Autor Thema: Festsetzungsbescheide: stehts widersprochen ... und es kommt nix mehr - wieso?!  (Gelesen 3936 mal)

Offline Bernd0815

  • Beiträge: 6
meine fiktive Person X hat stehts widersprochen, nicht nur den Bescheiden selbst, sondern auch den "erklärenden" Antwortschreiben auf die Widersprüche, die jedenfalls anfangs gekommen sind.

Irgendwann stand in einem dieser Schreiben sinngemäß "wir haben alles gesagt und äußern uns nicht mehr", und seither kommt auch kein Bescheid mehr.

Vor ~6 Monaten hat Person X einen weiteren Widerspruch sozusagen ins Blaue gesendet, per Einschreiben, wie sich das gehört. Daraufhin gab es wieder so ein Erklärungschreiben, welches sich wie Textbausteine liest, daher am Inhalt des Widerspruchs vorbei geht und endet mit:
Zitat
Wir sehen mit diesen Ausführungen die Angelegenheit als geklärt an und bitten um Verständnis, dass wir Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhalts nicht mehr beantworten werden.

Interessant ist der vorhandene Anhang: nämlich die Kopie einer Antwort, die mir schon einmal geschickt wurde, fast 1 Jahr (!) zuvor. Sie enthält eine entsprechend alte "Konto"auflistung, mit alten Zahlen.

Noch interessanter ist, was fehlt: Weder eine aktuelle "Konto"auflistung ist dran, noch ein neuer Bescheid, noch die übliche Drohung mit 1000 EUR Bußgeld usw.

Ist dieses Verhalten bekannt?

Ich kann gerne ausführen, was Person X in den Widersprüchen schrieb; es hat kurz gesagt mit dem Bruch des Bildungsgebots zu tun, dem Bruch der Völkerverständigung - beides steht im RBStV - und gipfelt im Bruch von internationalem Recht und der so herbeigeführten Gewissensbelastung der Person X.


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« Letzte Änderung: 11. Januar 2022, 22:38 von Bürger »

Offline art18GG

  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Das Verhalten ist durchaus bekannt, wenngleich es noch andere Textbausteine gibt.

Die Landesrundfunkanstalten beziehen sich im Widerspruchsbescheid dann häufig auf solche Schreiben des Beitragsservice, weshalb man durchaus anzweifeln kann, ob die Voraussetzungen der Erfordernissen der ordnungsgemäßen Durchführung des Vorverfahrens gemäß § 68 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) genügen geleistet wurde.


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« Letzte Änderung: 13. Dezember 2021, 16:00 von DumbTV »
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

Offline Bernd0815

  • Beiträge: 6
Weil ich gefragt wurde hier eine Schilderung was Person X so geschrieben hat.

(den kompletten Wortlaut kann ich nicht wiedergeben, zu individuell und er ist absichlich so, dass es ein Mensch lesen muss - dem dabei schwarz vor schlechten Gewissen werden soll...)

Aaalso:

Die Widersprüche waren nicht einfach blos Widersprüche, sondern hergeleitet aus jeweils aktuellen Ereignissen wo ÖR-Propagandisten sowas von aufgeflogen sind, dass es auch Blinde nicht übersehen können. Diese wiederum hat Person X weiter auf sich selbst abgeleitet und dargelegt wie das eigene Leben davon betroffen ist - mit dem Nachsatz: Sie, angestellter Beitragsservicearbeiter, sind mitschuldig indem Sie sich blinder stellen als Blinde sein können...

Das war begleitet von einer formalen Kündigung. Der Beitragservice nennt sich ja "Service", deutsch Dienstleistung und er handelt auch so wenn es darum geht Zahlungen einfach und bequem abzuwickeln. Nun ist das Wesen einer Dienstleistung allerdings kündbar zu sein. Also hat Person X gekündigt, in jedem Widerspruch erneut, denn es gab keine Bestätigung. Am Anfang gab es allerdings die Aussage das in der Rechtsabteilung geprüft und für "unmöglich" befunden zu haben. ... Worauf Person X antwortet: DOCH, das ist möglich, denn Sie haben ja die Kündigung vor sich liegen und sie nennen sich noch immer "Service". Wenn Sie sich weigern die zu bearbeiten ist es genau das: IHRE Weigerung eine ordentliche Kündigung zu bearbeiten. Hiermit kündige ich erneut ...

Das war begleitet von einer Gegenrechnung des bereits gezahlten Gesamtbetrags, inkl. Mahnungen bei Verstreichung der von Person X gesetzten Zahlungsfrist. Allerdings bisher nicht bis zur Vollstreckung durchgetrieben ... dennoch.

Begründung für die Gegenrechnung, also die Schuld des ÖRR gegenüber Person X, war der Betrug seitens des ÖRR, denn es ist nichts anderes als Betrug wenn der RBStV wiederholt mit den gleichen Methoden und in allen Punkten gebrochen wird! Der Charakter dieses Vertrages ist: Wir Bürger zahlen ein und bekommen als Gegenleistung ein Rundfunkangebot mit Bildung sowie Völkerverständigung fördernder Berichterstattung. Diese Gegenleistung blieb aus, stattdessen geliefert wurde Propaganda - also das Gegenteil von Völkerverständigung.

Person X hat den Bruch des RBStV in mehreren Fällen nachgewissen. Der bis dato schlimmste war die Berichterstattung zum Land Venezuela. Hier wurde schon 2015..2019 die volle Propagandakanone durch den ÖRR aufgefahren, vom demokratisch gewählten Präsident, der als "Staatschef" betitelt wurde und ein "Regime" leitete über falschdarstellende Fotos von leeren Supermarktregalen bis zum kompletten verschleiern der wahren Wirkung von Sanktionen, die USA als auch EU erlassen haben. Letztere tat das im Namen der Bürger - also auch im Namen von Person X! Was da mit "Waffenembargo" betitelt wurde, bewirkte dass Venezuela Waren für Supermarktregale und auch Medizin für Krankenhäuser schlicht nicht importieren konnte - obwohl Zahlungsfähigkeit in USD vorhanden war!
Der Ökonom Mark Weisbrot hatte seinerzeit ein Paper veröffentlicht, in welchem er die Wirkung dieser Sanktionen untersuchte und zum Ergebnis kam, dass diese Sanktionen ca. 40.000 Tote im Land Venezuela verursacht haben. Indirektheit ändert nichts an der Tatsache, dass sowas Völkermord ist. Der ÖRR propagierte das läge am "Regime" und damit an Venezulas Bevölkerung selbst, denn die haben schliesslich so gewählt... dabei kam kein echter Experte wie zb. Weisbrot jemals zu Wort ...

Damit war Person X am Ende des eigenen Gewissens, denn Nichtberichten ist eine Sache, Falschberichten noch eine und wenn beides zusammen passiert, das systematisch ist und dadurch Menschen sterben, wird Mord daraus. Dafür steht die Arbeitskraft von Person X - also ihr Geld - nicht zur Verfügung.

... und übrigens, angestellter Beitragsservicearbeiter, Sie sind mitschuldig indem Sie sich blinder stellen als Blinde sein können, insbesondere wenn es im Völkermord geht. DAS nicht bemerkt zu haben kann gar nicht durch ihr Gehalt kompensiert werden, DAS ist eine Schuld, die SIE jetzt wissen und mit in Ihr Grab nehmen werden. Warnungen und Beweise schrieb ich genug.



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« Letzte Änderung: 10. Januar 2022, 22:43 von Bernd0815 »

Offline Bernd0815

  • Beiträge: 6
Nachtrag zu
[...] Person X hat den Bruch des RBStV in mehreren Fällen nachgewissen. Der bis dato schlimmste war die Berichterstattung zum Land Venezuela. [...] Was da mit "Waffenembargo" betitelt wurde, bewirkte dass Venezuela Waren für Supermarktregale und auch Medizin für Krankenhäuser schlicht nicht importieren konnte - obwohl Zahlungsfähigkeit in USD vorhanden war!
Der Ökonom Mark Weisbrot hatte seinerzeit ein Paper veröffentlicht, in welchem er die Wirkung dieser Sanktionen untersuchte und zum Ergebnis kam, dass diese Sanktionen ca. 40.000 Tote im Land Venezuela verursacht haben. [...]
Das Paper heißt
"Economic Sanctions as Collective Punishment: The Case of Venezuela" von Mark Weisbrot and Jeffrey Sachs - u.a. zu finden unter
https://cepr.net/images/stories/reports/venezuela-sanctions-2019-04.pdf

Das EU "Waffenembargo" welches keins ist, gibts bei der EU direkt unter
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32017R2063&from=DE


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« Letzte Änderung: 10. Januar 2022, 22:40 von Bürger »

Offline Kurt

  • Beiträge: 2.239
Programminhalte haben mit dem Rundfunkbeitrag nichts zu tun.

***
Liest sich im Amtsschimmeldeutsch so (aus 2013):
**
Zitat
1. Anknüpfungspunkt der Beitragspflicht
Bislang musste für jedes einzelne Gerät, das zum Empfang von Rundfunk geeignet war (Hörfunk-, Fernsehgerät, internetfähiger PC) eine Gebühr entrichtet werden.
Jetzt ist Anknüpfungspunkt der Beitragspflicht allein das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines nicht lediglich privat genutzten Fahrzeugs.
Ob überhaupt Geräte vorhanden sind oder auf ihre Anzahl kommt es nicht mehr an. Hintergrund dieser Regelung ist, dass in Deutschland nahezu in allen Wohnungen und Betriebsstätten die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht.
[..]
3. Rechtsnatur und Höhe des Beitrags
Auch der Rundfunkbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und kein privatrechtliches Entgelt.
Er wird mit dem Innehaben einer Wohnung oder einer Betriebsstätte fällig und kann durch Gebührenbescheid festgesetzt werden.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags wurde in § 8 RundfunkfinanzierungsStV auf 17,98 € festgesetzt und entspricht damit in der Höhe der bereits seit 1.1.2009 geltenden Gebühr für Fernsehgeräte.
Quelle: http://www.guewe.de/rundfunkbeitrag/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag/02_Grundzuege.htm


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

Offline Bernd0815

  • Beiträge: 6
Programminhalte haben mit dem Rundfunkbeitrag nichts zu tun.

***
Liest sich im Amtsschimmeldeutsch so (aus 2013):
Damit wollten die sich auch mal rausreden. Person X antwortete in etwa:

DOCH, haben sie, denn SIE, angestellter Servicemitarbeiter, sind persönlich tätig bei der Geldeintreibung, die den gesamten aufgezeigten Mechanismus finanziert, der letzen Endes am Völkermord in anderen Ländern mitwirkt. Siehe Länder X, Y und Z sowie A, B, C, aber auch E und F, und D nicht zu vergessen.

Die BRD hat das sog. Internationale Recht der Vereinten Nationen anerkannt und dieses ist - insbesondere der Teil zu Völkermord - über jeglichem Nationalen Recht stehend, also auch über Amtsschimmeldeutsch... mit anderen Worten, SIE angestellter Servicemitarbeiter, sind schuldig an Ihrer Blindheit und wirken damit als Komplize, die Frage ist WANN ein Richter urteilt.

Hier ist es eindrucksvoll auf die Beitrittserklärung der BRD zu verweisen (was ich gerade nicht im Kopf habe). Wir alle bestehen darauf, dass auch im Land deren Bürger wir sind das Völkerrecht geachtet wird. Insbesondere Person X achtet das Völkerrecht indem sie keinen weiteren Cent den Rechtsbrechern zur Verfügung stellt, nachdem alle Versuche den ÖRR zum einlenken im bezug auf Völkerrecht zu bewegen durch Seite des ÖRR gescheitert sind (siehe aktuellen Artikel wo Maduro erneut als "Staatschef" diffamiert wird... usw ...).


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« Letzte Änderung: 11. Januar 2022, 12:04 von Bürger »

Offline Grit

  • Beiträge: 272
Programminhalte haben mit dem Rundfunkbeitrag nichts zu tun.
Doch. Daraus leitet sich die  "Beitragshoheit" ab, wie z.B. das BVerfGE in zahlreichen Urteil immer wieder betont hat. Die Rechtfertigung der Rundfunkfinanzierung ist infrage gestellt, wenn der ÖRR nicht nur im Einzelfall, sondern generell den öffentlich-rechtlichen Auftrag verfehlt. 

Und der Auftrag des ÖRR ergibt sich nunmal aus dem Medienstaatsvertrag (MStV); analog finden sich in den länderbezogenen Staatsverträgen, Satzungen oder Leitlinien ähnliche Angaben...

In der Präambel des MStV steht z.B.:
"… Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. Beide Säulen des dualen Rundfunksystems müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entspreche… "

§ 26 (1) MStV "Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern..."

§ 26 (2) MStV "Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen."

Was zum Auftrag des ÖRR noch gehört, findet sich u.a. in den  §§ 2 (2), 3, 6, 34 (1) oder § 51 MStV.
https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:XJRQjzQCNN8J:https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/Medienstaatsvertrag_MStV.pdf+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

Erfüllt der ÖRR seinen verfassungs, - und rundfunkstaatsvertraglichen Auftrag aus dem MStV nicht, ist er nicht berechtigt, Rundfunkbeiträge zu fordern.

Schaut man sich das Programm im ÖRR an, ist die Beitragsfrage eindeutig.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier keine weitere Ausweitung oder Vertiefung der eigenständigen Grundsatzfrage, ob und wieweit Programminhalte etwas mit dem Rundfunkbeitrag zu tun haben.
Dies kann bzw. soll wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff erfolgen.
Hier bitte nur noch weiter zum eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
Festsetzungsbescheide: stehts widersprochen ... und es kommt nix mehr - wieso?!
und den im Einstiegsbeitrag dargelegten Fall zum Gegenstand hat.
Danke für allerseitiges Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und Berücksichtigung.


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« Letzte Änderung: 11. Januar 2022, 12:04 von Bürger »

Offline Bernd0815

  • Beiträge: 6
Erfüllt der ÖRR seinen verfassungs, - und rundfunkstaatsvertraglichen Auftrag aus dem MStV nicht, ist er nicht berechtigt, Rundfunkbeiträge zu fordern.
Ja. Und das Ganze ist über Internationales Recht deutlich einfacher herbei zu argumentieren.

Denn Wesen dieses Rechts ist, dass jeder Mensch persönlich für die Wahrung dieses Rechts einzustehen hat und justiziabel ist bei Bruch. Also auch jeder Angestellte im ÖRR System, persönlich.

Niemand kann sich da rausreden, genausowenig wie sich ein Arzt vom Hippokratischen Eid wegreden kann - wer das macht ist nicht Arzt.

Programminhalte haben mit dem Rundfunkbeitrag nichts zu tun.
Doch. Daraus leitet sich die  "Beitragshoheit" ab, wie z.B. das BVerfGE in zahlreichen Urteil immer wieder betont hat. Die Rechtfertigung der Rundfunkfinanzierung ist infrage gestellt, wenn der ÖRR nicht nur im Einzelfall, sondern generell den öffentlich-rechtlichen Auftrag verfehlt. 

Und der Auftrag des ÖRR ergibt sich nunmal aus dem Medienstaatsvertrag (MStV); analog finden sich in den länderbezogenen Staatsverträgen, Satzungen oder Leitlinien ähnliche Angaben...

In der Präambel des MStV steht z.B.:
"… Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. Beide Säulen des dualen Rundfunksystems müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entspreche… "

§ 26 (1) MStV "Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern..."

§ 26 (2) MStV "Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen."

Was zum Auftrag des ÖRR noch gehört, findet sich u.a. in den  §§ 2 (2), 3, 6, 34 (1) oder § 51 MStV.
https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:XJRQjzQCNN8J:https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/Medienstaatsvertrag_MStV.pdf+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

Erfüllt der ÖRR seinen verfassungs- und rundfunkstaatsvertraglichen Auftrag aus dem MStV nicht, ist er nicht berechtigt, Rundfunkbeiträge zu fordern.

Schaut man sich das Programm im ÖRR an, ist die Beitragsfrage eindeutig.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier keine weitere Ausweitung oder Vertiefung der eigenständigen Grundsatzfrage, ob und wieweit Programminhalte etwas mit dem Rundfunkbeitrag zu tun haben.
Dies kann bzw. soll wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff erfolgen. Vorher jedeoch zunächst ausgiebig die Forum-Suche benutzen, um bereits vorhandene Threads zu diesem Themenl-Kreis zu finden, wie u.a. auch diesen
BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Mögl. d. Nutzung = individueller Vorteil?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0

Abgesehen von dem im Einstiegsbeitrag zwecks Beurteilung fehlenden vollständigen Wortlaut der bisherigen Rückmeldung/en gilt:
"Keine Antwort" (nach der letzte Rückmeldung) mag zwar auch eine Antwort sein, ist aber keine Bestätigung der vorgetragenen Gründe - und schließt also nicht aus, dass nicht doch noch was kommt. Es gibt jedenfalls genug vergleichbare Fälle, in denen Argumentationen bzgl. der Inhalte weitere FestsetzungsbBescheide und/oder rechtsmilttelfähigen Widerspruchsbescheid nicht verhindert haben.
Es bleibt daher abzwarten, wie lange nichts kommt bzw. ob/wann/was ggf. noch kommt.
Daher ist und bleibt es spekulativ, über die Gründe - bislang - ausbleibender Reaktionen zu mutmaßen.

Um weitere abschweifende und/oder spekulative Diskussionen zu vermeiden, wird der Thread vorerst und bis zu einer neueren Information über etwaige Rückmeldungen/ Entwicklungen in diesem Fall geschlossen. Informationen dazu dann bitte an das ModeratorenTeam. Danke für allerseitiges Verständnis und Berücksichtigung.


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« Letzte Änderung: 02. Juli 2023, 18:22 von Bürger »