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Autor Thema: Recherche-Aufgabe: Wieviele Unternehmen gibt es in Deutschland?  (Gelesen 682 mal)

  • Beiträge: 7.392
Laut dem statistischen Bundesamt hatte es in 2019

ca. 3,6 Mio rechtliche Einheiten in Deutschland.

Rechtliche Einheiten, Beschäftigte und Umsatz im Berichtsjahr 2019
https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Unternehmensregister/Tabellen/unternehmen-beschaeftigte-umsatz-wz08.html

Lt. dem anderen Thema

Recherche-Aufgabe: Wie viele Wohnungen gibt es in Deutschland?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35312.0

wären das mit den erfassten Wohnungen zusammen

ca. 39,8 Mio. Wohnungen
ca. 3,6 Mio Unternehmen gemäß Destatis-Definition
=
ca. 43,4 Mio Einheiten

Im Jahr ca. 9,1 Milliarden Euro an Rundfunkbeitrag

Kritisch daran wäre, daß die Region Brandenburg-Berlin alleine ja etwas über 2,4 Mio Unternehmen hat, was zur Folge hätte, daß die meisten Unternehmen der Länder Brandenburg und Berlin den Rundfunk in den alten Bundesländern wesentlich finanzieren, es hier somit zu einer Veruntreuung der Landesmittel der Länder Brandenburg und Berlin käme, (würde das so stimmen), sind die Rundfunkbeitragsmittel unionsrechtlich doch staatliche Mittel, und bundesrechtlich muß jedes Land seine Aufgaben selber finanzieren.

Freilich weiß ich nicht, ob die statistische Ermittlung der Zahlen zwischen den beiden in beiden Themen verlinkten Statistikämtern, (Statistisches Bundesamt und Statistikamt Berlin-Brandenburg), identisch bzw. vergleichbar ist.

Die Unternehmenszahlen sind an sich kaum zu glauben, würde es doch heißen, daß es außerhalb Brandenburg und Berlin "nur" 1,2 Mio Unternehmen hat. Ist das nicht unwahrscheinlich?

Die großen Städte wie München, Hamburg, Frankfurt/Main oder Düsseldorf werden doch für sich alleine nicht weniger Unternehmen haben als Berlin?

Es wird sich auf jeden Fall die Frage der ländergenauen Erfassung der Wohnungen und Unternehmen zu stellen haben.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2021, 01:31 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 7.392
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag enthält übrigens in Bezug auf "Rundfunkbeitrag im nicht-privaten Bereich" eine Regelungslücke in Belangen der in einem anderen Unionsland befindlichen Betriebsstätten nationaler Unternehmen, also jener, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Sitz haben, wie er weitergehend auch keine dt. Betriebsstätten von Unternehmen erfasst, die ihren Sitz im Unionsausland, bzw. Nicht-Unionsausland haben.

Der Begriff "Betriebsstätte" wird übrigens in unzähligen Entscheidungen des EuGH benannt; die wurden seitens des Landesgesetzgebers garantiert nicht gesichtet?

Nur ein kleiner Einblick, der hier nicht weiter diskutiert werden soll:

Rechtssache C-650/16
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=202801&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=7868324

Zitat
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt:

Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegensteht, die es einer gebietsansässigen Gesellschaft, die nicht eine Regelung der internationalen gemeinsamen Besteuerung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende gewählt hat, auch dann verwehrt, von ihrem steuerpflichtigen Gewinn Verluste einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte abzuziehen, wenn sie zum einen alle Möglichkeiten zum Abzug dieser Verluste ausgeschöpft hat, die ihr das Recht des Mitgliedstaats bietet, in dem diese Betriebsstätte belegen ist, und zum anderen über diese Betriebsstätte keine Einnahmen mehr erzielt, so dass keine Möglichkeit mehr besteht, dass die Verluste in diesem Mitgliedstaat berücksichtigt werden, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.

Der Begriff "Unternehmen" wird dabei ja durchaus vom Unionsrecht definiert

EuG T-347/09 - Begriff "Unternehmen" mit weiterem Bezug zu den dt. ÖRR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35122.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2021, 16:47 von pinguin«
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