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Ein Großteil der einzelnen Anstalten sind hier Mitglied. Man müsste einfach nur Nachweisen dass Rundfunk einem Verein oder Verband gleichzusetzen ist. Somit wäre ich kein Rundfunkmitglied oder - Teilnehmer bzw könnte einfach austreten.
Es ist aber doch nur möglich
aktiv aus etwas "
einfach austreten", wenn zuvor
aktiv eingetreten wurde.So gesehen fehlt es beim Rundfunk bereits am
aktiv. Die bewusste Entscheidung fehlt.Es gibt das Grundbedürfnis zu wohnen oder zu schlafen. Eine Verkoppelung ohne
aktive Entscheidung für Rundfunk vermutet der Gesetzgeber, weil "Rundfunk" überall möglich erscheint, aber laut "Statistik" dort genutzt wird, wo in Raumeinheiten gewohnt oder geschlafen wird. -> Es erfolgt somit seitens des Gesetzgebers die Verkoppelung eines Grundbedürfnisses mit "etwas", dass
aktiv abgelehnt oder
aktiv nicht abgelehnt werden kann. Die Eigenschaft der Sache ist, es fehlt seitens des Gesetzgebers eine Anweisung, dass es nicht abgelehnt werden kann. -> Es gibt lediglich die Möglichkeit sich zu befreien, aber das ist nicht das Gleiche, denn ich muss mich von nichts "
etwas" befreien, dass ich bereits
aktiv abgelehnt habe.Bisher hat das Bundesverfassungsgericht dazu keine sinnvolle Entscheidung gefällt.
Die Nutzung und Finanzierung von Rundfunk/Presse etc. durch Personen ist etwas privat Rechtliches. Es steht jeder Person frei sich Ihre Medien selbst auszuwählen und eben auch zu finanzieren.
Das "reine" Anbieten einer Nutzungsoption kann für eine Gruppe dann einen Vorteil bringen, wenn es etwas gibt, was Sie nachfragt oder wenn das "Anbieten" im
vollständigem öffentlichen Interesse ist.
Das Anbieten einer Nutzungsoption -hier öffentlicher- Rundfunk kann zwar in öffentlichem Interesse sein, aber nur für die Gruppe, welche das überhaupt möchte -also nachfragt-.
->
Das jedoch ist lediglich ein Teil der Öffentlichkeit. Die Gruppe, welche das nicht möchte wird übergangen. Das verkennt auch das Bundesverfassungsgericht.
Warum wurde das jedoch auf Wohnungen verändert? Das ist eben schlicht eine Frage des Geldes und wie man an dieses ran kommt. ;-) -> Der Rundfunk wird sich nur dann ändern, wenn viele nicht mehr bereit sind diesem Geld zu geben. Solange also der Nachbar etc. das weiter macht, und der Rundfunk von der Bevölkerung "Alle/Allgemeinheit" spricht und dabei eine "Deutungshoheit" setzen will, dass es illegitim sei Ihn nicht zu finanzieren, so läuft es weiter wie bisher. -> Es gilt diese "Deutungshoheit" so in Frage zu stellen, dass jeder Einzelne für sich entscheiden kann, dass er eine
aktive Entscheidung trifft.
Sofern also der Gedanke jedem Einzelnen hilft, dass er sich
aktiv gegen etwas entscheiden kann und Ihm dabei aufgezeigt wird, dass das ebenfalls zulässig und nicht angreifbar ist, dann könnte das etwas werden.Jetzt muss das natürlich so sein, dass eine
unbegründete "Angst" vor einem "Vollzug" von "Bescheiden", weil es irgendwo steht, dass für jede "Raumeinheit" so ein Betrag anfalle, mit dem passenden Fachwissen und ohne Gerichtsverfahren führen zu müssen, genommen werden muss. -> Die Mehrheit der Personen, welche sich
aktiv noch nicht so entscheiden wie wir das gerne sehen wollen, will weder "Verfahren" führen noch sonst irgendwas. Die wollen einen leichten "Weg" ohne zu verstehen, dass es reicht zu erklären, "ich entscheide mich
aktiv dagegen".
Ja das reicht.
Das Problem die Gegenseite will das schlicht nicht wahr haben und sendet trotzdem "Bescheide", weil es ja eine vom Gesetzgeber erlassene Regel gibt. Diese reicht schlicht nicht aus. Ich frage mich wo dieser Zirkus hin führen soll.
Ich frage mich auch, wozu wir diese Gerichte benötigen sollten, welche in dieser Sache nichts bringen.Es muss dorthin wo es angerührt wurde, das sind eben nicht die Gerichte.
Das Problem, der Gesetzgeber sieht sich vielleicht bestärk durch die Verfahren darin, nichts zu verändern. ->Es braucht deshalb viele Einzelne, welche als Masse selbst die Gesetze ändern, damit auch wieder akzeptiert wird, wenn gesagt wird "ich entscheide mich
aktiv gegen etwas".
Aktuell besteht in dieser nicht Akzeptanz der größte Mangel.
Es ist auch nicht der Rundfunk selbst, welcher diesen Mangel geschaffen hat, aber mit Sicherheit war und ist dieser beteiligt.
Zu bedenken ist, es gibt nicht "das" öffentliche Interesse, sondern eine Summe aus Einzelinteressen. Es muss deshalb der Raum geöffnet werden für öffentliche Gruppen Interessen.
Es gib somit eine Gruppe, welche Interesse an dieser Art von Rundfunk hat und eben eine welche das nicht hat.Die Politik berücksichtigt aktuell nur eine dieser Gruppen.
-> Das kann somit ein Verstoß sein. Dort müsste wohl der Weg hin.
Es müssen sich also die Personen, welche "ich entscheide mich
aktiv gegen etwas" in etwas vereinigen, welches die Politik ändert. Solange das nicht erfolgt, wird die Politik diese Gruppe nicht sehen/hören etc.
Es geht nicht darum, dass jeder "Einzeln" wie "Don Quijote" gegen "Bescheide" kämpfen sollte.
-> Sondern es müsste dahin gehen, dass diese "Einzelnen" sich so zusammen schließen, dass daraus eine Handlungsoption mit "einer" für andere Öffentlichkeiten sichtbaren Meinung entsteht.