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Autor Thema: Fiktives Vorgehen gegen eine Märchenhafte Zwangsvollstreckung  (Gelesen 7140 mal)

W
  • Beiträge: 10
Sehr geehrte Damen und Herren,
Person X hat Anfang des Jahres eine Märchenhafte Zwangsvollstreckung eines Dubiosen Märchenerzählers, Tätig für das AG in Leipzig, im Auftrag des MDR geschickt bekommen. In dieser war nicht viel enthalten, es standen immer wieder Wechselnde Beträge zur Forderung. Nach dem Person X die weiten des Internets Befragt hatte, sagten ihm diese etwas über die Erinnerung gegen diese Märchenhafte Maßnahme und auch etwas über das SächsVwVG. Vor allem der §4 Abs. 3 SächsVwVG. Das AG hatte auch mehrfach auf dieses bestanden. Nun hat Person X dem AG mitgeteilt das nach §4 Abs. 3 SächsVwVG einige Angaben fehlen, bzw. nicht zugegangen sind. Auch der Hinweis auf die Grundlegenden Vollstreckungsvoraussetzungen wurde gegeben. Das AG hat dies ignoriert und mitgeteilt, das es nicht Prüfen muss ob die Voraussetzungen gegeben und korrekt sind. Darauf hin schickte Person X am 24.04.21 eine Beschwerde ans LG damit dies überprüft. Am 6.05.21 teilte dieses mit das sie nach Beibringungsgrundsatz den Gläubiger um eine Stellungnahme gebeten haben. Dann war es lange ruhig, bis das AG meine Beschwerde mit den selbigen Worten ablehnte. Person X fragte beim LG nach warum denn das AG über eine Beschwerde entscheidet die Nach Rechtsbehelf eindeutig ans LG gerichtet wurde, ohne Reaktion. Bis heute. Das LG lehnt meine Beschwerde ab und Begründet das dafür der RBStV und §14 Abs. 2 S. 1 und §4 Abs. 3 VwVG zuständig sind. Einwendungen seien nicht zu Prüfen. Danach kommen noch 5 Seiten über den Bundesgerichtshof über Behörden, den RBStV und das man gegen die Bescheide den Verwaltungsrechtsweg beschreiten muss. Klage am VG Leipzig gegen die Bescheide ist erhoben, Aktenzeichen wurde dem AG und LG mitgeteilt. Ebenfalls wurde dem AG und dem LG in Kopie verschiedene Schreiben mit Unterschiedlich geforderten Summen mitgeteilt ( sogar Gelb markiert).  Auf die Punkte nach dem SächsVwVG, welcher nur in §4 Abs. 3 Nr.1 SächsVwVG durch die Richterin am AG genannt wurde ging das LG nicht mehr ein. Auch auf die laufenden Verfahren nicht. Auch nichts von der Stellungnahme durch den MDR.
Nun fragt sich Person X wie es weitergehen könnte mit der Märchenstunde. Gibt es eine Möglichkeit der Beschwerde über ein solch Ignorantes und jedes mal neuem Unsinn schreibendes Verhalten?
Edit: Habe jetzt vom VG einen Termin für die mündliche Verhandlung bekommen

Mit freundlichen Grüßen 

Edit "Markus KA":
Möglicherweise kann es zur weiteren Diskussion von Vorteil sein, wenn die entsprechenden Dokumente anonymisisert  angehängt und in Textfom im Beitrag ergänzt werden.
 



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2021, 09:52 von Markus KA«

W
  • Beiträge: 10
Guten Abend,

Ich konnte gestern Einsicht in die Akte nehmen. In dieser war keine Kostenaufstellung, keine Stellungnahme des MDR, keine Mahnung und keine Postzustellurkunde. Ebenfalls war auf mehreren Seiten ersichtlich jeweils eine andere Summe angegeben.

Des weiteren fand die Verhandlung statt... die Richterin will nun die Lage nach RBStV §10a prüfen. Bin gespannt was mich erwartet. 

Im Anhang:
- Beschluss über die Zurückweisung der sofortigen Beschwerde
- Beschluss über die Zurückweisung der Gehörsrüge


Edit "Bürger": Beliebiger/ nicht aussagekräftiger Betreff muss präzisiert werden. Merke: So ziemlich alle Vollstreckungen von ARD-ZDF-GEZ sind "märchenhaft" ::) Der Betreff soll aber den Kern/ die Besonderheit in kurzen Worten möglichst auf den Punkt wiedergeben. Dies dient der effektiveren und vor allem auch zielgerichteten Diskussion.
Zudem sind die Anhänge nicht vollständig anonymisiert. Und auch das Öffnen einzelner PDF-Seiten, um den Inhalt betrachten zu können, ist viel zu umständlich für schnelle Erfassbarkeit und effektive Diskussion.
Daher bitte entweder Einzelabbilder als Bild-Datei (für die es dann eine direkt lesbare Vorschau gibt) oderfalls - falls mehrseitiges Schriftstück, dann PDF aber nicht mit Einzelseiten, sondern als mehrseitige PDF.
So eine Umarbeitung ist aufwändig und hier nur ausnahmsweise erfolgt.
Daher nächstes Mal unbedingt beachten - siehe u.a. unter
Dateien anhängen, wie Urteile, etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.msg124690.html#msg124690


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2021, 22:08 von Bürger«

W
  • Beiträge: 10
Diese Woche kam das Urteil. Die Klage wird abgewiesen, weil sich mit dem Widerspruchsbescheid eine reale Person beschäftigt hat. Dadurch wird der § 35a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes ausgehebelt. Somit wird ja ein fehlerhafter Verwaltungsakt durch das Gericht legitimiert.
Gibt es jetzt noch einen Weg?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Dezember 2021, 20:02 von Markus KA«

 
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