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Autor Thema: Wurde Georg Thiel auf Anweisung einer Maschine inhaftiert?  (Gelesen 9900 mal)

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Weil es oben in dem Hin und Her etwas aus den Augen verloren bzw. untergegangen zu sein scheint, hier mal der Versuch eines kurzen Zwischen-Fazits, um weitere und durchaus unzutreffende Spekulationen zu vermeiden:

Die von ARD-ZDF-GEZ erstellten Vollstreckungsersuchen werden nach aller bisheriger Kenntnis "vollständig automatisiert" von der Maschine in Köln veranlasst bzw. durch deren Druckdienstleister ausgedruckt und an die örtlichen Vollstreckungsstellen übermittelt.

In diesen vollständig automatisiert erstellten "Vollstreckungsersuchen" von ARD-ZDF-GEZ wurde nach aller bisheriger Kenntnis noch nie direkt ein Haftbefehl beantragt oder auch nur beantragt, einen solchen Haftbefehl zu beantragen.

Die Eingangsfrage und damit das eigentliche Kern-Thema des hiesigen Threads
Wurde Georg Thiel auf Anweisung einer Maschine inhaftiert?
muss diesbezüglich verneint werden, sofern die direkte Anweisung einer Inhaftierung darunter verstanden werden soll.


Die Inhaftierung auf Basis eines eines durch die örtliche Vollstreckungsstelle gesondert und offensichtlich nicht "vollständig automatisiert" gestellten Antrags auf Haftbefehl ist somit allenfalls indirekt durch die "vollständig automatisierte" Veranlassung der Vollstreckung durch das "vollständig automatisiert" erstellte "Vollstreckungsersuchen" ausgelöst, d.h. die Inhaftierung kann allenfalls als Folge einer vorausgegangenen "Anweisung einer Maschine", die Vollstreckung überhaupt durchzuführen, verstanden werden - ist ja aber keine unmittelbar zwingende Folge des Vollstreckungsersuchens, denn es gibt ja durchaus andere und mildere Mittel, die mit dem weiter oben angehängten "vollständig automatisierten" Vollstreckungsersuchen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35162.msg213286.html#msg213286
beauftragte Zwangsvollstreckung/ Sachpfändung/ Forderungspfändung durchzuführen.

Danke für allerseitige Berücksichtigung bei der weiteren Diskussion.


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o
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Fehlt nun noch, dieses ominöse "auf Antrag des WDR" des BVerfG einzuordnen.

Ich vermute deshalb, dass zwischen WDR und der Vollstreckungsbehörde noch andere Schriftstücke ausgetauscht wurden.
Man müsste Einblick nehmen können in die Akte beim Amtsgericht, das den Haftbefehl erlassen hat.


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G
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Die von ARD-ZDF-GEZ erstellten Vollstreckungsersuchen werden nach aller bisheriger Kenntnis "vollständig automatisiert" von der Maschine in Köln veranlasst bzw. durch deren Druckdienstleister ausgedruckt und an die örtlichen Vollstreckungsstellen übermittelt.

Handelt es sich hier um einen externen Druckdienstleister ausserhalb der Beschäftigten des Beitragssrvices in Köln, der diese Vollstreckungsersuchen ausdruckt?  Wird dieser Druckdienst auch für die Feststellungs-und Widerspruchsbescheide in Anspruch genommen?


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K
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OFF TOPIC!!!

Der Vertreter des Beklagten hat das hierzu praktizierte Verfahren in der mündlichen Verhandlung entsprechend der übergebenen Verfahrensbeschreibung der GEZ erläutert, die auch vom Beitragsservice weiter angewandt werde. Danach erstellt der Beitragsservice jeden Monat im Rahmen der Zahlungsüberwachung einen Druckbestand mit Gebührenbescheiden. Dieser wird in mehrere Dateien aufgeteilt und mit Hilfe einer sicheren Datenfernübertragung an einen zertifizierten externen Druckdienstleister zur Weiterbearbeitung übermittelt. Der Druckdienstleister druckt und kuvertiert die Gebührenbescheide und führt die DV-Freimachung gemäß den Anforderungen der Deutschen Post durch. Zu diesem Zweck werden die Entgeltabrechnungsdaten den Druckdaten pro Brief beigefügt. Bei der DV-Freimachung werden die Briefe mit einem DMC (Data Matrix Code) versehen, welcher neben den Abrechnungsdaten auch kundenindividuelle Informationen zur eindeutigen Zuordnung zum jeweiligen Teilnehmerkonto enthält. Der DMC und die weiteren Angaben werden oberhalb der Anschrift im Brieffenster gedruckt. Die produzierten und kuvertierten Bescheide werden als fertiger Brief auf einem Auslageband transportiert. Ein oberhalb des Bandes angebrachter Barcodescanner liest den DMC pro Brief aus dem Brieffenster aus und übermittelt das Datum der Erfassung an das Auftragsmanagement zur abschließenden Vollständigkeitsprüfung. Fehlbearbeitungen im Rahmen der Kuvertierung werden in ein Reject-Fach ausgesteuert. Die fertigen Briefe werden am Ende des Auslagebandes gesammelt und manuell in nach der postalischen Leitregion vorsortierte Briefbehälter eingestellt. Die Briefbehälter ihrerseits werden am gleichen Tag an den im Haus des Druckdienstleisters eingesetzten Postmitarbeiter zur Kontrolle der Entgeltsicherung und Postauflieferung übergeben. Nach erfolgreicher Kontrolle erfolgt eine Abholung durch die Post oder Einlieferung durch den Druckdienstleister im Briefzentrum der Post. Nach Abschluss des Auftrages werden durch die Sendungsverfolgung des Auftragsmanagements die Briefe ermittelt, für die eine Makulaturbehandlung durchgeführt werden muss. Dazu werden die fehlenden Briefe einem neuen Auftrag zugeordnet und zeitnah dem Reprint-Prozess zugeführt. Die Makulaturbehandlung wird solange durchgeführt, bis alle Briefe produziert und postaufgeliefert wurden. Werden die produzierten Briefe nicht am selben Tag der Deutschen Post übergeben, so vermerkt der Druckdienstleister die tatsächlichen Übergabedaten in den Auftragsdaten pro Brief. Nach Abschluss von Auftrag und Vollständigkeitsprüfung werden die vom Druckdienstleister erfassten Daten an den Beitragsservice übermittelt und die plausibilisierten Daten (Postauflieferungsdatum, Sendungsnummer und Entgeltabrechnungsnummer) mit Hilfe eines automatisierten Verfahrens im Teilnehmerkonto vermerkt. Die übermittelten Daten werden anschließend vom Beitragsservice nochmals auf Vollständigkeit überprüft.

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2017 - 2 S 114/17
https://openjur.de/u/2249082.html

***

Im Dateianhang:
Seite 2 SWR-Widerspruchsbescheid mit Erläuterung zum Druckverfahren


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.

Das passt ja, da schmeiß ich doch mal gleich § 20 a FVG hinterher, da mit ein jeder Mensch weiß, wie ein Gesetz aussieht, dass eXterne Druckdienstleistungen gestattet.

Gesetz über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz - FVG)
§ 20a Druckdienstleistungen für Bundesfinanzbehörden

https://www.gesetze-im-internet.de/fvg_1971/__20a.html

Zitat
(1) Das Bundesministerium der Finanzen darf sich zum Drucken und Kuvertieren von schriftlichen Verwaltungsakten im Sinne des § 118 der Abgabenordnung und sonstigen Schreiben im Verwaltungsverfahren nach der Abgabenordnung der Bundesfinanzbehörden und zu deren anschließenden verschlossenen Übergabe an einen Postdienstleister (Druckdienstleistung) nur dann einer nicht öffentlichen Stelle als Auftragsverarbeiter im Sinne des Artikels 4 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2) in der jeweils geltenden Fassung im Rahmen eines Vertrages bedienen, wenn

1.
die Druckdienstleistung insoweit weder von der Bundesverwaltung noch durch automatische Einrichtungen der Behörden eines Landes oder eines anderen Verwaltungsträgers in wirtschaftlich vertretbarer Weise geleistet werden kann,
2.
geschützte Daten im Sinne des § 30 der Abgabenordnung ausschließlich durch Amtsträger oder nach § 11 Absatz 1 Nummer 4 des Strafgesetzbuchs für den öffentlichen Dienst besonders verpflichtete Personen verarbeitet werden,
3.
die zur Erbringung der Druckdienstleistung überlassenen Daten sowie die Protokolldaten nicht für andere Zwecke verarbeitet werden,
4.
die Druckdienstleistung im Inland stattfindet,
5.
der Auftragsverarbeiter im Rahmen der Artikel 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679 ein vom Bundesministerium der Finanzen freizugebendes IT-Sicherheitskonzept nach dem Standard des aktuellen IT-Grundschutzkatalogs des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik erstellt hat,
6.
der Auftragsverarbeiter die überlassenen Daten entsprechend der vertraglich festgelegten Frist nach Abschluss der Druckdienstleistung löscht und
7.
das Ergebnis der Druckdienstleistung vom Auftragsverarbeiter protokolliert und diese Protokolldaten entsprechend der vertraglich festgelegten Frist an die vom Auftraggeber benannte Stelle übermittelt werden.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Auftragsverarbeiter sich eines weiteren Auftragsverarbeiters bedienen will.

Ansonsten noch für Berlin der Hinweis: es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Vollstreckungsersuchen elektronisch an das "zentrale Finanzamt" (Rechenzentrum) übermittelt werden, die dort ausgedruckt und "über Fach", an die jeweils örtlich zuständige Vollstreckungsabteilung der Berliner Finanzämter, verteilt werden.

Das muss natürlich noch im Rahmen von "Verwaltungsprozessen" durch Gewinnung entsprechender Unterlagen belegbar gemacht werden. So wie die "Vollstreckungsanweisung BE", Abschnitt Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen (Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch -) .

Wiki Verschlusssache
https://de.wikipedia.org/wiki/Verschlusssache

Ey yoo NSA-BeitraXservus-Spitzel der du gemäß

§2 Aufgaben des Zentralen Beitragsservice
I. Buchstabe e ) Beobachtung des Social Web

Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (16.04.2018, Volltext)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31911.msg196613.html#msg196613
 
das Social-Web beobachtest und BeitraXkohle-Spitzel-Lohn erhältst, du kannst jetzt im Strahl ... piep ... piep ... piep (zensiert)! Wir finden alles! Alles! Und wir werden die Belege besorgen! Die Tage deiner NSA-Bude sind GEZählt!


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Das muss natürlich noch im Rahmen von "Verwaltungsprozessen" durch Gewinnung entsprechender Unterlagen belegbar gemacht werden. So wie die "Vollstreckungsanweisung BE", Abschnitt Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen (Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch -) .
Das könnte, unionsrechtlich betrachtet, Hinweis auf ein "linkes Ding" sein, siehe Art. 41 GrCh zum "Recht auf eine gute Verwaltung", als auch Art 13 EMRK zum Recht auf eine wirksame Beschwerde.



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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

G
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Ansonsten noch für Berlin der Hinweis: es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Vollstreckungsersuchen elektronisch an das "zentrale Finanzamt" (Rechenzentrum) übermittelt werden, die dort ausgedruckt und "über Fach", an die jeweils örtlich zuständige Vollstreckungsabteilung der Berliner Finanzämter, verteilt werden.
Das ist ja hier wie in einem Krimi. Also das Vollstreckungsersuchen wird vollständig automatisiert im Zuge dieses Massenverfahren erstellt und dann vermutlich auch noch (im Falle Berlin) elektronisch verschickt. Wow.

Noch einmal die Frage:  Werden die "Wiederspruchsbescheide" auch von der Maschine in Köln erstellt und über den externen Druckdienstleister in Lütjensee versandt? 

Zum Post von @Kurt:  thx 👍


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Ich kann leider nicht für die anderen Bundesländer sprechen, aber in der NDR-Region wurden Widerspruchsbescheide, abgesehen vom den Jahren 2013 und 2014, ausschließlich von Angestellten des dezentralen NDR Beitragsservices erstellt und unterschrieben. Alle Schreiben, die echte Unterschriften tragen, können nicht von Druckdienstleistern gefertigt worden sein.


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Lev

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Das ist traurig! 

Wie man hier wahrnehmen kann, gibt es tatsächlich Menschen, die der Annahme folgen,
eine Maschine könnte dafür sorgen, das andere inhaftiert werden...
                                                                                                                    ...  in Deutschland. 


Diese Leute haben schon eine besondere Art der Rechtsauffassung.
Was diesen Leuten fehlt, ist eine Vorstellung davon, wie man aus einer Vollstreckung kommt.

Lev

Edit "Markus KA":
Verständlicherweise kann davon ausgegangen werden, dass für die Mehrheit das Thema "Vollstreckung" ein Buch mit sieben Siegeln scheint und wovor hat man mehr Angst als vor Dingen, die man nicht kennt, gerade wenn noch eine Maschine im Spiel sein könnte. Für den Umgang mit einer Vollstreckung und Vollstreckungsmaßnahmen wurden und werden im Forum bereits umfang- und hilfreiche Diskussionen geführt. Bitte bei Interesse über die Gegenwehr bei Vollstreckungen die Vielzahl der entsprechenden Themen, zu erreichen über die Suchfunktion, im Forum lesen und nutzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Mai 2021, 14:36 von Markus KA«

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Guten TagX,

rein fiktiv.

Wer, was erstellt ergibt sich aus der Historie.

GBM, GIM, LLM und LSM usw. - Bedeutung der Abkürzungen bekannt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21875.msg139722.html#msg139722

Für BE gilt bei den Widerpsurchsentscheidungen, dass die anfänglich vom zentralen Beitragsservice händisch erstellt wurden. D.h. in der Historie findet sich dann die Ankürzung GS (zwei Buchstaben G für GEZ, S = "Sachbearbeiter", drei Buchstaben mit M am Ende = Maschine[ll]).

Das RBS TV - ist auf eine möglichst vollautomatische Verarbeitung großer Datenmengen, mit möglichst geringem Personalaufwand ausgelegt und wird ständig weiterentwickelt.

So wie es derzeit aussieht erfolgt die nächste große "Evolution" im Maschinenverfahren. Die Stellen beim dezentralen Beitragsservice sollen abgebaut werden und es erfolgt eine Übernahme der Aufgaben beim zentralen Beitragsservice in Köln. Dazu kommt dann die "Beauftragung eXterner Rechtsanwälte" bei Anfechtungsklagen.

In jedem Bundesland lief dieser "Probelauf vollständig automatisierte digitale Verwaltung" anders ab. So ist es z.B. so, dass es in den Länder Bremen und Saarland überhaupt gar keinen dezentralen Beitragsservice gibt und wohl noch nie gab. Die Aufgaben des dezentralen Beitragsservice werden komplett vom NDR bzw. SWR wahrgenommen. Mit dem Beitragseinzug haben der Saarländische Rundfunk und Radio Bremen rein gar niX zu tun. L (Landesrundfunkanstalt) heißt dann in der Historie nicht etwa Radio Bremen, Saaländischer Rundfunk sondern NDR bzw. SWR.
Beim rbb war es so, dass es am Anfang gar keinen dezentralen Beitragsservice gab und der erst bis ca. 2016 aufgebaut werden musste.
 
Beim WDR liegt die Vermutung nahe, dass die Aufgaben des dezentralen Beitragsservice vom zentralen Beitragsservice wahrgenommen werden.

Verarbeitet der dezentrale Beitragsservice Daten, steht in der Historie am Anfang ein G für GEZ.
L steht für den dezentralen Beitragsservice.

Wird jetzt ein Widerspruch etc. an den dezentralen bzw. zentralen Beitragsservice gerichtet, wird dieser vollautomatisch eingescannt. In der Historie steht dann GSM und in der Spalte VGNR eine Nummer. Diese Nummer wird vom Scanner vergeben. Ist jetzt das "Eingangsschreiben" mehrere Seiten lang erfolgt eine fortlaufende Nummerierung. Wird dieses "Schreiben" "bearbeitet" erscheint die Nummer der 1. Seite dann erneut in der Historie.

Bislang habe ich noch keine vollautomatisierten Widerspruchsentscheidungen in den Händen gehabt. Aber wir können davon ausgehen, dass es sie gibt (Befreiungen) und in Zukunft auch vermehrt geben wird (§ 10 a RBS TV).
 
Der vollautomatische Programmablauf kann nur unterbrochen werden, wenn eine Mahnaussetzung (MA) und Aussder Zahlungsüberwachung (ZÜ) erfolgt. Das ursprüngliche Programm muss eine Art Buchhaltungs- bzw. Bankprogramm gewesen sein, dass für die Bedürfnisse der GEZ umprogrammiert wurde.

Die Historie ist ein Bildschirmausdruck. Links sind Dreiecke. Zeigt die Spitze des Dreiecks nach rechts, ist der "Reiter" zugeklappt. Zeigt die Spitze nach unten, ist der "Reiter" offen und Mensch kann unten dann z.B. die "Versanddaten" sehen. Die "Versanddaten" entstammen einer elektronischen Datei, die der Druckdienstleister - nach Aufgabe der Europaletten mit den Briefsendungen bei der Post - an den zentralen Beitragsservice sendet und die dann dem "Teilennehmerkonto" zugeordnet werden. Nicht zustellbare "Festsetzungsbescheide" werden nicht an den zentralen Beitragsservice zurückgeschickt sondern direkt durch die Post vernichtet.
Neuere Historie haben ein Viereck. D.h. der die Historie "ausdruckende Sachbearbeiter" hat keine Zugriffsberechtigung auf die "Zusatzinformationen" in den "Reitern".
 
Ich hab schon Historien gesehen, insbesondere bei Nichtreagierer_innen, da ratterte GIM seitenlang "sein Ding durch".

Der Rundfunkbeitrag wurde auch nicht "zur Herstellung der Beitragsgerechtigkeit" eingeführt, sondern wegen der Tatsache, dass die GEZ auf Unmengen von Datensätzen sog. "ruhender Teilnehmerkonten" rumsaß und die zu Kohle machen wollte.

Nach dem 1. bundesweiten Meldedatenabgleich erfolgte durch GIM der vollautomatische Programmablauf "Reaktivierung ruhender Teilnehmerkonten". D.h. Menschen, die sich abgemeldet hatten, weil sie keine Geräte mehr besaßen, wurden vom Programmablauf vollautomatisch wieder erfasst (ggf. erfolgte noch eine Adresskorrektur). Ich hatte mal eine Historie dieses Programmablaufs in der Hand, da gab es nicht mal eine "neue" "Direktanmeldung" sondern gleich eine Zahlungsaufforderung.

Yoo, nur mal so als grobe Info was die GIM-Maschine so alles vollautomatisch kann und wie die digitale GEZ-Verwaltung aufgebaut ist.


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Wo um himmels Willen kann diese Historie denn ausgelesen werden?

Danke Profät für die ausführliche Erklärung.  :)

@Mork vom Ork. Ja, der externe Druckdienstleister greift bei den Wiederspruchsbescheiden nicht. Er hat auch keinen OR-Code.  Nichtdestotrotz bedient man sich in der Beantwortung aber zweifellos dem Floskelgenerator, der nicht willens scheint, auf individuelle Streitpunkte eingehen zu wollen.

Wenn es um so elementare Sachen wie Freiheitsberaubung wie bei Georg Thiel geht, ist das wirklich fatal.


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So weit entfernt davon, dass "Maschine dafür sorgen könnte, dass andere inhaftiert werden" sind wir nun wahrlich nicht.
Dazu fehlte derzeit nur ein entsprechender Satz im "Formschreiben" des (vollständig automatisierten) "Vollstreckungsersuchens"...

ABER noch mal @alle, verbunden mit der eindringlichen Bitte, sich auf das eigentliche Kern-Thema dieses Threads zurückzubesinnen und zu konzentrieren:
Wurde Georg Thiel auf Anweisung einer Maschine inhaftiert?


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In diesen vollständig automatisiert erstellten "Vollstreckungsersuchen" von ARD-ZDF-GEZ wurde nach aller bisheriger Kenntnis noch nie direkt ein Haftbefehl beantragt oder auch nur beantragt, einen solchen Haftbefehl zu beantragen.

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Sofern hierzu nichts mehr zu kommentieren ist, muss auch nicht kommentiert werden.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Bürger: der Vollstreckungsbescheid ist Voraussetzung für Maßnahmen der mit der Durchführung der Beitreibung beauftragten Institutionen. Sofern diese Bescheide vollständig automatisch erstellt werden, liegt die Verantwortung für alle Folgen bei der zuständigen LRA, die Verhaftungen letztlich billigend in Kauf nimmt. Ob eine Stadtkasse, das Finanzamt oder ein Gerichtsvollzieher, - vom vorliegen der Voraussetzungen überzeugt, da man einen Vollstreckungsauftrag in Händen hält, - nun Maßnahmen bis hin zur Verhaftung ergreift, dürfte dem Sender ziemlich egal sein;  ist ja legal. Diese Haltung kann man zumindest unterstellen, wenn die Verantwortlichen des Senders nach Kenntnisnahme, die hier offensichtlich gegeben ist, nichts unternehmen die Haft zu beenden.

Kurz: startet das Verfahren automatisch, so wirkt direkt oder mittelbar die Anordnung einer Maschine bzw. deren Computerprogramm.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Also ich denke nicht, dass diese Möchtegernbehörden selber Vollstreckungsbescheide ausstellen können. Wenn sie das könnten, dann könnten sie die Vollstreckungen auch gleich selber durchführen und brauchten nicht den Umweg über Stadtkasse, Finanzamt oder Gerichtsvollzieher zu gehen.
Denn dafür fehlt ihnen die zwingend erforderliche Fachaufsicht.

Und nur weil in den Vollstreckungsersuchen, seien sie nun vollautomatisch erstellt oder nicht, nicht explizit das Mittel der Erzwingungshaft aufgeführt ist, muss das noch lange nicht heißen, dass es damit automatisch ausgeschlossen wäre. Wer weiß schon, was es sonst noch für stillschweigende Vereinbarungen zwischen LRAs und Vollstreckungsstellen gibt.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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  • This is the way!
Guten TagX,

vielleicht kann ja ein weinig Hintergrundwissen zum "Geschäftsprozess des VolXstreckungshilfeersuchens" für die Diskussion hilfreich sein.

X-Amtshilfe – Optimierung und Vereinfachung der Kommunikation
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32276.msg213389.html#msg213389

Der "Geschäftsprozess(-vorfall) 410, VE des IBM-Mainframes vollstreckungshilfe.Ersuchen.100" wird wohl in naher Zukunft, in Deutschland flächendeckend, elektronisch über XAmtshife.net an die Vollstreckungsbehörden übermittelt.

 :o


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