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Autor Thema: Rundfunkbeitrag - verfassungsrechtliche Betrachtung - 13.08.2012  (Gelesen 17535 mal)

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  • #GEZxit
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Meiner Rechtsauffassung wird das nie entsprechen.

Du wirst damit leben müssen  8)

Ich lebe damit und zwar sehr gut. Das ist nicht nur meine Rechtsauffassung sondern meine tiefste Überzeugung. Deswegen kämpfe ich gegen diese moderne Art der Ausbeutung.


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Die junge Familie hat nach geltendem Recht keinen Anspruch auf Befreiung. Sie kann sich demnach die Tageszeitung nicht leisten.

Es fällt mir schwer, hier zugunsten des ÖRR den Artikel 5 umzuinterpretieren. Meiner Rechtsauffassung wird das nie entsprechen.
Die ÖR oder das gericht könnten auch so argumentieren dass wir unsere informationsquelle opfern um die ÖR sender nutzen bzw bezahlen zu können.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

  • Beiträge: 2.139
  • weiß was
Was ist eigentlich eine Wohnung?

Nimmt man da die Kriterien der Landesbauordnung (Vollgeschoßhöhe erforderlich) oder zählen auch Einliegerwohnungen mit 2,15m Geschoßhöhe als Wohnung?


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Alles was eine wohnung definiert. Eine tür, wände die die nutzfläsche umschliessen, ein platz zum schlafen, beheizt und trocken. Theoretisch zählt dazu ein auto, wohnmobil, LKW-sattenschlepper, paradewagen mit mobiler elektrischer heizung, ein scheisshaus im garten (könnte als zweitwohnung zählen), usw. Sehr schwammige definierung.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
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