Liebe Mitkämpfer,. das Urteil des BVerfGer. ist wie erwartet ausgefallen, nur die Erklärung für die Rechtmäßigkeit der 86 Cent war interessant. Im Ergebnis hat das Landesparlament die Vorgaben der KEF abzunicken, wie der Intendant des wdr schon vermutet hatte, “das Parlament hätte nur eine notarielle Aufgabe”. Und ich dachte immer, daß das Parlament die höchste Stelle im Aufbau unseres Staates sei. Wie man sich doch täuschen kann!:
Wiki:“Nachdem das BVerfGer. in seinem 8. Rundfunk-Urteil beklagt hatte, das KEF-Verfahren entspreche nicht der durch die Verfassung geforderten Staatsunabhängigkeit, denn die KEF sei „lediglich ein Hilfsinstrument der Ministerpräsidentenkonferenz“, wurde das KEF-Verfahren 1994 geändert.”
“Die KEF hat 16 Mitglieder, die von den Ministerpräsidenten der Länder berufen werden. Ihre Geschäftsstelle befindet sich in Mainz und ist organisatorisch an die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz gebunden.” Somit ist die Staatsferne gesichert, auch mit Hilfe von Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die auch Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder und Vorsitzende des Verwaltungsrats des ZDF ist, sie war von 2016 bis 2017 Präsidentin des Bundesrates.
Wikipedia liegt hier auch falsch:”...Hauptaufgaben des Landesparlaments sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Landesgesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes....” Der Intendant hatte mehr Recht als gedacht, auch das BVerfGer. ist in dienender Funktion gegenüber der Exekutive, das Urteil erfolgte wie gewünscht, hatte man doch auch die Gesetzgebung für den RBStV an die Justiziare der Anstalten “ausgesourced”, das Parlament war überflüssig, es hätte nur gestört. Ob bald auch das BVerfGer. überflüssig wird?
Es wurde nämlich einst gegründet als Bollwerk gegen einen übergriffigen Staat, nun steht es auf Seiten des Staates, die Urteile zeigen, daß es konsequent den Interessen der Machthaber dient, wie auch die Gerichte in Ungarn, Polen usw., gegen die Interessen der Bürger.
Das sieht man auch an den Begründungen der Urteile, wenn z.B. Artikel 5 häufig erwähnt wird, immer zu Gunsten der Finanzierung, von der Prof. Paul K. meinte, daß sie nach oben offen sein müsse, da sonst gegen Art.5 verstoßen würde. Es wurde jedoch nie zu Gunsten der Bürger argumentiert, die Grundrechte aufgeben müssen zum Vorteil der Rundfunkfinanzierung.
In Art.5 kommt "Rundfunk" nur 1x vor, es werden aber nur Forderungen an den Rundfunk gestellt, keine an die Bürger / Teilnehmer.
Und auch ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk wurde nicht gefordert, es wurde nur ein existierender Rundfunk als vorhanden angenommen
Das Rundfunkurteil ist, wie das vorherige, verfassungswidrig:
Argument 1: Presse und Rundfunk sind in Artikel 5 formal gleichgestellt. Aber arme Leute können sich durch das Abpressen des Geldes für den Rundfunk kein Presseorgan mehr leisten, die Wahlfreiheit ist verletzt, der Kauf, das Abonnement eines Presseerzeugnisses ist nicht ungehindert, sondern behindert, unterbunden. Das widerspricht dem Artikel 5 GG, der RBStV ist verfassungswidrig.
Eine etwas andere Form desselben Problems:
Wenn eine arme Familie für 50€ ein Zeitungsabonnement hatte und diesen Betrag keinesfalls überschreiten kann, muß sie seit 2013 wegen der Bedrohungen durch die öffentlichen Sender auf die Zeitung verzichten, sie hat keine Wahlfreiheit mehr zwischen Zeitung und Radio, von einem ungehinderten Zugang zur Presse kann nicht mehr gesprochen werden, Artikel 5 ist verletzt, der RBStV ist verfassungswidrig.
Argument 2: Im Fehlurteil vom 18.7.2018 schreibt das BVerfGer. in seinen Leitsätzen unter 1.:
“ ...Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können...”
In Art.5 GG steht aber nichts von einem Vorteil, den Rundfunk durch einen Beitrag nutzen zu können, im Gegenteil, hier steht nur, daß sich alle aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten können, einen Vorbehalt durch irgendwelche Bedingungen / Nutzungsbedingungen / Vorzugslasten gibt es nicht.
Das BVerfGer. hat es auch nicht gestört, daß eine Mutter zweier Kinder, die aus ethischen Gründen nicht am Rundfunk teilnimmt, keine Empfänger hat, am Arbeitsplatz verhaftet wurde, ihren Job verlor, ins Gefängnis kam, ihr bürgerliches Leben zerstört wurde und das ihrer Kinder beschädigt, und diese Grausamkeiten sollen rechtmäßig sein? Hier wurde gegen Art.1 (Menschenwürde) und Art.20 (Sozialstaat) verstoßen. Haben die Richter das nicht bemerkt oder ignoriert zum Wohle der Finanzierung? Daß die Finanzierung wichtiger ist als Menschenrechte?
Das Verfassungsgericht hat sich auf die Seite der Herrschenden gestellt und gegen die Bürger, obwohl es einst als Schutz gegen einen übergriffigen Staat gegründet wurde. Es sind die Parteien und die ihnen dienenden Richter, die die letzten Reste von Demokratie abschaffen, deshalb der Terminus "Demokratieabgabe".
Der dumme Dieb bricht das Gesetz, der kluge macht es.