Rechtslage:
1. Info-Fehler, jedenfalls nach jetzigem hiesigen Informationsstand. Die KEF ist keine "Behörde'".
Es handelt sich um ein Büro in der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Der Geschäftsführer ist demnach Beamter des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, die aber wiederum kein Weisungsrecht bei der KEF hat. Die KEF ist also auch nicht Behörder im Sinn der StK RP.
Die KEF ist nur eine Gutachter-Koordinationsstelle.
Der Geschäftsführer der KEF ist wohl - Irrtum vorbehalten - derjenige, der das Gesetz des Rundfunk-"Beitrags" - seit 2013 geltend - verantwortlich koordinierte. Nun hat er als Experte seinen üblich, also gut dotierten Job als Kollateralnutzen bis zum Pensionsalter gesichert, was natürlich nicht der Zweck der Gesetzgebungsvorschläge war.
2. Nach jetzigem hiesigen Informationsstand - Irrtum vorbehalten - :
Die KEF kann Geld nicht sperren oder entsperren, sondern nur der WDR-Rundfunkrat. Die KEF kann allein deshalb nicht, weil sie keine Rechtsperson hat und laut Rechtslage nur gutachterliche Leistungen beitragen darf.
Allerdings stellt sich die Frage, ob die Neubauprojekte einiger Sendeanstalten den Zweck verfolgten, die tatsächlich unter einer Art indirekter KEF-Kontrolle stehenden Reserven auszulöschen, die durch die höheren Beitragssätze ab 2013 entstanden waren. Dann mussten die Baukosten vielleicht maximiert werden, damit dem BVerfG im anhängigen Verfahren die Notlage der Sender nachgewiesen werden konnte?
3. Nach jetzigem hiesigen Informationsstand - Irrtum vorbehalten - :
Bei der Geldverfügung handelt es sich um Handlungen im Hoheitsraum des Bundeslandes NRW. Die StK RP kann nicht in den fremden Hoheitsraum hinein verfügen.
Die Landesregierung NRW wäre zuständig. Sie hat aber nur Rechtsaufsicht, keine Sachaufsicht. Die Landesregierung NRW könnte vermutlich ebenfalls keine Sperranweisung geben.
4. Nach jetzigem hiesigen Informationsstand - Irrtum vorbehalten - :
Somit bliebe vorwiegend das Strafrecht ist Interventionsmittel: Wird Verdacht der Veruntreuung durch die KEF-Stellungnahme legitimiert?
Jemand meinte übertrieben zugespitzt:
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Würde man auf die absurde Idee kommen, es wäre Großstraftat durch den Unternehmenschef und nur Verhaftung könnte ihn an den dafür nötigen Unterschriften hindern, so hätte Georg ja vielleicht einen Zellennachbarn für die Option einer Doppelzelle, um über ziemlich viele Fragen gemeinsam auf Augenhöhe diskutieren zu können.
Dies ist absurd. Der Unternehmenschef ist eingebunden in die Entscheidungsprozesse wir vom Rundfunkrat bewilligt. Immerhin, die Rechtslage hat einiges an Zündstoff, aber das soll hier nicht näher analysiert werden.