Sehr geehrte Damen und Herren,
Person X hat Anfang des Jahres eine Märchenhafte Zwangsvollstreckung eines Dubiosen Märchenerzählers, Tätig für das AG in Leipzig, im Auftrag des MDR geschickt bekommen. In dieser war nicht viel enthalten, es standen immer wieder Wechselnde Beträge zur Forderung. Nach dem Person X die weiten des Internets Befragt hatte, sagten ihm diese etwas über die Erinnerung gegen diese Märchenhafte Maßnahme und auch etwas über das SächsVwVG. Vor allem der §4 Abs. 3 SächsVwVG. Das AG hatte auch mehrfach auf dieses bestanden. Nun hat Person X dem AG mitgeteilt das nach §4 Abs. 3 SächsVwVG einige Angaben fehlen, bzw. nicht zugegangen sind. Auch der Hinweis auf die Grundlegenden Vollstreckungsvoraussetzungen wurde gegeben. Das AG hat dies ignoriert und mitgeteilt, das es nicht Prüfen muss ob die Voraussetzungen gegeben und korrekt sind. Darauf hin schickte Person X am 24.04.21 eine Beschwerde ans LG damit dies überprüft. Am 6.05.21 teilte dieses mit das sie nach Beibringungsgrundsatz den Gläubiger um eine Stellungnahme gebeten haben. Dann war es lange ruhig, bis das AG meine Beschwerde mit den selbigen Worten ablehnte. Person X fragte beim LG nach warum denn das AG über eine Beschwerde entscheidet die Nach Rechtsbehelf eindeutig ans LG gerichtet wurde, ohne Reaktion. Bis heute. Das LG lehnt meine Beschwerde ab und Begründet das dafür der RBStV und §14 Abs. 2 S. 1 und §4 Abs. 3 VwVG zuständig sind. Einwendungen seien nicht zu Prüfen. Danach kommen noch 5 Seiten über den Bundesgerichtshof über Behörden, den RBStV und das man gegen die Bescheide den Verwaltungsrechtsweg beschreiten muss. Klage am VG Leipzig gegen die Bescheide ist erhoben, Aktenzeichen wurde dem AG und LG mitgeteilt. Ebenfalls wurde dem AG und dem LG in Kopie verschiedene Schreiben mit Unterschiedlich geforderten Summen mitgeteilt ( sogar Gelb markiert). Auf die Punkte nach dem SächsVwVG, welcher nur in §4 Abs. 3 Nr.1 SächsVwVG durch die Richterin am AG genannt wurde ging das LG nicht mehr ein. Auch auf die laufenden Verfahren nicht. Auch nichts von der Stellungnahme durch den MDR.
Nun fragt sich Person X wie es weitergehen könnte mit der Märchenstunde. Gibt es eine Möglichkeit der Beschwerde über ein solch Ignorantes und jedes mal neuem Unsinn schreibendes Verhalten?
Edit: Habe jetzt vom VG einen Termin für die mündliche Verhandlung bekommen
Mit freundlichen Grüßen
Edit "Markus KA":
Möglicherweise kann es zur weiteren Diskussion von Vorteil sein, wenn die entsprechenden Dokumente anonymisisert angehängt und in Textfom im Beitrag ergänzt werden.