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Autor Thema: Staatsfunk unter Druck - ARD u. ZDF bereiten gemeinsame Mediathek vor  (Gelesen 1530 mal)

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  • Beiträge: 213
wochenblick.at, 27.06.2021
Staatsfunk unter Druck
Öffentlich-rechtliche ARD und ZDF bereiten gemeinsame Mediathek vor
Die beiden öffentlich-rechtlichen deutschen Sendeanstalten ARD und ZDF kündigten am Montag an, künftig noch enger kooperieren zu wollen. Als erstes sollen die Mediatheken der beiden Rundfunkanstalten schrittweise zusammengelegt werden. ARD und ZDF reagieren damit auf den zunehmenden Erfolg anderer Streaminganbieter wie Netflix und Amazon Prime.
    Fernziel: Fusion beider Mediatheken
    Erster Schritt: Verzahnung der Inhalte, Angebote schrankenlos präsentiert
    Reaktion auf Kostendruck und mangelnde Attraktivität
    Intendanten lehnen Fusion der Sender ab
    Lineares Fernsehen verliert Zuschauer
    Rundfunkrebell Georg Thiel: ein PR-Desaster für ARD und ZDF

von Achim Baumann

Zitat
[...] Man werde die Inhalte beider Angebote aber „weitgehend schrankenlos“ verfügbar machen, heißt es. [...]
Anm.: Vielleicht werden die auch ein Abo einführen :)

Zitat
[...]

Die Intendanten von ARD und ZDF, Buhrow und Thomas Bellut, betonten darüber hinaus jedoch, dass diese Kooperation nicht als Signal für eine Fusion beider Sendeanstalten gewertet werden dürfe. Genau das wird von Kritikern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aber seit längerem gefordert. Die Alternative für Deutschland (AfD) beispielsweise tritt bereits seit geraumer Zeit für eine starke Reduzierung der Aktivitäten von ARD und ZDF ein. „Der Abbau von Doppelstrukturen ist zu begrüßen, kann aber nur ein erster Schritt in Richtung einer echten Strukturreform sein. Die AfD setzt sich daher für ein Grundfunkmodell und die Abschaffung der Rundfunkbeiträge ein. Es reicht völlig aus, eine einzige Sendeanstalt mit allenfalls regionalen Untersendern zu betreiben“, bewertet der medienpolitische Sprecher des AfD-Parteivorstands Joachim Paul gegenüber dem Wochenblick die geplante Fusion der Mediatheken als nicht ansatzweise zufriedenstellend.

[...]

Weiterlesen auf:
https://www.wochenblick.at/oeffentlich-rechtliche-ard-und-zdf-bereiten-gemeinsame-mediathek-vor


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2021, 17:16 von Bürger«

  • Beiträge: 7.304
Anm.: Vielleicht werden die auch ein Abo einführen :)
In jedem Falle ohne Teilnahme des RBB, denn dem ist es kraft RBB-Staatsvertrag verboten, für seine Produkte ein Entgelt zu nehmen.

Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbb_stv_2014
Zitat
Finanzwesen
§ 24
Grundsätze der Wirtschaftsführung


(3) Der Rundfunk Berlin-Brandenburg finanziert sich vorrangig aus Rundfunkbeiträgen, daneben aus Rundfunkwerbung und aus sonstigen Ertragsquellen. Angebote im Rahmen seines Auftrages gegen besonderes Entgelt sind unzulässig; ausgenommen hiervon sind Begleitmaterialien. Einnahmen aus dem Angebot von Telefonmehrwertdiensten dürfen nicht erzielt werden.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 984
Könnte der RBB die Inhalte einer Mediathek nicht als Begleitmaterialien zu den Sendungen klassifizieren?
Könnte statt Entgelt nicht ein Kostenbeitrag erhoben werden?


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Könnte der RBB die Inhalte einer Mediathek nicht als Begleitmaterialien zu den Sendungen klassifizieren?
Könnte statt Entgelt nicht ein Kostenbeitrag erhoben werden?
Ist in beiden Fällen wohl unrealistisch, zudem der Begriff "Begleitmaterial" wohl auch "definiert" ist.

Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbb_stv_2014

Zitat
§ 4
Angebote


(7) Der Rundfunk Berlin-Brandenburg kann programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt veröffentlichen.
"Begleitmaterial" könnte also bspw. eine eigene Programmzeitschrift sein, wo nix anderes als das Programm und evtl. Werbung enthalten ist; bei Beschreibung der Rahmenhandlung und der Entstehungsgeschichte einzelner Produkte aus diesem Programm bin ich mir nicht so sicher, ob das auch zulässig wäre.


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