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Autor Thema: Reformüberlegungen zum öff.-rechtl. Rundfunk: Länder kommen kaum voran  (Gelesen 4868 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
medienkorrespondenz, 21.06.2021
Reformüberlegungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk:
Länder kommen kaum voran

von Volker Nünning
Zitat von: medienkorrespondenz, 22.06.2021, Reformüberl. zum o.r. Rundfunk: Länder kommen kaum voran (Nünning)
[...]

Sender zu Sachlichkeit verpflichten

Im Kreis der Länder ist außerdem offen, ob den Anstalten auferlegt werden soll, dass sie bei der Erfüllung ihres Auftrags künftig unter anderem „insbesondere den Grundsätzen der Wahrheit, Sachlichkeit und der Achtung von Persönlichkeitsrechten, den einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechenden Grundsätzen der Objektivität und Unparteilichkeit sowie der ausgewogenen Darstellung einer möglichst breiten Themen- und Meinungsvielfalt verpflichtet sein sollen. [...]

[...] Die Gesamtzahl der heutigen Fernsehprogramme von ARD und ZDF darf dabei aber nicht überschritten werden. Die Entscheidungen dürfen auch nicht zusätzliche Kosten (Mehrbedarf) verursachen, wobei aber noch offen ist, ob darunter auch Verbreitungskosten (fürs Streaming) fallen sollen.

Strukturentscheidungen werden verlagert

[...]

Laut dem aktuellen Staatsvertragsentwurf müssen die Anstalten, wenn sie einen Fernsehsender in ein Internet-Angebot umbauen wollen, in einem Konzept darlegen, warum dies sinnvoll sei. Sie müssen begründen, wie ein neues Online-Angebot anstelle eines linearen Programms den Auftrag erfüllen soll [...]

[...]

Anhörung zum Staatsvertragsentwurf

Auch wenn der aktuelle Entwurf für eine Novelle des Medienstaatsvertrags noch mehrere offene Punkte enthält, planen die Länder eine Anhörung, in der neben den öffentlich-rechtlichen Sendern auch kommerzielle Medienunternehmen sowie Verbände und Organisationen zu den Änderungen Stellung nehmen können; ob sich auch die allgemeine Öffentlichkeit beteiligen kann, bleibt abzuwarten. [...]

[...] Rundfunkkommission im September einen abschließenden Staatsvertragsentwurf absegnen soll, der dann den Ministerpräsidenten zu deren Jahreskonferenz im Oktober zur Annahme vorgelegt werden kann. Geplant ist, dass die Staatsvertragsnovelle zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Im März 2021 hatte sich die Rundfunkkommission der Länder darauf geeinigt, Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk in zwei Phasen anzugehen (vgl. MK 6/21). In der ersten geht es um den Auftrag und die Struktur der Anstalten; die zweite Reformphase soll dann ab 2023 beginnen und die „Sicherung von größtmöglicher Beitragsstabilität und Beitragsakzeptanz zum Ziel haben.
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/reformueberlegungen-zum-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-laender-kommen-kaum-voran.html


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G
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medienkorrespondenz, 21.06.2021
Reformüberlegungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk:
Länder kommen kaum voran

Zitat von: medienkorrespondenz, 22.06.2021, Reformüberl. zum o.r. Rundfunk: Länder kommen kaum voran (Nünning)
[...] Im Kreis der Länder ist außerdem offen, ob den Anstalten auferlegt werden soll, dass sie bei der Erfüllung ihres Auftrags künftig unter anderem „insbesondere den Grundsätzen der Wahrheit, Sachlichkeit und der Achtung von Persönlichkeitsrechten, den einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechenden Grundsätzen der Objektivität und Unparteilichkeit sowie der ausgewogenen Darstellung einer möglichst breiten Themen- und Meinungsvielfalt verpflichtet sein sollen. [...]
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/reformueberlegungen-zum-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-laender-kommen-kaum-voran.html

Am 07.11.2020 wurde der "Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland“  (MStV) rechtswirksam. Der bisherige Rundfunkstaatsvertrag wurde damit durch den MStV ersetzt. In diesem MStV befinden sich bereits die u.a. aufgeführten Grundsätze, Sorgfaltspflichten, Aufgaben und GestaltungAngebote,  wie sie die Rundfunkkommission in ihrer Sitzung vom 9. Juni, dem ÖRR aufzuerlegen gedenkt. ("Wahrheit, Sachlichkeit und der Achtung von Persönlichkeitsrechten"… )

Weiter heißt es auf der verlinkten Seite:
Zitat von: medienkorrespondenz, 22.06.2021, Reformüberl. zum o.r. Rundfunk: Länder kommen kaum voran (Nünning)
Würde eine solche Vorschrift, wie sie im aktuellen Entwurf enthalten ist, tatsächlich in den Medienstaatsvertrag eingefügt, ließe sich indes fragen, ob es bei den Anstalten dann noch Kommentare oder Meinungsbeiträge, etwa in den ARD-„Tagesthemen“ oder im ZDF-„Heute-Journal“, geben darf.
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/reformueberlegungen-zum-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-laender-kommen-kaum-voran.html

Frage:  Warum will man etwas in den MStV einfügen, was dort bereits vorgegeben ist?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juni 2021, 06:00 von Bürger«

  • Beiträge: 7.302
Frage:  Warum will man etwas in den MStV einfügen, was dort bereits vorgegeben ist?
Weil kaum einer mal nachsieht, was in einem gültigen Dokument geschrieben worden ist?

Falls diese von User Bürger zitierten Aussagen letztlich von Parlamentariern stammen sollten, könnte das ein Zeichen dafür, daß diese ein Dokument abgesegnet haben, ohne den Inhalt wirklich zu kennen.

Medienstaatsvertrag (MStV) vom 28. April 2020
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/mstv
Zitat von: Medienstaatsvertrag (MStV) vom 28. April 2020
§ 6 Sorgfaltspflichten
(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.
[...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juni 2021, 16:25 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

G
  • Beiträge: 272
Weil kaum einer mal nachsieht, was in einem gültigen Dokument geschrieben worden ist?

Das wäre tatsächlich kaum vorstellbar.  Dennoch ist die Frage berechtigt, wenn die Rundfunkkommission derartige  Aufgaben vorsieht.  "Kommentare oder Meinungsbeiträge, etwa in den ARD-„Tagesthemen“ oder im ZDF-„Heute-Journal“, gibt es auch schon ewig. Nur um beispielsweise mal die Meinungen oder Kommentare in den Beiträgen der 'Faktenfinder' oder im 'Faktencheck' (ARD/ZDF) anzufügen.                                                                 
Oder die zahlreichen Meinungen und Kommentare des ÖRR zu gesamtgesellschaftlichen oder politischen Themen, wenn die Programminhalte nicht gerade von den Nachrichtenagenturen (unbearbeitet) übernommen werden. 
Auch in den Messenger-Diensten der Tagesschau, ZDF info usw. sind Meinungen und Kommentare breit gestreut. Auf den Jugendkanälen oder anderen Content-Netzwerken von ARD und ZDF wird man ständig mit Meinungen und Kommentaren konfrontiert.

Falls diese von User Bürger zitierten Aussagen letztlich von Parlamentariern stammen sollten, könnte das ein Zeichen dafür, daß diese ein Dokument abgesegnet haben, ohne den Inhalt wirklich zu kennen.
Wie gesagt; derartige Vorstellung wären geradezu unerträglich. Dann wäre es auch wirklich nicht verwunderlich, wenn der ÖRR sich immer mehr von seinem eigentlichem Kerngeschäft, seinen rundfunkbeitragsrechtlichen und verfassungsmäßigen Vorgaben entfernt. Denn wenn nicht einmal die Kontrollgremien ihre Aufgaben erfüllen (und das tun sie ja auch nicht. Warum? Weil sie die Inhalte im MStV nicht kennen?), verwundert es nicht, dass der ÖRR immer mehr Maß und Mitte verliert.


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N
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medienkorrespondenz, 21.06.2021
Reformüberlegungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk:
Länder kommen kaum voran

Zitat von: medienkorrespondenz, 22.06.2021, Reformüberl. zum o.r. Rundfunk: Länder kommen kaum voran (Nünning)
[...] Laut dem aktuellen Staatsvertragsentwurf müssen die Anstalten, wenn sie einen Fernsehsender in ein Internet-Angebot umbauen wollen, in einem Konzept darlegen, warum dies sinnvoll sei. Sie müssen begründen, wie ein neues Online-Angebot anstelle eines linearen Programms den Auftrag erfüllen soll [...]
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/reformueberlegungen-zum-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-laender-kommen-kaum-voran.html
Das sogenannte Konzept beruft sich ja stets darauf, dass man für alle erreichbar sein muss und da es zunehmend weniger Fernsehzuschauer gibt, breitet man sich halt auf anderen Plattformen auch aus. Nun mag es fragwürdig erscheinen, warum ARD und Co einen Instragramm-Account braucht, also man sich bei privaten Unternehmen einen Platz sichert, wo man sich eigentlich der Unabhängigkeit verpflichtet fühlen sollte, aber die Begründung ist ja stets dieselbe. Nach der Vorstellung des ÖRR ist Grundversorgung = Überallversorgung.


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Eines ist sicher: Je mehr der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Angebote ins Internet verlagert, desto mehr wandelt es sich zu einem reinen Bezahlangebot.
Die antiquierte Vorstellung, dass man sich einfach ein Empfangsgerät mit entsprechender Empfangsanlage (Antenne) und einmaligen Anschaffungskosten zulegen kann, greift hier nicht mehr.

Ich weiß ja nicht, wieviel oder ob diese "Rundfunkkommissionierer" überhaupt von Internet etwas verstehen, aber anscheinend wissen sie nicht, dass Internet kein frei zugängliches Medium ist.
Ohne das Thema Verschlüsselung hier ausweiten zu wollen, aber ist nicht gerade das das Hauptargument gegen eine Verschlüsselung, dass das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks frei empfangbar sein soll?
Einen Internetzugang bekommt man nicht alleine durch einmalige Anschaffungskosten.
Damit wandelt sich das Argument gegen eine Verschlüsselung immer mehr zu einer antiken Ruine. Und der Rundfunkbeitrag wird auf Dauer immer weniger einen freien Empfang der Angebote ermöglichen, welche er finanzieren soll.

Und damit wird man auch auf Dauer das angestrebte Ziel der sogenannten "Beitragsakzeptanz" in sein Gegenteil verkehren.

Ein Zitat aus dem Artikel im Einstiegsbeitrag finde ich auch noch sehr niedlich:
Zitat von: medienkorrespondenz, 22.06.2021, Reformüberl. zum o.r. Rundfunk: Länder kommen kaum voran (Nünning)
[...]
Anhörung zum Staatsvertragsentwurf

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https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/reformueberlegungen-zum-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-laender-kommen-kaum-voran.html
Nun, da es sich beim sogenannten Rundfunkbeitrag ja um einen Beitrag handelt, also um eine Vorzugslast, sollte eine Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit als Finanzier/in eigentlich keine Frage sein, sondern eine Selbstverständlichkeit.
Es sei denn, es wäre doch eine Steuer, bei der die allgemeine Öffentlichkeit ja bekanntermaßen nichts mitzuentscheiden hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juni 2021, 16:28 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Weil kaum einer mal nachsieht, was in einem gültigen Dokument geschrieben worden ist?

Das wäre tatsächlich kaum vorstellbar.
Im parlamentarischen Alltag kennt sich wohl kaum jemand mit allen Themen und Gesetzesvorhaben aus. Es ist daher üblich einerseits mit der eigenen Fraktion zu stimmen, egal um was es geht, zum anderen, sofern man in einer Fraktion sitzt, die an der Regierung beteiligt ist, gemäß des Koalitionsvertrages abzustimmen. Da heißt es meist, dass wechselnde Mehrheiten vermieden werden sollen. Bei kritischen Gesetzesvorhaben werden in den Fraktionen auch Probeabstimmungen durchgeführt. Solche wären wohl kaum nötig, wenn jeder Parlamentarier wüsste oder sich dafür interessierte, über was er da abstimmt.

Kurz: dass eine große Zahl der Abgeordneten für oder gegen etwas stimmt, von dem ihnen nicht klar ist, um was es letztlich geht, dürfte eher die Regel als die Ausnahme sein. Und hinterher lesen, über was man da abgestimmt hat? Soviel Zeit hat keiner.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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