Autor Thema: Einer zahlt für die WG (nicht)  (Gelesen 3421 mal)

Offline Zeitungsbezahler

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Einer zahlt für die WG (nicht)
« am: 18. September 2021, 19:03 »
Folgende Geschichte könnte sich bereits ereignet haben oder in der Zukunft passiert sein:

In einer WG zieht ein Henry Rodriguez ein, frisch aus Südamerika eingetroffen. Der Hauswirt wird ordnungsgemäß vom Einzug Henrys unterrichtet und der hat auch nichts dagegen, Klingel-Briefkastenschild wird entprechend angepaßt. Die WG beschließt, daß Henry ab sofort den Rundfunkbeitrag bezahlen soll. Nun hat Henry zwar kein Konto, aber es geht ja auch ohne, seine WG-Untermiete zahlt er ja bar. Er besucht ein Internetcafe und meldet dort die WG-Wohnung auf seinen Namen an, falls er seinen vorherigen Wohnort angeben muß, findet sich bestimmt eine Favela oder so per GoogleEarth. Es trudelt bald darauf eine Zahlungsaufforderung für die nächsten drei Monate vom Beitragsservice ein. Das Geld dafür sammelt Henry bei seinen Mitbewohnern ein, plus einen Obulus für seine Bemühungen. Den Rundfunkbeitrag für die nächsten drei Monate zahlt Henry bei der örtlichen Sparkasse bar auf das Konto des Beitragsservice ein, das kostet zwar extra, aber die WG ist spendabel.
Henry ist aber ein ziemlicher Schlamper, hat er doch vergessen, sich beim Einwohnermeldeamt ordnungsgemäß anzumelden, aber als Ausländer kann man ja nicht alles wissen, außerdem ignoriert er die folgenden Zahlungsaufforderungen des Beitragsservice, bis ein Festsetzungsbescheid kommt. Mit Hilfe der WG formuliert er einen Widerspruch.
Ein paar Mahnungen und Festsetzungsbescheide später (gegen die mit Hilfe der WG immer fleißig Widerspruch eingelegt wird), sieht sich der Zwangsrundfunk genötigt, einen Widerspruchsbescheid zu erlassen. Henry sammelt bei seinen Mitbewohnern Geld für die Klagegebühr ein, das er zur Sparkasse trägt und gegen einen kleinen Aufpreis auf das Gerichtskonto einzahlt.
Trotz Hilfe durch die Mitbewohner ist die Klageschrift ziemlich beliebig, aber Henry stimmt der Übertragung auf einen Einzelrichter zu und erklärt sich irgendwann sogar mit einem schriftlichen Verfahren einverstanden.
Klar, daß Henry die Klage verliert. Nun liegt für die WG-Wohnung ein vollstreckbarer Titel vor. Kann eine Weile dauern, bis der vollstreckt wird, bis dahin ist Henry irgendwie wieder ein seine alte Heimat gereist...
Übrig blieb nur der Schriftwechsel mit dem Beitragsservice, dem Zwangsrundfunk und dem Gericht, der der WG die Sicherheit gibt, wegen alter Forderungen nicht mehr belangt werden zu können...


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Offline hankhug

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Re: Einer zahlt für die WG (nicht)
« Antwort #1 am: 18. September 2021, 21:20 »
Bis dahin wird dann womöglich auch -mutmaßlich vom BVerfG abgesegnet mit der Begründung des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers- ein Amtshilfeersuchen an die Airbase in Rammstein zulässig sein, das die Verfolgung und Vollstreckung des Henry Rodriguez auch per Drohne in beliebigen Dritt-Staaten ermöglichen wird.
*man verzeihe den kurzen unbeherrschten und spekulativen Moment...*

Ob übrigens die ursprünglich genannte Strategie funktionieren könnte, hängt m.E. von der verstrichenen Zeit ab. Denn §421 BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__421.html) sagt ja über die Gesamtschuldnerschaft:
Zitat
[...] Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.
Gut möglich also, dass beim nächsten Meldedatenabgleich (oder schon vorher über das per §9 RBStV festgezurrte Auskunftsrecht gegenüber Eigentümer oder Verwalter, wenn die LRA oder der Beitragsservice einschlägig motivierte Mitarbeiter hat) die gesamte Wohnungsinhaberhistorie noch einmal aufgearbeitet wird und die historischen Bewohner sich dann wieder erneut den gleichen Forderungen gegenübersehen.
Man kann nur hoffen, dass die Forderungen bis dahin verjährt sind.


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« Letzte Änderung: 18. September 2021, 21:26 von hankhug »

Offline Nevrion

  • Beiträge: 521
Re: Einer zahlt für die WG (nicht)
« Antwort #2 am: 19. September 2021, 14:07 »
Das Problem bei der Sache ist ja dass der Südamerikaner hier WG intern für die Zahlungen zuständig war, das Geld von ihm aber unterschlagen wurde. Dadurch müsste sich ja eigentlich ein Zivilanspruchsverfahren eingeleitet werden, was im Sande verlaufen dürfte, da dieser ja im Ausland untergetaucht ist. Entsprechend bleibt man als WG Teilnehmer auf den Kosten sitzen.
Knackpunkt dürfte hier sein, dass Henry nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet war und daher für den Beitragsservice nachweislich nicht als zahlende Person des Haushalts erklärt werden könnte. Das ist dann doch immer der, der namentlich bei der Zahlungsaufforderung angeschrieben wird. Und wenn der um sein Geld bestohlen wurde, interessiert das den Beitragsservice erst mal nicht.


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Offline Zeitungsbezahler

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Re: Einer zahlt für die WG (nicht)
« Antwort #3 am: 20. September 2021, 09:11 »
Die WG ist doch aber fein raus: Es gibt einen (Nicht-)Zahler und "Schuldner", gegen den liegt ein Titel vor, es könnte also jederzeit gepfändet werden, wenn man ihm habhaft werden könnte. Die WG kann ja für den Zeitraum schlecht belangt werden, eine Doppelbebeitragung verbietet sich. Der Beitragsservice kann nicht still und klammheimlich ein Konto umbuchen, da ja die Forderung bereits gerichtsfest ist, oder wäre es der Rundfunkanstalt möglich, ein Gerichtsverfahren wiederaufzurollen, eine gerichtlich festgesetzte Forderung bei jemand anderem als dem Verurteilten einzufordern?
Wenn Seppl sein Verfahren mit der Gesamtschuldnerschaft gewinnt, dann vielleicht für die Zukunft, aber so...


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Offline Nevrion

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Re: Einer zahlt für die WG (nicht)
« Antwort #4 am: 20. September 2021, 14:11 »
Also wenn der Beitragsservice tatsächlich Henry angeschrieben hat und zur Zahlung aufgefordert, würde ich dieser Sicht noch mitgehen, aber da er nie beim Einwohnermeldeamt gemeldet war halte ich das für äußerst unwahrscheinlich, denn mit den Daten arbeitet der Beitragsservice schließlich. Die entscheidende Frage ist also - an welche Person waren die Schreiben vom Beitragsservice gerichtet?


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