsbescheide seien. Die Meinungen dazu gehen unterschiedlich stark auseinander.
Das Ziel kann aus persönlicher Sicht sein, das jeweilige Zustimmungsgesetz immer mittelbar anzugreifen. Es wird sonst zu einer Klage Spirale mit jedem neuen Widerspruchsbescheid.
Ziel muss es somit sein, dass weitere Bescheide auf Dauer unterlassen werden.
Gegebenenfalls muss ein öffentlich rechtlicher Unterlassungsanspruch formuliert eingefordert und durchgesetzt werden.