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Autor Thema: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau  (Gelesen 5369 mal)

m
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"Behörde" stoppt WDR-Protzbau
Autor: 22. Juli 2021, 14:23
Bild.de Regional

21.07.2021 - 08:13 Uhr

Von: Jörg Löbker

Gebühren-Verschwendung!
Behörde stoppt WDR-Protzbau

Nach Kosten-Explosion von 80 auf 240 Millionen Euro zieht die KEF die Notbremse

Zitat von: bild.de, 22.07.2021, Behörde stoppt WDR-Protzbau
Geldhahn zu! Die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) stoppt den Protzbau des WDR. Die Behörde verweigert dem öffentlich-rechtlichen Sender eine Zahlung von 69,1 Millionen Euro! Grund: Die Kosten für die Sanierung des Filmhauses sind von ursprünglich 80, dann 130 auf 240 Millionen Euro gestiegen!

Zitat von: bild.de, 22.07.2021, Behörde stoppt WDR-Protzbau
Die Begründung: „Das Verfahren hat erhebliche Transparenzdefizite“, heißt es in dem Bericht, den BILD einsah.

Weiterlesen unter:
https://www.bild.de/regional/koeln/koeln-regional-politik-und-wirtschaft/gebuehren-verschwendung-behoerde-stoppt-wdr-protzbau-in-koeln-77142458.bild.html


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Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
#1: 22. Juli 2021, 15:05
Die KEF. Zieht.

Notbremse. Transparenz. Defizite.

Erhebliche.

Aha?

 >:(

Protzbau schöner als die Staatskanzlei in Mainz, wo die KEF angeblich mit drinsitzt? Palastneid in der Bauchgegend?

Nix. Andere. Probleme. Nix?

 :o


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Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
#2: 22. Juli 2021, 20:48
Guten TagX,

schon wieder der WDR!!!!
Es wird Zeit, dass NRW die Notbremse zieht und den WDR zerschlägt!
Auflösen den WDR! Tom Buhrow "gesetzlich" feuern!
Weg mit diesem Pleiten, Pech und Pannen Sender!

 >:(


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Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
#3: 23. Juli 2021, 11:40
Rechtslage:

1. Info-Fehler, jedenfalls nach jetzigem hiesigen Informationsstand. Die KEF ist keine "Behörde'".
Es handelt sich um ein Büro in der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Der Geschäftsführer ist demnach Beamter des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, die aber wiederum kein Weisungsrecht bei der KEF hat. Die KEF ist also auch nicht Behörder im Sinn der StK RP. 
Die KEF ist nur eine Gutachter-Koordinationsstelle.
Der Geschäftsführer der KEF ist wohl - Irrtum vorbehalten - derjenige, der das Gesetz des Rundfunk-"Beitrags" - seit 2013 geltend - verantwortlich koordinierte. Nun hat er als Experte seinen üblich, also gut dotierten Job als Kollateralnutzen bis zum Pensionsalter gesichert, was natürlich nicht der Zweck der Gesetzgebungsvorschläge war.

2. Nach jetzigem hiesigen Informationsstand - Irrtum vorbehalten - :
Die KEF kann Geld nicht sperren oder entsperren, sondern nur der WDR-Rundfunkrat. Die KEF kann allein deshalb nicht, weil sie keine Rechtsperson hat und laut Rechtslage nur gutachterliche Leistungen beitragen darf.

Allerdings stellt sich die Frage, ob die Neubauprojekte einiger Sendeanstalten den Zweck verfolgten, die tatsächlich unter einer Art indirekter KEF-Kontrolle stehenden Reserven auszulöschen, die durch die höheren Beitragssätze ab 2013 entstanden waren. Dann mussten die Baukosten vielleicht maximiert werden, damit dem BVerfG im anhängigen Verfahren die Notlage der Sender nachgewiesen werden konnte?

3. Nach jetzigem hiesigen Informationsstand - Irrtum vorbehalten - :
Bei der Geldverfügung handelt es sich um Handlungen im Hoheitsraum des Bundeslandes NRW. Die StK RP kann nicht in den fremden Hoheitsraum hinein verfügen.
Die Landesregierung NRW wäre zuständig. Sie hat aber nur Rechtsaufsicht, keine Sachaufsicht. Die Landesregierung NRW könnte vermutlich ebenfalls keine Sperranweisung geben.

4. Nach jetzigem hiesigen Informationsstand - Irrtum vorbehalten - :
Somit bliebe vorwiegend das Strafrecht ist Interventionsmittel: Wird Verdacht der Veruntreuung durch die KEF-Stellungnahme legitimiert?

Jemand meinte übertrieben zugespitzt:
---------------------------------------------------
Würde man auf die absurde Idee kommen, es wäre Großstraftat durch den Unternehmenschef und nur Verhaftung könnte ihn an den dafür nötigen Unterschriften hindern, so hätte Georg ja vielleicht einen Zellennachbarn für die Option einer Doppelzelle, um über ziemlich viele Fragen gemeinsam auf Augenhöhe diskutieren zu können. 

Dies ist absurd. Der Unternehmenschef ist eingebunden in die Entscheidungsprozesse wir vom Rundfunkrat bewilligt. Immerhin, die Rechtslage hat einiges an Zündstoff, aber das soll hier nicht näher analysiert werden.



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Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
#4: 23. Juli 2021, 13:00
Ahja, 240 Millionen für eine Sanierung. Wer hätte das noch mal bezahlen sollen? Ahja, die Beitragskonteninhaber, die nicht befreit sind. Bei so viel Geld kann man ja schon fast einen Neubau in Betracht ziehen oder man zieht einfach mal in ein anderes bestehendes Gebäude um?

Wie die Bild auf die Idee kommt die KEF wäre eine Behörde und hätte dem WDR irgendwas zu sagen wird mir auch nicht ganz klar, aber mit Blick auf die Aufgabe einer Finanzbedarfsermittlung, könnte da irgendwie ein Schuh drauß werden.


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
#5: 23. Juli 2021, 15:25
Wie die Bild auf die Idee kommt die KEF wäre eine Behörde und hätte dem WDR irgendwas zu sagen wird mir auch nicht ganz klar, aber mit Blick auf die Aufgabe einer Finanzbedarfsermittlung, könnte da irgendwie ein Schuh drauß werden.
Naja, schließlich wissen die Schreiber*innen der Bild ja auch bis heute nicht, dass es schon seit über acht Jahren keine Rundfunkgebühren mehr gibt. Bei dem Bildungsstand kann man da schon einmal leicht aus der KEF eine Behörde machen. Ist ja sogar mit dem Beitragsservice auch schon passiert.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
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Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
#6: 23. Juli 2021, 19:28
Zu diesem Bauwerk könnte sich die Frage der öffentlichen Ausschreibung stellen, die ab 5.350.000 Euro Auftragsvolumen, (ohne Mwst), bei öffentlichen Bauaufträgen zwingend zu erfolgen hat, immerhin sind alle dt. ÖRR nicht nur im unionsrechtlichen Status "Unternehmen", sondern auch "öffentlicher Auftraggeber".

Weiterführend:

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33155.msg202828.html#msg202828

EuGH C-337/06 - Dt. ÖRR sind öffentliche Auftraggeber
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35532.msg214889.html#msg214889

Konsolidierter Text: Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02014L0024-20200101&qid=1627045548355

Zitat
Artikel 4
Höhe der Schwellenwerte


Diese Richtlinie gilt für Aufträge, deren geschätzter Wert ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) die folgenden Schwellenwerte nicht unterschreitet:

a)  >M3  5 350 000  EUR < bei öffentlichen Bauaufträgen;


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Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
#7: 23. Juli 2021, 21:52
Zu diesem Bauwerk könnte sich die Frage der öffentlichen Ausschreibung stellen, die ab 5.350.000 Euro Auftragsvolumen, (ohne Mwst), bei öffentlichen Bauaufträgen zwingend zu erfolgen hat, immerhin sind alle dt. ÖRR nicht nur im unionsrechtlichen Status "Unternehmen", sondern auch "öffentlicher Auftraggeber". [..]

Dann stelle die Frage und wenn Antwort da ist gib' sie hier bekannt.


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
#8: 23. Juli 2021, 22:05
Im Bauwesen dürfte alles über Ausschreibung laufen, so auch beim WDR. Die Kernfrage ist also die der übersetzten Planungsentscheide.

Es ist nichts erkennbar, dass ein Generalbauunternehmer auftrat. Also dürfte es sehr viele Ausschreibungen gegeben haben.

Die Vorwerfbarkeit liegt also auf anderer Ebene: Dass die hohen Kosten vorher erkennbar waren, aber dem Rundfunkrat verschwiegen wurden, um die Zustimmung leichter zu bekommen. Da man einen halbfertigen Umbau immer auch fertigstellen darf als kleinstes Übel, ist das eine gängige Strategie: Sukzessiver Meldung von "unerwarteten unvoraussehbaren Kostensteigerungen".

Wo dies stattfindet, ist Korruptionsgefahr immer beim Maximum. Da eventuelle Korruption sich immer gut tarnt, kommt man der Sache mit einfachen Mitteln nur begrenzt bei. Man muss sehr zeitaufwendig den Ablauf analysieren und Zugang zu den internen Dokumenten haben. Weder Analysezeit noch Zugang haben wir.


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Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
#9: 26. Juli 2021, 07:36
Zu diesem Bauwerk könnte sich die Frage der öffentlichen Ausschreibung stellen, die ab 5.350.000 Euro Auftragsvolumen, (ohne Mwst), bei öffentlichen Bauaufträgen zwingend zu erfolgen hat, immerhin sind alle dt. ÖRR nicht nur im unionsrechtlichen Status "Unternehmen", sondern auch "öffentlicher Auftraggeber".

Da verrennst du dich wohl in etwas. Der Schwellenwert der öffentlichen Ausschreibungen liegt in Deutschland schon deutlich niedriger. Ich gehe stark davon aus, dass öffentlich ausgeschrieben wurde. Auch besteht die Möglichkeit einen GU zu beauftragen. Ist nach dem Vergaberecht ja grundsätzlich nicht verboten.
Den Schwellenwert den du hier meinst, betrifft eine EU-Weite Ausschreibung.
Dabei geht es aber nicht einmal um das Gesamtvolumen der Baumaßnahme, sondern um Einzelteile der Ausschreibung sprich einzelne Gewerke.

Der Punkt kann hier wohl also ganz getrost einfach vollkommen egal sein.


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Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
#10: 26. Juli 2021, 12:36
Da verrennst du dich wohl in etwas.
Ob ich mich da wirklich verrenne?

Verfahrensarten
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabeverfahren.html

Zitat
Das offene Verfahren (bei nationalen Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte: öffentliche Ausschreibung), bei welchem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert.

Das nicht offene Verfahren (europaweit), bei dem der öffentliche Auftraggeber nach vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme eine beschränkte Anzahl von Unternehmen nach objektiven, transparenten und nicht diskriminierenden Kriterien auswählt (Teilnahmewettbewerb). Bei der beschränkten Ausschreibung (im Rahmen nationaler Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte) fordert der öffentliche Auftraggeber in der Regel öffentlich zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) auf, bevor er sodann aus dem Bewerberkreis eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordert.

Übersicht und Rechtsgrundlagen auf Bundesebene
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabe-uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html

Zitat
Bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte findet das sogenannte GWB-Vergaberecht Anwendung, das auf der Umsetzung entsprechender Vorgaben in EU-Richtlinien beruht:

Zitat
Bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte findet traditionell Haushaltsrecht Anwendung.

Zitat
Ab wann wird europaweit ausgeschrieben? EU-Schwellenwerte für Vergabeverfahren seit dem 1. Januar 2020:
5.350.000 Euro Für Bauleistungen

139.000 Euro Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei obersten und oberen Bundesbehörden
428.000 Euro Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Trinkwasser, Energie, Verkehr sowie Verteidigung und Sicherheit
214.000 Euro Für sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Daraus geht eigentlich klar hervor, daß nationale Vergabeverfahren nur unterhalb der EU-Schwellenwerte zulässig sind.

Darüberhinaus führt auch nachstehende Website weiter:

Schwellenwerte
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/informationen/glossar/schwellenwerte/


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"Behörde" stoppt WDR-Protzbau
#11: 26. Juli 2021, 13:59
Selbst wenn es die Möglichkeit gäbe, dass bei den Ausschreibungen was zu beanstanden wäre...
Als nicht betroffener besteht hier keine Beschwerdemöglichkeit.
Nur als betroffenes Bauunternehmen zum Beispiel könnte gegen die Art der Vergabe vorgegangen werden.


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Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
#12: 26. Juli 2021, 20:34
Nur als betroffenes Bauunternehmen zum Beispiel könnte gegen die Art der Vergabe vorgegangen werden.
Ganz so einfach ist das nicht.

Die EU-Kommission hat nach eigenem Ermessen die Befugnis, gegen jedes Mitgliedsland eine Vertragsverletzungsklage vor dem EuGH zu erheben, wenn sich dieses Mitgliedsland über eine Regel des Unionsrechts hinwegsetzt. So in einer Deutschland betreffenden Vertragsverletzungsklage entschieden, wo es eben um die nicht erfolgte unionsweite Ausschreibung von öffentlichen Dienstleistungen ging. Die Bauleistungen, um die es letztlich in diesem Thema hier geht, sind vom der selben Unionsregelwerk erfasst.

Nachstehende Entscheidung hier via EUR-Lex; forenintern ist sie noch nicht aufgearbeitet.

Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 10. April 2003.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - Rechtsschutzinteresse - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung - Voraussetzungen.
Verbundene Rechtssachen C-20/01 und C-28/01.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A62001CJ0020&qid=1627308484053

Zitat
30 In Anbetracht ihrer Rolle als Hüterin des Vertrages ist daher allein die Kommission für die Entscheidung zuständig, ob es angebracht ist, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, und wegen welcher dem betroffenen Mitgliedstaat zuzurechnenden Handlung oder Unterlassung dieses Verfahren zu eröffnen ist. Sie kann beim Gerichtshof daher die Feststellung einer Vertragsverletzung mit dem Vorbringen beantragen, dass das mit der Richtlinie bezweckte Ergebnis in einem bestimmten Fall nicht erreicht worden sei (Urteile vom 11. August 1995, Kommission/Deutschland, Randnr. 22, und vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-471/98, Kommission/Belgien, Slg. 2002, I-9681, Randnr. 39).


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Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
#13: 26. Juli 2021, 20:57
... die Bürger als zahlungsverpflichtete Dritte könnten wohl auch legitimiert sein, gegen das Unterlassen von Ausschreibung vorzugehen.

Wie wir inzwischen lernten, das nennt sich "Kollusion", wenn zwei sich auf abgestimmtes Verhalten einigen zu Lasten von Dritten. Oder anders beschrieben, eine "wettbewerbsverletzende Absprache" zwischen Branchenfremden.


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Re: "Behörde" stoppt WDR-Protzbau
#14: 27. Juli 2021, 07:39
... die Bürger als zahlungsverpflichtete Dritte könnten wohl auch legitimiert sein, gegen das Unterlassen von Ausschreibung vorzugehen.
Die Tragweite könnte noch unionsweite Dimensionen annehmen, wenn keine unionsweite Ausschreibung erfolgt ist; sowohl Ungarn als auch Polen, jene, die ja derzeit Probleme wegen Mißachtung des Unionsrechtes haben, könnten die EU-Kommission vor dem EuGH wegen fehlender Gleichbehandlung Deutschlands verklagen, wenn in Folge der Nichtausschreibung eine Inkenntnissetzung der Kommission erfolgt und diese nicht entsprechend reagiert.


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