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Autor Thema: GEZ-Reform – Ist die Haushaltsabgabe verfassungswidrig?  (Gelesen 3326 mal)

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GEZ-Reform – Ist die Haushaltsabgabe verfassungswidrig?

GEZ-Beiträge sind ein Reizthema. Ab dem 1. Januar 2013 wird für ARD und ZDF ein Beitrag pro Haushalt fällig - egal, ob oder welche Geräte dort stehen. Ein bayerischer Jurist klagt dagegen: Nach seiner Auffassung verstößt die neue Regelung gegen das Grundgesetz.

http://detektor.fm/politik/gez-reform-ist-die-haushaltsabgabe-verfassungswidrig/

Interview als MP3  downloaden: http://detektor.fm/images/uploads/mp3/GEZ-Klage_Teil_1__Geuer_WEB.mp3

Hier schließt sich langsam der Kreis: Sollte Ermano Geuer Erfolg haben, so können wir auf den Beitragsbescheid Widerspruch einlegen (siehe "Klagen statt Zahlen") und auf das Urteil in Bayern mit großen Erfolgschancen verweisen.


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K
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Nach meiner Vermutung wird der Knackpunkt die Schaffung einer bundesweite Meldebehörde sein, sonst hätte das Gericht die Klage wohl nicht angenommen.


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Zitat
Steuern zahlt man an den Staat ohne eine konkrete Gegenleistung dafür zu bekommen, einfach nur deswegen, weil man Bürger des Staates ist.
Wenn man das wort steuer und bürger gegen beitrag und mietezahler ersetzt, kommt man auf das gleiche was der ÖR sagt.

Ich bin immer noch nicht überzeugt dass das urteil dann in ganz DE wirken wird.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

K
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Bei Kirchhoff gefunden, der sollte sich auskennen..
Zitat
Der Beitrag entgilt ein Leistungsangebot, das der Abgabenschuldner nutzen kann. Die Gebühr schöpft den Vorteil einer staatlich gewährten, individualdienlichen Leistung ab. Im Beitrag trägt der Begünstigte zur Finanzierung einer öffentlichen Einrichtung bei. Die Gebühr ist Leistungsentgelt, die Beitragsschuld entsteht bereits mit dem Leistungsangebot. Die Gebühr entgilt das Empfangen, der Beitrag das Empfangendürfen.
Bleibt noch die Frage des Wollens. Kann ich für das Dürfen zur Kasse gebeten werden, wenn ich nicht will??

Und noch was vom Kirchhoff:
Zitat
Da der Beitrag in der Tradition des deutschen Beitragsrechts eher den öffentlich-rechtlichen Vorteilsausgleich regelt, den Vermögenswert eines Vorzugsangebotes abschöpft, den Interessenten an den Kosten einer öffentlichen, ihm einen individualisierbaren Vorteil anbietenden Einrichtung beteiligt, erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen.
Haben sie ganz weggelassen. Kann sein, dass es jetzt einen Angriffspunkt liefert.


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Zitat
Da der Beitrag in der Tradition des deutschen Beitragsrechts eher den öffentlich-rechtlichen Vorteilsausgleich regelt, den Vermögenswert eines Vorzugsangebotes abschöpft, den Interessenten an den Kosten einer öffentlichen, ihm einen individualisierbaren Vorteil anbietenden Einrichtung beteiligt, erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen.
Äh... justizkauderwelch hoch 10.


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