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Autor Thema: Kirchhof: Enteignung durch Negativzins verfassungswidrig (wie Rdf.-Beitrag?)  (Gelesen 782 mal)

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  • Beiträge: 4.011
Einige Informationen zur Geldpolitik/ Negativ-Zinsen, welche mglw. übertragbar sind auf das Forum-Thema "Rundfunkbeitrag":

n-tv, 03.07.2021
"Enteignung der Sparer"
Negativzins laut Gutachten verfassungswidrig
Immer häufiger verlangen Banken von Sparern Negativzinsen. Grund ist die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank. Diese widerspricht jedoch dem deutschen Grundgesetz und Europarecht, heißt es nun in einem Rechtsgutachten. Erstellt hat es ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter.
Zitat von: n-tv, 03.07.2021, Negativzins laut Gutachten verfassungswidrig
Die anhaltende Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) wird in einem Gutachten als verfassungswidrig gewertet. Diese Geldpolitik bedeute eine Enteignung der Sparer und verletze das im deutschen Grundgesetz und im Europarecht garantierte Recht auf Privateigentum, schlussfolgert der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof in einem Rechtsgutachten für die Sparda Banken, über das die "Welt" berichtete.
[...]
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Negativzins-laut-Gutachten-verfassungswidrig-article22660310.html


Das Gleiche gilt analog beim Rundfunkbeitrag, wenn die "Leistungen" unerwünscht sind.

Am besten wird sein, das Gutachten zu lesen, zu verstehen und anzuwenden.

vgl. Beispiel-Satz und ersetze
Geldpolitik > Rundfunkpolitik
Sparer > Bürger

Zitat
Diese Rundfunkpolitik bedeute eine Enteignung der Bürger und verletze das im deutschen Grundgesetz und im Europarecht garantierte Recht auf Privateigentum [...]
;)

Wahrscheinlich muss man so beginnen:
Zitat
Immer häufiger verlangen Anstalten von Bürgern Beiträge. Grund ist die Rundfunkpolitik der Bundesländer. Diese widerspricht jedoch dem deutschen Grundgesetz und Europarecht, heißt es nun in einem Rechtsgutachten. Erstellt hat es ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter.

Wahrscheinlich würde es in einer Fiktion so stehen:
Zitat
Mit dem Rundfunkbeitrag wird der Bürger enteignet, obwohl der Staat prinzipiell nicht auf Privateigentum zugreifen darf. Das ist verfassungswidrig und widerspricht auch dem Europarecht", sagte der namentlich nicht genannte Verfassungsrechtler der Zeitung. Das Grundrecht, Nutzen aus seinem Eigentum ziehen zu können, sei Teil der im Grundgesetz garantierten Eigentümerfreiheit. "Und dieses Grundrecht wird dem Bürger durch die Rundfunkpolitik der Bundesländer genommen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Juli 2021, 02:17 von Bürger«

 
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