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Autor Thema: krautreporter - Die geplante Presseförderung wird es nicht geben  (Gelesen 1570 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
krautreporter, 27.04.2021
In eigener Sache
Ein guter Tag für die Pressefreiheit
Es ist geschafft: Die geplante Presseförderung wird es nicht geben.

Zitat
Liebe Mitglieder,

gerade hat das Bundeswirtschaftsministerium den Verlegerverbänden mitgeteilt, dass die geplante Presseförderung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken tot ist. [...]

[...] Die Bundesregierung wollte Druckverlage noch vor der Bundestagswahl mit insgesamt 220 Millionen Euro fördern. Digitale, unabhängige Medien wie Krautreporter sollten nichts bekommen. [...]

[...] Wir waren nach Beratung durch unsere Anwälte sicher, dass es der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit widersprechen würde, einige Medien zu fördern, andere dagegen nicht. [...]

[...] Laut BDZV räumt das Ministerium inzwischen einer möglichen Verfassungsklage Erfolgsaussichten ein. [...]

[...] Der Rechnungshof hat jedenfalls „gravierende Bedenken gegen eine Digitalförderung ohne Bedarfsprüfung im Einzelfall”. Die digitale Entwicklung, so das Argument, verlaufe in der Verlagsbranche asymmetrisch – dies würde eine Ausschüttung nach „Gießkannenprinzip” nicht zulassen. [...]

Dank Euch ist heute eine guter Tag für die Pressefreiheit.

Weiterlesen unter
https://krautreporter.de/3825-ein-guter-tag-fur-die-pressefreiheit


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o
  • Beiträge: 1.567
Natürlich muss die Frage jetzt kommen, warum der MDR ge"fördert" wird, Radio Moskau aber nicht (vielmehr dessen Sendebetrieb nach Kräften unterbunden werden soll).

Natürlich ist diese ungleiche "Förderung" eine Verzerrung der Rundfunkfreiheit im originären Sinne, wie dieses Wort im Grundgesetz niedergeschrieben wurde.

Nicht im Sinne der von den Anstaltsjuristen fleißig geframeten Ummünzung  dieses schönen Worts in einen Persilschein für Raub von Bürger-, Grund- und Menschenrechten.

Es ist also schon verfassungsrechtlich geboten, dem deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Rundfunkbeitrag in seiner derzeitigen Form zu entziehen.

Tja.


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