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Autor Thema: ÖRR - Finanzbedarfsermittlung soll modernisiert werden  (Gelesen 2734 mal)

Uwe

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DWDL, 11,10.2021 von Manuel Weis

Gutachten erstellt
Finanzbedarfsermittlung soll modernisiert werden

Wie soll der Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender künftig ermittelt werden? Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat dazu ein über 100-seitiges Gutachten erstellt. Dieses soll nun von allen Verfahrensbeteiligten individuell bewertet werden.

Zitat von: DWDL, 11,10.2021 von Manuel Weis
Schon in den vergangenen Jahren haben sich die ARD-Anstalten ausgiebig damit befasst, wie die Finanzbedarfsanmeldung und -ermittlung künftig aussehen könne. Dies sei, so teilte es die ARD-Gremienvorsitzenden-Konferenz am Montagabend mit, vor allem aus Verantwortung vor den Beitragszahlenden erfolgt, da diese ein Recht darauf hätten, "dass die Anstalten jederzeit ihren Auftrag erfüllen können und die dafür nötigen Mittel möglichst wirtschaftlich und sparsam verwenden." Beauftragt wurde eine prozessbegleitende Begutachtung des Verfahrens durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG. Mit dem Gutachten der Wirtschaftsprüfer  "soll Transparenz darüber geschaffen werden, wie der Beitrag methodisch ermittelt wird" und es sollen zugleich Vorschläge unterbreitet werden, wie einzelne Verfahrensschritte optimiert werden können.
[...]
Auch veröffentlicht auf Twitter und Facebook.

https://www.dwdl.de/nachrichten/84863/verfahren_zu_finanzbedarfsermittlung_soll_modernisiert_werden/

PDF 109 Seiten umfassendes Gutachten
https://www.daserste.de/ard/die-ard/Gutachten-Modernisierung-Finanzbedarfsermittlung-100.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2021, 12:40 von René«
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Das sind Nebelkerzen. Egal was auf dem Papier steht, solche Gutachten sollen lediglich von der Notwendigkeit des ÖRR ablenken, mehr aber auch nicht. Wenn dann aus Sicht des ÖRR was dabei rauskommt, wie z. B. eine andere/geänderte/gleiche Finanzierung, umso besser.

Überspitzt formuliert könnte man sich über eine modernisierte Finanzierung des organisierten Verbrechens unterhalten: Auch wenn sich daraus eine "bessere" und "modernere" Finanzierung ergäbe, krankt das Ganze an der Wurzel.

Ich möchte den ÖRR nicht mit dem organisierten Verbrechen gleichstellen – das Beispiel soll bildlich aufzeigen, dass alle diese Gespräche, Studien, Gutachten usw. dazu dienen, den Fokus der Finanzierung auf die falsche Stelle zu richten, während die Wurzel des Übels weiterwächst und verborgen sich immer tiefer in die Erde ausbreitet und festigt.


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Wie erklären sich solche "Gutachten" in aller Regel, aber natürlich auf keinen Fall in diesem Fall:
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es liegt uns denkbar fern, Böses zu unterstellen - sondern natürlich nur in vielen anderen Fällen gilt:

- Nach außen nicht erkennbare Strippenzieher beschließen hinter verschlossenen Türen im Geheim-Modus etwas für Privilegien-Profit-Maximierung oder was auch immer.
- Ein teurer und nicht zuletzt deshalb angesehener Gutachten-Dienstleister wird gebeten, "wissenschaftlich fundiert" nachzuweisen, dass diese "gesteuerten" Pläne die "ganz eindeutige unabdingbare Wahrheit" sind.
- Sodann werden alle nach diesem wissenschaftlichen Nachweis gebeten, die Ideen der unsichtbar bleibenden Strippenzieher abzunicken und durchzuwinken. Beispiel. Staatsverträge.

Wir Bürger durchschauen das, soweit es vorliegt.
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Natürlich nicht in diesem Fall. Da haben wir festes Vertrauen. Da sind wir alle voll überzeugt. Danke, KEF,  wie du Sorge trägst, dass die vielen bei dir Mitwirkenden Sorge tragen für uns, wofür sie dann aus der Rundfunkabgabe Geld erhalten, was deren Neutralität aber auf keinen Fall beeinflusst. So schön edel ist diese Welt, in der wir leben, fast zu schön, um wahr zu sein.

"ARD, ZDF etc.", KEF etc., wenn es einen Edelsein-Nobelpreis gäbe, ihr hättet ihn als erste verdient. Alle Bürger lieben euch und sogar die Nichtzuschauer zahlen in völlig freiwilligem Gerichtsvollzieher-Zwang, was ihr Herren der Medienwelt in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz als wissenschaftliche Wahrheit ermittelt.

Wirtschaftswissenschaften: Für einen VEB - wie hier -
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gibt es keine Möglichkeit der "Bedarfsermittlung". Es ist politischer Entscheid. Lautet dieser Null, so ist der Bedarf Null. Ist der Entscheid "40 Euro im Monat", so ist der Bedarf 40 Euro.
Dies ist die einzige wissenschaftliche Wahrheit hierfür, die den Titel "Gutachten" verdient, und sie passt in 1 Satz hinein.
Aber von Nur-Juristen zu erwarten, dass sie elementarstes Wissen der Wirtschaftswissenschaften kennen, ist ja nun wirklich eine Zumutung, ungehörig und frech.


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Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

Z
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Bedarfsermittlung ist sowieso ein klasse Wort. Frag mal einen Jugendlichen nach seinem Taschengeldbedarf...
Und solange der Umfang des "Auftrages" nicht eingegrenzt wird, kann der "Bedarf" sowieso ins uferlose steigen.
Also ist das ganze Prozedere Schwachsinn bzw. Legitimation für einen Selbstbedienungsladen.


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c
  • Beiträge: 23
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und das Ding gelesen, ohne den Anspruch es
komplett verstanden zu haben.
Das ist sehr schwer verdauliche Kost. Unglaublich verschachtelte
Sätze mit Bergriffen, die ich so noch nicht gehört habe. Es drängt sich der Eindruck
auf, dass der Inhalt nicht wirklich verstanden werden soll.

Wie dem auch sei, es wird sich sehr an der KEF abgearbeitet und hier insbesondere
der Prozess zur Finanzbedarfsermittlung. Irre auch die Tatsache, dass die Anstalten
im Vorfeld zum 22. KEF-Bericht diesmal 3.500 Seiten an die KEF übergeben haben, damit
diese den Bedarf ermitteln kann. Hier frage ich mich, ob die KEF das alles gelesen und verstanden hat.
Die Anstalten wissen schon, warum sie so viele Seiten übersenden. Dem 19. KEF-Bericht gingen bspw. „nur“ 2000 Seiten voraus.

Sehr interessant auch der Abschnitt im Gutachten über die Altersvorsorgeverpflichtungen.

Im Jahre 2009 wurde das Bilanzrecht reformiert und das BiLMoG verabschiedet.
Vor Einführung des BiLMoG wurden die Rückstellungen für Altersvorsorge mit 6% abgezinst.
Danach haben die Anstalten, also ab dem Jahre 2010 bis heute, einen Abzinsungssatz (so wird es dort genannt) in Höhe von 5,25 % herangezogen.

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase ergibt das eine prognostizierte Deckungsstocklücke
bis zum 31.12.2024 in Höhe von 1,6 Mrd. Euro ( 1600 Millionen ).

Diese Summe (diese Finanzierungslücke) wird im aktuellen Verfahren nicht als Finanzbedarf gemeldet.
Die Anstalten wissen schon warum, diese Finanzbombe käme nicht gut an, aber früher oder
später wird sie platzen.

Das Gutachten sagt dann auch, dass die Finanzplanung der Anstalten nicht auf einem anerkannten Regelwerk basiert, sie genügt nicht den betriebswirtschaftlichen Regeln von Finanzplänen und ist grundsätzlich mit Risikopotential behaftet.

Dies nur ein kleiner Auszug aus dem Gutachten, aber gerade hinsichtlich der Finanzierungslücke
schon ein Kracher.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2021, 23:59 von Bürger«

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Der Abzinsungsfaktor kann nicht einfach auf 0 % gesetzt werden,
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weil er nicht Abbild der Zinshöhe der Wirtschaft ist,
sondern Abbild der Geldentwertung und/oder Gehaltsentwicklung und diese ist mit vielleicht 3 Prozent pro Jahr zu veranschlagen, Tendenz wieder steigend.

Prozessual bedeutet dies:
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Sendern droht die Überschuldung, wohl bei mindestens 1 der 9 ARD-Anstalten bereits beträchtlich eingetreten.
Der Bürger hat damit ein weiteres Argument für Aussetzung, bis über die aktuellen bundesweiten Landesverfassungsbeschwerden entschieden ist:

Wird ein Nichtzuschauer zur Zahlung gezwungen, aber demnächst rückzahlberechtigt, so fehlt es an Durchsetzbarkeit der Rückzahlung, Grund "mangels Masse".
Genau das geschieht nun bereits bei dem 1 Sender, wo es bereits zutrifft.


Jetzt wird es nämlich spannend: Die Sender dürfen zwar nicht insolvent gehen,
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aber für den Ernstfall gesichert durch die Bundesländer sind nur die Gehaltsforderungen (und über die Betriebsversicherungs-Garantie auch die Betriebsrenten).
Der beamtenrechtliche Begriff der "Pensionen" ist sowieso fehlerhaft, um zu tarnen, wie allumgreifend sich die Sender aus der Rundfunkabgabe über-versorgen.

Wegen der angeblichen Staatsferne der Sender darf es kein landesrechtliches Gewährleistungsgesetz geben. Also fallen alle letztrangigen Massegläubiger "hinten runter". Denn natürlich werden die Landesparlamente dafür nie aus dem Staatshaushalt zuschießen, da es mangels Gesetz eine "verfassungswidrige Schenkung" wäre.


Also kann jeder Bürger ab sofort Aussetzung von VG-Verfahren und Vollstreckung verlangen
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im Hinblick auf die sich bundesweit entwickelnde Unmöglichkeit der Rückforderung in Abhängigkeit von ausstehender höchstrichterlicher Rechtsprechung. Inklusive EuGH-Verfahren dürfte das noch bis 2025 dauern. Das Sendersystem wird gerade wegen der ersten Überschuldungen bis dahin schwerlich überleben.
Im Fall einer Umorganisation werden erfahrungsgemäß alle noch offenen Inkassoverfahren in Radikalkur durch Anerkenntnis beendet, weil kein Personalbudget für Fortsetzung besteht.

In diesen Thread habe ich dies einmal hinein getextet,
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weil es eng verknüpft ist mit den Funden der vorherigen Beiträge, was die an sich komplexen Zusammenhänge deutlich besser verstehen lässt.

Die Konsequenz des Rückforderrechts, wer dies diskutieren möchte, das wäre wohl zu sehr OFF TOPIC hier und sollte dann in einem neuen Thread erfolgen.
Wie vermerkt, das erste Pilotverfahren hierüber ist bereits eingeleitet. Es setzt an sich für Aussicht eine Teilnahme an der Serie der Landesverfassungsbeschwerden voraus, weil nur Beschwerdeführer im Erfolgsfall dieser Verfahren eine Rückwirkung der Befreihung bis 2013 ziemlich sicher gewährt erhalten.
Auch diesbezüglich gehört Näheres nicht in diesen Thread und sei nur zur Komplettierung angemerkt.



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  • Freistatt Bayern
CDU/CSU/Gutachten

Reform: Rundfunkbeitrag soll stabil bleiben (Autor: Michael Fuhr mit Material von dpa)

Zitat
Sowohl die Fraktionen als auch die Ministerpräsidenten arbeiten an einer Reform des öffentlich rechtlichen Rundfunks und des Rundfunkbeitrags. In dieser Woche wurden Vorschläge unterbreitet.

Zitat
Gleichzeitig will die Union kleine und mittelständische Unternehmen bei dem Beitrag entlasten: "Hier besteht ein gewisser Handlungsbedarf."
(CSU-Landtagsfraktionschef Kreuzer)

Zitat
"Vom Staatsvertragsgeber vorgesehen" ist eine "Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs".
Hierfür wurde [] "Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG ausgewählt."

https://www.teltarif.de/ard-gvk-cdu-csu-reform/news/85994.html
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