@Mork vom Ork
Das Problem ist, das die Wohnung auslösend ist, aber der Beitrag von einer Person gezahlt wird und die Übertragung nicht genau definiert ist.
(das wird jetzt hoffentlich zu off topic)
@noGez99
...
Alle anderen Wohnungsinhaber in W, deren Hauptwohnsitz W ist, sind rundfunkbeitragspflichtig. Sie stehen als Gesamtschuldner in der Pflicht, einen Rundfunkbeitrag für W zu zahlen.
Da sind wir uns einig, allerdings ist "Hauptwohnsitz" auch nicht weiter definiert.
Die spannende Frage ist jetzt wer ist ein Wohnungsinhaber, und wann wird eine Person Wohnungsinhaber?
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt
In die Wohngemeinschaft W kommt ausländischer Student S und wohnt dort.
(Ausländisch deswegen, damit er nicht anderswo schon Rundfunkbeitrag bezahlt)
Es wird kein Mietvertrag gemacht, er meldet sich nicht an.
Er wohnt 10 Jahre - Inhaber und damit Beitragsschuldner?
Er wohnt 1 Jahr - Inhaber und damit Beitragsschuldner?
Er wohnt 1 Monat - Inhaber und damit Beitragsschuldner?
Er wohnt 1 Woche - Inhaber und damit Beitragsschuldner?
Er wohnt 1 Tag - Inhaber und damit Beitragsschuldner?
Er wohnt 1 Stunde - Inhaber und damit Beitragsschuldner?
Wie und wo ist das im Gesetz definiert?
Ich finde im Gesetz keine Zeitangabe, also kann jeder willkürlich nach seinem Geschmack etwas festlegen.
Oder wird man schon alleine mit dem Betreten Wohnungsinhaber?