Autor Thema: Widerstand mit Art 20 IV GG-Zurückbehaltung GEZ-Gebühr  (Gelesen 5585 mal)

Offline Elek

  • Beiträge: 1
Ich bin Occupy-Aktivist und verweigere GEZ-Gebühren solange bis der öffentlich-rechtliche Rundfunk wieder seinem demokratischen Staatsauftrag nachkommt. Wie das geht, kann folgendem link entnommen werden:
http://forum.occupyfrankfurt.de/viewtopic.php?f=35&t=733
Ich habe seit einigen Wochen nichts mehr von der GEZ gehört. Mein Vorschlag:
Dieser Aktion anschließen und die einbehaltene Rundfunkgebühr einer gemeinnützigen Organisation auf ein Treuhandkonto zahlen, damit diese wirkungsvolle und unterhaltsame Aufklärung betreibt, insbesondere über die wahren Ursachen der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie deren Folgen, wenn es so weiter geht.

Gruß Elek :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


gebuehren-igel

  • Gast
Re: Widerstand mit Art 20 IV GG-Zurückbehaltung GEZ-Gebühr
« Antwort #1 am: 12. August 2012, 12:11 »
So wird es weitergehen: Irgendwann wirst du einen Gebührenbescheid bekommen und wenn du gegen den nicht rechtzeitig Widerspruch einlegst, hast du bereits verloren. Wenn du Widerspruch einlegst, wobei dieser keine aufschiebende Wirkung für die Zahlung hat, wird dieser Widerspruch irgendwann abgelehnt. Dann musst du dich entscheiden, ob du vor Gericht gehst. Was wenig Sinn macht, falls du tatsächlich Rundfunkgeräte besitzt. Zusammengefasst: Du hast Dampf abgelassen, aber zahlen wirst du trotzdem. Ich würd mir Aktionen für den Rundfunkbeitrag aufheben. Da gibt es eine neue rechtliche Situation, vielleicht geht da was.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Offline René

  • #GEZxit
  • Administrator
  • Beiträge: 5.111
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Re: Widerstand mit Art 20 IV GG-Zurückbehaltung GEZ-Gebühr
« Antwort #2 am: 12. August 2012, 12:40 »
Gibt es in eurem Forum eine Möglichkeit, sich an Diskussionen mitzubeteiligen? Ich fand keine Möglichkeit, mich zu registrieren.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Offline Hailender

  • Moderator
  • Beiträge: 1.130
  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Re: Widerstand mit Art 20 IV GG-Zurückbehaltung GEZ-Gebühr
« Antwort #3 am: 12. August 2012, 12:56 »
Gibt es in eurem Forum eine Möglichkeit, sich an Diskussionen mitzubeteiligen? Ich fand keine Möglichkeit, mich zu registrieren.

http://forum.occupyfrankfurt.de/faq.php#f0r8


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

Offline René

  • #GEZxit
  • Administrator
  • Beiträge: 5.111
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Re: Widerstand mit Art 20 IV GG-Zurückbehaltung GEZ-Gebühr
« Antwort #4 am: 12. August 2012, 13:14 »
No chance! Auch nach einer völlig anderen IP-Adresse und mit einem anderen Browser derselbe Misserfolg. Dann eben nicht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln


Tags: