"Das sind aber ganz schlimme getarnte AFD-Maulwürfe dort. Rechtzeitig zur Wahl schenken sie der AfD rund 1 Prozent oder mehr Stimmenzuwachs."
Quatsch beiseite, Ernst komm her:
1. Strategie:
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Wir wissen seit heute noch klarer, wir müssen die Gunst von Verfassungsrichtern irgendeines Landesverfassungsgerichts gewinnen. Man lese die Begründung des heutigen Entscheids BVerfG
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-069.htmlDort ist keinerlei auch nur erwähnende Berücksichtigung der Nichtzuschauer- und Dinosaurier-Problematik und des Rechts auf eigenständiges LANDES-Recht der Medienpolitik. Es wird einfach hantiert als ob das zwingend ein Bundeseinheitsrecht zu sein habe.
2. Dieser Entscheid wird als grundgesetzwidrig angesehen,
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nämlich als Verstoß gegen die Föderalismus-Pflicht laut Grundgesetz Art. 79 Absatz 3 GG.
Sachsen-Anhalt hat demnach das GG-Recht, seine eigenen Bürgerm einer abweichenden Medienordnung zu unterstellen, weil dies in die Länderzuständigkeit fällt.
3. Bürger-Kritik, hierher übermittelt, lautete:
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"Mit Merkels Habarth als Chef dort besteht keine Chance mehr auf Recht und Gerechtigkeit in Sachen ARD, ZDF. Würdiger Nachfolger der Brüder Kirchhof. Wir hatten keine Illusionen, allenfalls eine kleine Hoffnung. Die ist zu entsorgen."
Ist diese Kritik übersetzt oder angebracht? Das sei hier nicht das Thema, sondern:
4. Wir handeln in Konsequenz: Landesverfassungsbeschwerden.
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Die sind ja in diversen Bundeslängern anhängig. In diesen Tagen erfolgte wesentliche Zusatzoptimierung der Texte. Sodann geht es in breiter Front.
Jedenfalls, dank sofortige Erhöhung der Mediensteuer wird es in den nächsten Monaten wohl gelingen, eine breite Bürgerteilnahme der Mitunterzeichnung für die Endfassung zu gewinnen.
Hier das Zitat als Beleg des Verstoßes gegen Art. 79 Abs. 3 GG:
I. Den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten steht ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch zu. Die Erfüllung dieses Anspruchs obliegt der Ländergesamtheit als föderaler Verantwortungsgemeinschaft, wobei jedes Land Mitverantwortungsträger ist.
Das BVerfG erfindet also als "juristischen Kllimmzug für das ja wohl vorher festliegende Ergebnis" ein im Verfassungsrecht und im Grundgesetz nicht existierendes Konstrukt einer
"Schatten-Bundesrepublik Nummer 2": Die "föderale Verantwortungsgemeinschaft".
Damit ist das Bundesverfassungsgericht der Verletzer der selbst immer entschiedenen "Ewigkeitsgarantie" des Art. 79 Absatz 3 GG. Ausführlicher Nachweis:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel 5. Google-Suche heute, 5. August 2021 11h30, liefert Beweiskraft:
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Google - mit Anfürhungszeichen - : "föderale Verantwortungsgemeinschaft"
Diesen Sammelbegriff hat es bisher in der deutschen Sprache kein einziges Mal gegeben. Dies ist ein echtes Novum im deutschen Verfassungsrecht. Nur über diese Konstruktion eines neuen "Schatten-Grundgesetzes Nr. 2" konnte die Autonomie des Bundeslandes Sachsen-Anhalt (punktuell) aufgehoben werden.
6. Wir haben auch eine Schatten-Bundesregierung der neuen Schatten-Bundesrepublik Nr. 2:
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Die Ministermannschaft besteht aus rund 4 Beamten, die in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz die Gesetze texten.
Der KEF-Chef - ebenfalls RP-Beamter - ist Bundeskanzler und Bundespräsdent in Personalunion.
6. Alles Vorstehende war natürlich Unsinn im Rahmen der Satrefreiheit.