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Autor Thema: Normenkontrollantrag gg. Saar-Mediengesetz eingegangen (wg. Direktorenwahl)  (Gelesen 2046 mal)

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Zeit, 23.06.2021
Normenkontrollantrag gegen Saar-Mediengesetz eingegangen
Zitat von: Zeit, 23.06.2021, Normenkontrollantrag gegen Saar-Mediengesetz eingegangen
Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist ein Normenkontrollantrag gegen das saarländische Mediengesetz eingegangen. Dieser sei von Abgeordneten der Bundestagsfraktionen von FDP, Linken und Grünen gestellt worden, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch in Karlsruhe. Zuvor hatte der «Saarländische Rundfunk» darüber berichtet.

[...]

In einer Mitteilung der FDP-Fraktion im Bundestag vom Mittwoch hieß es mit Blick auf den Normenkontrollantrag: «Wir sind der festen Überzeugung, dass die aktuellen Regelungen zur Wahl einer Direktorin oder eines Direktors der Saarländischen Landesmedienanstalt nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.» Eine Wahl aus dem Landtag heraus sei alles andere als staatsfern und «keineswegs qualifiziert für die Besetzung einer zentralen Instanz einer Rundfunk- respektive Medienaufsicht».
https://www.zeit.de/news/2021-06/23/normenkontrollantrag-gegen-saar-mediengesetz-eingegangen


Dradio, 23.06.2021
@mediasres MedienmagazinDie Sendung vom Mittwoch
Wie Ungarn Pressefreiheit beschneidet • Kolumne: Wie „Die Zeit“ einem Despoten Platz für Desinformation gibt • USA blockieren iranische Medien und Webseiten • Klage gegen saarländisches Landesmediengesetz • Schlagzeile von morgen: Chamer Zeitung
Zu staatsnah? Klage gegen saarländisches Landesmediengesetz [Audio ~.5min]
https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2021/06/23/zu_staatsnah_klage_gegen_saarlaendisches_dlf_20210623_1553_9168d1c4.mp3


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Wieso "Normenkontrollbeschwerde"?
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An sich ist das Thema eine reine Landessache. Aber die Landesparteien haben keine Legitimation der Beschwerde beim BVerfG. Jedoch "Mindestens ein Viertel des Bundestages", die Antragstellen haben sie.

Also haben wir die überraschende Konstellation, dass die recht gegensätzlichen kleineren Bundesparteien sich einigen, also BUNDESTAG,
die Rechtsgrundlagen einer ganz kleinen Landesmedienanstalt SAARLAND als verfassungswidrig einzustufen: "Der Feind meines Feindes ist mein Freund."
Da nur hier die "Aktivlegitimaltion" für die "abstrakte Normenkontrollbeschwerde" erreichbar war, muss diese surrealistische Umweg-Konstrukt gemeistert werden. Eine Meisterleistung.

Wer die Fäden im Hintergrund gezogen hat, um dies Knäuel zu bündeln... Vielleicht der Jurist, der sich im Saarland um den Direktorposten beworben hatte und abserviert wurde?

Man beachte den Vorwurf der fehlenden Staatsferne.
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Da haben wir das Problem, dass die Landesmedienanstalten aus der Rundfunkabgabe ("staatsfern") finanziert werden,
a) hiermit regionale Sender subventionieren ("staatsfern", weil Informationsfreiheit zu beachten)
b) aber wesentlich staats-"hoheitliche" Kontrollaufgaben wahrnehmen.

Jetzt berufen die Beschwerdeführer sich darauf, dass ein Chef für a) nicht vom Parlament gewählt werden dürfe,
die Landesregierung beruft sich darauf, dass ein Chef für b) unbedingt vom Parlament gewählt werden müsse.

Im Kern geht es darum, dass der "Medienstaatsvertrag 2020"
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diese Aufgabenkombination vorsieht - war schon immer so - und auf das Internet ausweitet.
Durch diese Ausweitung gewinnen plötzlich alle Bürger bundesweit das  einmalige Recht bis Anfang November 2021, das zu tun, was ansonsten nur Regierungen und Bundestags-"Viertel" dürfen: Ebenfalls Normenkontrollbeschwerde gegen die Landesmedienanstalten - und zwar gegen alle.

So ist einer der 20 Beschwerdeanträge gerichtet gegen die Unzulässigkeit der Verkopplung von a) und b), Verstoß gegen Bundesrecht, Landesrecht, unmittelbar bindendes EU-Recht. Mit anderen Worten, wir Bürger greifen das gleiche Gesetz auch bereits an, nur eben nicht von unten her, LMA-Wahl, sondern von oben her; LMA-Fehlkonstruktion.

Diese einmalige Beschwerdechance, aber durch Bürger, ist seit Mai 2021 bei diversen Landesverfassungsgerichten bereits anhängig.
In diesen Tagen Ausweitung auf fast alle Landesverfassungsgerichte.
Und ganz neuerdings auch durch eine brandneu seit heute entwickelte Antragsform auch in den Bundesländern, die kein Landesverfassungsgericht haben.

Was hier geschieht, ist eine Premiere des Rechtsstaats-Föderalismus, spannend und niemand kennt den Ausgang, und jeder kann teilnehmen

 sofern seine Forumsbeiträge belegen, dass er echte eigene Verfahren führte oder führt, also ein wenig streitkundig ist und ein wenig Einblick hat. Egal, ob "8 oder 800 Forumsbeiträge", nur eben, so etwas ist nur etwas für die, die sich mit den Rechtsfragen ein wenig befasst haben.

Mitmachen am spannendsten Rechtsstaats-Abenteuer, das es in den 70 Jahren Medienrecht ja gab? Dies Sammelverfahren ist eine absolute Première.Plötzlich 1000 Seiten auf den Tischen der ehrenamtlichen Teilzeitgerichte, 70 Jahre Fehlentwicklung aufgetischt mit 20 Unterbeschwerden über alle in 70 Jahren akkumulierten Mängel - insbesondere auch gegen den Beitrags-Zwang.
Die Spannung teilen, wie wir Davids gegen die Goliaths darauf pochen, nicht mehr abgefertigt und abgewimmelt zu werden?
Mitteilung per PM, nur die E-Mail-Adresse wird erfragt und das Bundesland, alles andere bleibt Privatsache, jeder beantragt autonom selbst beim Gericht.
Weitere Infos unter
Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [AKTION & KOORDINATION]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35216.0



Die Beschwerde der Parteien: Sichtung erfolgte von
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https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Abstrakte-Normenkontrolle/abstrakte-normenkontrolle_node.html

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_93.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__76.html

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=162455319750106576&sessionID=527381088741560948&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=186198,59


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2021, 20:36 von Bürger«
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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pjotre: wieso „Meisterleistung“? Auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichts heißt es:

Zitat
Mit der abstrakten Normenkontrolle können sämtliche Normen des Bundes- oder Landesrechts auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden, bei Landesrecht zudem auf die Vereinbarkeit mit sonstigem Bundesrecht. Das Bundesverfassungsgericht prüft dies umfassend und ist nicht auf die Rügen des Antragstellers beschränkt. Meist hält der Antragsteller die Rechtsnorm für verfassungswidrig und beantragt beim Bundesverfassungsgericht, sie für nichtig erklären zu lassen. Es ist aber auch möglich, dass der Antragsteller eine Rechtsnorm für gültig hält, nachdem sie eine andere staatliche Stelle wegen Verfassungswidrigkeit oder Unvereinbarkeit mit sonstigem Bundesrecht nicht angewendet hat (sog. Normbestätigungsverfahren).
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Abstrakte-Normenkontrolle/abstrakte-normenkontrolle_node.html

Es kommt also nicht darauf an, ob etwas „reine Ländersache“ ist oder nicht, sondern die Begrenzung liegt einzig in den Antragsberechtigten. Da nur Bundesregierung, eine Landesregierung und mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages den Antrag stellen können, begrenzt das natürlich die Häufigkeit, mit der ein solches Verfahren erfolgt. Daneben können aber auch Fachgerichte dem BVerfG Fälle vorlegen, wenn sie der Ansicht sind, dass ein Gesetz, dass für die Entscheidung relevant ist, verfassungswidrig ist. Zudem prüft das BVerfG aber umfassend und ggf. über den Vortrag des Antragstellers hinaus gehend.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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 @drboe Die "Meisterleistung" ist nicht juristischer Natur, sondern, wegen der an sich untauglichen Rechtslage diese erstaunliche Koordination zu schaffen:
Ein Viertel des Bundestags, teils Erzfeinde, aktivieren sich bezüglich Direktorenwahl der winzigsten aller Landesmedienanstalten. 


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Zeit, 23.06.2021
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Zitat von: Zeit, 23.06.2021, Normenkontrollantrag gegen Saar-Mediengesetz eingegangen
[...] In einer Mitteilung der FDP-Fraktion im Bundestag vom Mittwoch hieß es mit Blick auf den Normenkontrollantrag: «Wir sind der festen Überzeugung, dass die aktuellen Regelungen zur Wahl einer Direktorin oder eines Direktors der Saarländischen Landesmedienanstalt nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.» Eine Wahl aus dem Landtag heraus sei alles andere als staatsfern und «keineswegs qualifiziert für die Besetzung einer zentralen Instanz einer Rundfunk- respektive Medienaufsicht».
https://www.zeit.de/news/2021-06/23/normenkontrollantrag-gegen-saar-mediengesetz-eingegangen
Der "Saarländische CDU/SPD Parteienklüngel" wird wohl in weiter Ferne vom BVerfG genehmigt werden?
Die Landesmedienanstalt wird vom Zwangsrundfunkbeitrag finanziert und hat Beamtentum.
Zur Multimediadarstellung hier ein Video youtube Länge ~2:31 Min.
Quelle: https://youtu.be/Dl_DWZZb2qk


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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 @marga - Information in einem Zusatz verwertet wie folgt:
Zitat
PWVM8.c2)   Staatsfern sein oder nicht sein, das ist hier die Frage.

Nach hier erhaltener Auskunft - nicht selbst verifiziert - ist die Landesmedienanstalt des Saarlands "dienstherrenfähig" (und beschäftigt Beamte). Wenn sie nun nach dem "Medienstaatsvertrag 2020" für das Internet abwägend das Wohlverhalten kontrolliert und über etwaige Nichterteilung von Internet-Lizenzen ermessensbasiert entscheiden darf. so wäre die Staatsnähe nicht bestreitbar und der Verstoß gegen Grundrechte wäre sehr fundiert (Informationsfreiheit, Zensurverbot).

Staatseingriffe in dieser Grundrechte dürften nicht ermessensbasiert wertend sein, sondern dürfen nur Verstöße gegen allgemein geltende Normen ahnden.

Zwar gibt es Eingriffsrechte bei Nichtstraftaten beispielsweise beim Pressekodex. Aber das ist dann eine "staatsferne" Oganisation in der Funktionsweise eines staatsfernen "Schiedsgerichts":
Nicht-staatlicher "Presserat":    de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Presserat
Kodex: Freiwillige Selbstverpflichtung:    https://de.wikipedia.org/wiki/Pressekodex


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