@noGez99: ich schrieb „den diese Kommission (KEF) aus den vorgelegten Unterlagen zum Bedarf ermittelt haben will.“ Ich habe mich zum Verfahren und zum Ergebnis dieser Ermittelung nicht weiter geäußert, erlaube mir aber den Hinweis, dass die hier im Forum geäußerten Vorstellungen zum Umfang der Finanzierung und das, was Politik und BVerfG für angemessen halten, nicht deckungsgleich sein muss, vermutlich auch nicht sein wird. Zudem ist die KEF vom BVerfG durchaus anerkannt.
Letztlich spielt der Betrag aber nur eine untergeordnete Rolle. Man könnte auch um 1 Eurocent oder um 100 Euro monatlich streiten, die Frage, ob das BVerfG zur Lösung des Problems beitragen kann, bliebe letztlich gleich. Die Sender sind vermutlich der Meinung, das BVerfG könnte das Parlament eines Bundeslandes überstimmen oder anweisen dem zuzustimmen, was die Ministerpräsidenten unterzeichnet haben. Würde das so kommen, sollten die Parlamentarier sich aufgefordert sehen dem BVerfG die Grenzen seiner Macht aufzuzeigen. Das BVerfG besteht nämlich aus Personen, deren Legitimation m. E. einen geringeren Stellenwert hat vom Volk gewählter Vertreter. Kann natürlich sein, dass das BVerfG erkennt, dass die Forderung diesen Streit zu entscheiden, dass Gericht beschädigen kann. Vielleicht spielt es ja den Ball an die Politik zurück, wer weiß.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.