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Autor Thema: Hilfestellung: Formulieren von Schriftsätzen für’s Gericht  (Gelesen 2055 mal)

K
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Formulieren von Schriftsätzen für’s Gericht

Zu den Techniken: der “Urteilsstil” ist neben dem “Gutachtenstil” eine der beiden in der deutschen Rechtswissenschaft verwendeten Möglichkeiten zur Gliederung juristischer Analysen/Argumentationen.

Während der Gutachtenstil eher bei wissenschaftlichen Arbeiten verbreitet ist, verwendet man - soweit ich weiß - in der Praxis häufiger den Urteilsstil. Dieser hat natürlich den Vorteil, selbstbewusster und damit überzeugender zu sein.

Wenn man das anwenden möchte, um ganz “professionell” zu erscheinen, ist der Ablauf immer so:

    1) Wirkung (z. B. “Die zulässige Klage ist begründet.”)
    2) Obersatz (z. B. “Es besteht nämlich ein Anspruch nach dem xyz-Gesetz (I.) und dieser ist auch nicht ausgeschlossen (II.)” – hier erst sinnvoll strukturieren, später an der Norm abarbeiten)
    3) Subsumtion (Begründung, wieso der Obersatz hier gilt, bzw. nicht gilt; das nach allen Teilen, evtl. wieder den Ablauf verwenden)

Mehr Informationen dazu:
Der Urteilsstil im Referendariat https://www.juraindividuell.de/blog/der-urteilsstil-im-referendariat/


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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