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Autor Thema: Zwangsrundfunk – Warum die Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig bleibt  (Gelesen 14666 mal)

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Der Zwangsrundfunk oder Warum die Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig bleibt – Eine Streitschrift



Von Dr. iur. utr. Frank Jürgen Werner Hennecke, Leitender Ministerialrat a.D.
mit ausgewählten Beiträgen von Prof. Dr. iur. Klaus Meßerschmidt


Nicht nur der „einfache“ Bürger hegt Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern auch akademische, wissenschaftliche und juristische Vertreter unserer Gesellschaft.

Ein prominentes Beispiel dieser Bedenkenträger ist Dr. iur. utr. Frank Hennecke, geboren 1943 in Wertheim am Main.




Steckbrief

Zitat
Frank Hennecke
geb. 1943 in Wertheim am Main
67061 Ludwigshafen am Rhein
Herzogstraße 15

Dr. iur. utr. (Universität Heidelberg)

Berufstätigkeit in der Landesregierung Rheinland-Pfalz von 1971 – 2008, zuletzt als Leitender Ministerialrat
Ehem. Lehrbeauftragter an den Universitäten Konstanz, Mainz, Kaiserslautern, Trier und Speyer
Veröffentlichungen zum Verfassungs-, Schul-, Umwelt- und Arbeitsrecht sowie zur Rechtsgeschichte

Gründe für die „Streitschrift“ gegen die Rundfunkabgabe:
keine persönlichen Interessen, allein Eintreten für rechtsstaatliche Verhältnisse

Frank Hennecke
20.02.2021

 Hennecke schreibt:

Zitat
Zahlreiche Bürger wehren sich gegen die neue, seit 2013 geltende Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Diese Abgabe wird auf jede Wohnung erhoben, ganz unabhängig davon, ob der Wohnungsinhaber Rundfunk empfängt oder empfangen will. Ein Recht, den Rundfunkempfang abzumelden, gibt es nicht. Wer eine Wohnung hat, wird von den Rundfunkanstalten lückenlos aufgespürt. Wer nicht zahlt, wird gnadenlos mit Zwangsvollstreckung verfolgt.

Die Verwaltungsgerichte haben bislang alle Klagen von Bürgern gegen die Rundfunkabgabe abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 18. Juli 2018 die Rundfunkabgabe für verfassungsgemäß erklärt. Gleichwohl hält die öffentliche und rechtswissenschaftliche Diskussion an.

Die vorliegende Schrift unternimmt den Versuch nachzuweisen, daß die Rundfunkabgabe, was ihre Erhebung angeht, nach wie vor keine verwaltungsrechtliche Grundlage hat, und was die gesetzliche Grundlage selbst angeht, verfassungswidrig ist.

Die Rundfunkabgabe ist kein „Beitrag“ im finanz-verfassungsrechtlichen Sinne, sondern eine verkappte Steuer, zumindest die Form einer Abgabe, die das Grundgesetz nicht kennt.

Die Rundfunkabgabe verstößt zudem gegen die Grundrechte der Allgemeinen Handlungsfreiheit und der Informationellen Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes –GG-), gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Absatz 1 GG), gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 Absatz 1 GG), gegen die Freizügigkeit (Art. 11 Absatz 1 GG) gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Absatz 1 GG) und gegen die verfassungsmäßige Ordnung insgesamt.

Die Abgabe auf die Wohnung ist ein Sprengsatz in der Rechtsordnung!

Die vorliegende Schrift tritt insoweit der bisherigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 entschieden entgegen.

Frank Hennecke

Bezug der Streitschrift zum Selbstkostenpreis von 10€/Stück incl. Versand innerhalb Deutschlands

Dr. Frank Hennecke
Herzogstraße 15
D-67061 Ludwigshafen am Rhein
FrankHennecke{at}}gmx{dot}net
 
In absehbarer Zeit auch über Bibliotheken

Weitere Informationen über Frank Hennecke

Frank Hennecke (Wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Frank_Hennecke

sowie u.a. auch Auftritte in diesen Sendungen/Videos:

SWR, 29.11.2017, 22 Uhr
„mal ehrlich... wozu brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?“
(Dr. Hennecke ab ca. Minute 30)
Video aus der Mediathek depubliziert, Anfrage an SWR erforderlich – oder web-Suche,
welche u.a. diesen ca. 3-minütigen Ausschnitt mit Dr. Hennecke liefert unter
https://youtu.be/3ZwMrYylqK4

Zudem auch in der Sondersendung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur mündlichen Verhandlung des BVerfG am 16.05.2018. Jedoch auch hier: Videos aus der Mediathek depubliziert, Anfrage an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erforderlich – oder web-Suche, welche u.a. diesen Fund liefert:

Kanzlei Prof. Dr. Tuengerthal – Andorfer Greulich & Prochaska
Warum die seit 2013 geltende Rundfunkabgabe verfassungswidrig ist
https://protag-law.com/warum-die-seit-2013-geltende-rundfunkabgabe-verfassungswidrig-ist

Artikel auf unserem Portal Online-Boykott lesen:
https://online-boykott.de/nachrichten/197-der-zwangsrundfunk-oder-warum-die-rundfunkabgabe-rechts-und-verfassungswidrig-bleibt-eine-streitschrift


Edit "Bürger": Diskussion der vorherigen Auflagen der Streitschrift siehe u.a. unter
Streitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22074.0

Edit "Bürger": Mit der
ISBN 978-3-9821882-4-9
finden sich auch einige Treffer per web-Suche
https://www.google.com/search?q=ISBN++978-3-9821882-4-9
so u.a. unter
Hugendubel "Der Zwangsrundfunk - Warum die Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig bleibt"
https://www.hugendubel.info/detail/ISBN-9783982188249/Hennecke-Frank/Der-Zwangsrundfunk
econbiz - "Der Zwangsrundfunk - Warum die Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig bleibt"
https://www.econbiz.de/Record/der-zwangsrundfunk-oder-warum-die-neue-rundfunkabgabe-rechts-und-verfassungswidrig-bleibt-eine-streitschrift-hennecke-frank/10012495532
Dussmann - "Der Zwangsrundfunk - Warum die Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig bleibt"
https://www.kulturkaufhaus.de/de/detail/ISBN-9783982188249/Hennecke-Frank/Der-Zwangsrundfunk
und - sage und schreibe - auch unter
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ - Neuerwerbungen der Landtagsbibliothek - März/April 2021 (PDF, 86 Seiten, ~800kB)
https://www.landtag.rlp.de/fileadmin/Landtag/Medien/Archiv_und_Bibliothek/Neuerwerbungen_2021_2.pdf

Zitat von: LT Rheinland-Pfalz, Neuerwerbungen der Landtagsbibliothek, März/April 2021, S. 19
Ku : 222 Hennecke, Frank J.
Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfas-
sungswidrig bleibt : eine Streitschrift. - Ludwigshafen am Rhein : Selbstverl., 
2021. - 118 S.
ISBN 978-3-9821882-4-9


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o
  • Beiträge: 1.575
welche u.a. diesen ca. 3-minütigen Ausschnitt mit Dr. Hennecke liefert unter
https://youtu.be/3ZwMrYylqK4
Achtung: Ausschnitt aus einer Talksendung des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Der YT-Link (eines privaten Kanals) ist vom 23.9.2019, hat aber kaum Views. Ist auch nicht gelöscht worden, wäre jetzt aber auch nicht so schlimm  ::) .

Herr Hennecke spricht zwei Minuten lang, anschließend spricht Herr Eicher, für den das neue System aus dem "einfachen" Grund vom "Gesetzgeber" installiert wurde, dass in "100%" der Haushalte ein Empfangsgerät vorhanden ist (Herr Eicher zählt dann alle möglichen Geräte auf, die schon länger als neuartige Rundfunkempfangsgeräte diffamiert werden).

Nach der Antwort von Herrn Eicher dreht der Moderator Herrn Hennecke ziemlich brüsk - geradezu herablassend - den Rücken zu.  :o

Ich finde es frappierend, dass für Herrn Eicher diese "100%" der "einfache" Grund gewesen sein sollen, die Verfassung derart zu sprengen. Das ist wirklich außerhalb jedem Verhältnis, um mit Herrn Hennecke zu sprechen.

(Die Gänsefüßchen sind allesamt Begriffsbildungen von Herrn Eicher.)

Zitat
Kanzlei Prof. Dr. Tuengerthal – Andorfer Greulich & Prochaska
Warum die seit 2013 geltende Rundfunkabgabe verfassungswidrig ist
https://protag-law.com/warum-die-seit-2013-geltende-rundfunkabgabe-verfassungswidrig-ist
In diesem Tonausschnitt ist Herr Hennecke erst in den letzten 22 Sekunden (ab 02:26) zu hören, am Ende bricht die Aufnahme ab, obwohl Herr Hennecke wohl noch etwas mehr sagen wollte.

Unter dem Link (auf der Seite der Kanzlei) steht ein längerer Text von Herrn Hennecke, der seine Auffassung umreißt. Der Text ist noch vor dem fatalen Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 18.7.2018 verfasst worden. Man sollte den Text noch einmal "rückblickend" lesen.


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  • Murks? Nein danke!
Der Leipziger Anwalt und Bürgerrechtler Ralf Ludwig, der in letzter Zeit Erfahrungen mit Verfassungsbeschwerden sammeln konnte, berichtete am 3.10.21 in seinem Live-Vortrag über Verfassungsbeschwerden. Auch wenn deren Anlass und Gründe hier off-topic sind, der Anwalt zeigt anhand dieser aktuellen Entscheidungen auf, in welch verrottetem Zustand wir unser BVerfG inzwischen vorfinden.

Die Richter verlangen zwar – als sie die Ablehnung von Eilverfahren begründen – von den doch bitte anzurufenden Fachgerichten evidenzbasiertes Vorgehen. In eigenen Entscheidungen lassen sie jedoch keinen Raum für Evidenz, drehen die Beweislast um mit solcher Art Begründung, „es liegt nicht eindeutig und unzweifelhaft auf der Hand, dass [die Maßnahme] offensichtlich nicht geeignet, nicht erforderlich oder unangemessen wäre“.

An althergebrachten Grundprinzipien hält nur ein Minderheitenvotum  am Berliner Verfassungsgerichtshof (Vizepräsident Dr. Robert Wolfgang Seegmüller und Prof. Dr. Sabrina Schönrock) noch fest:
Zitat
„Zum Kernbereich aller Freiheitsgrundrechte gehört das grundgesetzlich vorgegebene Verhältnis von Freiheit und staatlicher Einschränkung. Der Einzelne muss die Ausübung oder Nichtausübung seiner Freiheitsrechte nicht begründen. Die Motive seines Handelns sind staatlicher Bewertung entzogen. Jede staatliche Einschränkung bedarf einer verfassungsrechtlich tragfähigen Begründung. Kann der Staat diese nicht (mehr) leisten, ist die Beschränkung verfassungswidrig. Die grundsätzliche Vermutung der Freiheit ist nach der Rechtsprechung des BVerfG ein zentrales konstitutives Element einer freiheitlichen Demokratie. Der Beteiligte hat schon die Eignung und die Erforderlichkeit des Eingriffs nicht hinreichend dargelegt.“

20:IV Live mit Ralf Ludwig - Corona aus Sicht eines Juristen [Video – 1h38min]
https://youtu.be/uCfFmT8xqBc&t=140s


Edit "Bürger": Bitte keine Vermengung mit anderen Themen - insbes. auch nicht Corona etc.
Hier bitte beim eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
Zwangsrundfunk – Warum die Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig bleibt
und die im Einstiegsbeitrag beschrieben neuaufgelegte Streitschrift von Dr. Hennecke zum Gegenstand hat. Danke.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Siehe Ergänzung im Einstiegsbeitrag :)
[...]
Edit "Bürger": Mit der
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https://www.kulturkaufhaus.de/de/detail/ISBN-9783982188249/Hennecke-Frank/Der-Zwangsrundfunk
und - sage und schreibe - auch unter
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ - Neuerwerbungen der Landtagsbibliothek - März/April 2021 (PDF, 86 Seiten, ~800kB)
https://www.landtag.rlp.de/fileadmin/Landtag/Medien/Archiv_und_Bibliothek/Neuerwerbungen_2021_2.pdf

Zitat von: LT Rheinland-Pfalz, Neuerwerbungen der Landtagsbibliothek, März/April 2021, S. 19
Ku : 222 Hennecke, Frank J.
Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfas-
sungswidrig bleibt : eine Streitschrift. - Ludwigshafen am Rhein : Selbstverl., 
2021. - 118 S.
ISBN 978-3-9821882-4-9
Der in der Neuanschaffungsliste des LT Rheinland-Pfalz gegebene Hinweis
Zitat
Anschaffungsvorschläge
Mit Anschaffungsvorschlägen wenden Sie sich bitte an bibliothek@landtag.rlp.de.
Anregungen werden gerne entgegengenommen.
dürfte wohl übertragbar sein auch auf andere Landtage und Stellen mit eigenen Bibliotheken.
Daher sei jeder ermutigt, diese Publikation den Bibliotheken seines Vertrauens als Anschaffungsvorschlag zu unterbreiten ;)
Insbesondere der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts könnte man dies ja mal ganz ungerührt und selbstbewusst sachlich-freundlich vorschlagen ;) >:D


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Ich habe heute beim Buchhändler meines Vertrauens erfahren, daß das Buch nicht über den Buchhandel zu beziehen ist, da es der Autor selbst verlegt.


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Ich habe heute beim Buchhändler meines Vertrauens erfahren, daß das Buch nicht über den Buchhandel zu beziehen ist, da es der Autor selbst verlegt.
Da wäre die Frage, ob diese Auskunft so richtig ist?

Wenn es über die Bibliothek zu beziehen ist, wird es eine ISBN haben; hat es eine ISBN, wird es jeder Buchhändler beschaffen können.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

t
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Hallo Zusammen,

vielleicht existiert ein staatliches Index librorum prohibitorum und die Buchhändler beschaffen kein Werk welches dort gelistet wird. Die www.kasselerliste.com ist nicht um sonst ;)
LG
ticuta

Edit "Bürger": Bitte mal bei den Tatsachen bleiben  ::) siehe oben > Ist sogar vom Landtag Rheinland-Pfalz für die Bibliothek neu angeschafft worden. Und die - direkte - Beschaffungsadresse ohne Versandkosten ist auch angegeben. Ob/welche Buchhandlungen das ggf. anbieten (Suchtreffer gib es zumindest) sei zur Beschaffung bitte nicht erforderlich.
Moderation der letzten Beiträgen bleibt vorbehalten. Bitte keine weitere Vertiefung.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Ich habe die vorherige Ausgabe direkt beim Autor bestellt und das Buch war fix da. Im Selbstverlag erscheinende Büche sind für Buchhandlungen meist nicht wirtschaftlich beschaffbar, der Großhandel führt sie nicht, die Buchhandlung muß selbst beim Autor beschaffen, möglicherweise gibt es da keine Großhandelskonditionen, so daß die Buchhandlung draufzahlt oder es nur aus reinem Service macht, weil man ein sehr guter Kunde ist.


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[...]
Der in der Neuanschaffungsliste des LT Rheinland-Pfalz gegebene Hinweis
Zitat
Anschaffungsvorschläge
Mit Anschaffungsvorschlägen wenden Sie sich bitte an bibliothek@landtag.rlp.de.
Anregungen werden gerne entgegengenommen.
dürfte wohl übertragbar sein auch auf andere Landtage und Stellen mit eigenen Bibliotheken.
Daher sei jeder ermutigt, diese Publikation den Bibliotheken seines Vertrauens als Anschaffungsvorschlag zu unterbreiten ;)
Insbesondere der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts könnte man dies ja mal ganz ungerührt und selbstbewusst sachlich-freundlich vorschlagen ;) >:D

Eine Übersicht über die Bibliotheken, welche das Buch bereits haben, findet sich u.a. hier:
https://opac.k10plus.de/DB=2.299/PPNSET?PPN=1749306778&PRS=HOL&HILN=888&INDEXSET=21

N.B. Die Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts ist bereits dabei ;)


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Es gibt - wohl aus Anlass, dass die erste Auflage der neuen Ausgabe 2021 mittlerweile vergriffen ist - eine etwas überarbeitete/ aktualisierte 2. Auflage 2022 mit der ISBN 978-3-9821882-6-3.

Auszug aus dem Vorwort:
Zitat
Frank Hennecke

Der Zwangsrundfunk
oder Warum die Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig bleibt


Eine Streitschrift

2. Auflage

Ludwigshafen am Rhein 2022

Vorwort

[...]

Im Jahre 2020 schien es, als hätten die Interessen der Rundfunkanstalten durch das ursprüngliche Scheitern der Abgabenerhöhung einen empfindlichen, aber zu begrüßenden Rückschlag erhalten. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte zu erkennen gegebenen, daß er die vorgeschlagene Erhöhung ablehnen und daher dem Entwurf eines entsprechenden Staatsvertrages der Länder die Zustimmung verweigern werde. Dies wäre sein demokratisches Recht gewesen. Dann aber hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt aus opportunistischen Gründen den Gesetzesentwurf zurückgezogen, um eine parlamentarische und damit demokratische Entscheidung zu verhindern. Man staunt, mit welcher Unverfrorenheit die Rundfunkanstalten dann das Nichtzustandekommen der Erhöhung durch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu einer Existenz- und zu einer Verfassungsfrage hochstilisiert haben, und man war fassungslos, daß einige Bundesländer –allen voran Rheinland-Pfalz, das vom Sitz des ZDF in Mainz profitiert- diese Verfassungsbeschwerde zu Lasten ihrer eigenen Bürger auch noch unterstützt haben. Doch das Bundesverfassungsgericht hat zu seiner rundfunkfreundlichen Rechtsprechung gleichsam noch „Eines daraufgesetzt“: Es hat der Verfassungsbeschwerde der Rundfunkanstalten durch Beschluß vom 20. Juli 2021 stattgegeben und die angestrebte Erhöhung der Rundfunkabgabe durchgesetzt.1 und dabei gegen das Land Sachsen-Anhalt2 entschieden, „dass das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen der Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat.“3 Wie auch immer das Gericht diese Entscheidung begründet haben mag: Es ist ein Schlag gegen die Demokratie und gegen die Grundrechte der Bürger. Da wird dem demokratisch gewählten Parlament eines Bundeslandes und dessen demokratisch legitimierter Regierung die Kompetenz genommen, über die Abgabenlast der Bürger und einen Gegenstand insoweit landeseigener Gesetzgebungszuständigkeit frei zu entscheiden und wird die Höhe der Rundfunkabgabe in den Rang von Bundesverfassungsrecht gehoben.4 Wie weit soll die Allmacht der Rundfunkanstalten gegenüber Bürgerrechten und der Rechtsstaatlichkeit noch reichen? Juristischer Widerspruch, politischer Widerstand wären angezeigt. Und nebenbei bemerkt: Bürger, die gegen die Rundfunkabgabe Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, werden entweder mit einem „Dreierbeschluß“, der ohne Begründung ergeht,5 abgefertigt oder warten jahrelang auf eine Entscheidung – die Interessen des Rundfunks aber werden vom Bundesverfassungsgericht prompt bedient.

Die vorliegende Streitschrift, die sich gleichwohl um juristische Argumentation bemüht, will demgegenüber einen Beitrag zur öffentlichen Kritik leisten. Vielleicht ergreifen die Verwaltungsgerichte in den noch laufenden Verfahren die Gelegenheit, ihr bei den Bürgern verlorengegangenes Vertrauen in ihre fachwissenschaftliche Kompetenz wiederzugewinnen. So hatte denn seinerzeit das Landgericht Tübingen mit seiner Vorlage an den Europäischen Gerichtshof vom 3. August 2017 Mut gezeigt, allerdings ohne Erfolg.1 Und vielleicht sieht sich das Bundesverfassungsgericht, das nach hiesiger Beobachtung seither die meisten noch anhängigen Verfassungsbeschwerden ohne Angabe von Gründen nicht mehr zur Entscheidung annimmt,2 doch noch veranlaßt, die weiterhin rechtssuchenden Bürger nicht ohne Antwort zu lassen. Dem Rechtsstaat und dem Rechtsfrieden wäre gedient.

Der Verfasser dankt Herrn Professor Dr. iur. Klaus Meßerschmidt, Erlangen-Nürnberg / Frankfurt am Main, für die ihm großzügig überlassenen, substantiellen Beiträge, in denen an mehreren Stellen die verfassungsrechtlichen Überlegungen vertieft werden konnten und die dort jeweils gekennzeichnet sind.

Zugleich dankt der Verfasser den vielen engagierten und mutigen Bürgerinnen und Bürgern, die sich der Rundfunkabgabe ebenfalls widersetzt haben, mit denen er deswegen in Kontakt stehen durfte und die ihn bestärkt und ihm mit viele Hinweise gegeben haben, so vor allem [...] und den vielen Ungenannten, die mir verzeihen mögen, daß ich nicht alle habe erwähnen können.

Die jetzige 2. Auflage greift neuere Sachverhalte, Erfahrungen und Erkenntnisse auf, die sich seit der 1. Auflage 2021 eingestellt haben, läßt aber den Duktus und Argumentation der Vorauflage unberührt. Einige Formulierungen sind berichtigt, geglättet oder präzisiert worden.

Ludwigshafen am Rhein, im Januar 2022
F. H.

Bezugs-Kontakt/ -Konditionen siehe oben bzw. Autoren-Daten/ Impressum:
Zitat
Der Autor:

Frank Jürgen Werner Hennecke
Dr. iur. utr.
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D-67061 Ludwigshafen am Rhein
Herzogstraße 15


Impressum:

Dr. Frank Hennecke
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Herzogstraße 15

ISBN 978-3-9821882-6-3


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