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Autor Thema: Mahnung (60€, 08-10/2020, Hartz4) aber weitere offene Beträge, tlw. 2er-WG  (Gelesen 4326 mal)

J
  • Beiträge: 10
Hallo zusammen,

die fiktive Bekannte (Person A im weiteren Verlauf) hat eine fiktive Antwort erhalten.
Fiktive Person A wird aus der Übersicht allerdings nicht schlau -sehr unübersichtlich.

Hat jemand eine fiktive Idee, wie man hier fiktiv weiterverfahren kann?

Beste Grüße,
Jackna


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Da soll wohl jemand für dumm verkauft werden. Der Beitragsservice kann ja schreiben, was er will.
Die Formulierung
Zitat
Das Gesetz sieht eine Akteneinsicht nur im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren vor
ist schon mal so unpräzise, wie es eine echte Behörde nicht schreiben würde. Gäbe es ein Gesetz, das dies besagt, so würde sowohl das bestimmte Gesetz als auch der/ die §§ daraus zitiert werden. Was ist denn "das Gesetz"?
Kurzum: Jeder, von dem eine öffentliche Stelle oder Behörde etwas will, hat natürlich das Recht darauf, zu erfahren, worauf die Forderung beruht. Das könnte ja überhaupt sogar erst die Vorraussetzung eines Gedankens an eine Klage sein (woher soll man sonst wissen, ob es sich lohnen würde?).
Die Forderung auf Akteneinsicht würde ich nachdrücklich wiederholen, jedoch nicht beim Beitragsservice, sondern bei der eigentlich verantwortlichen Stelle, der zuständigen Landesrundfunkanstalt. Zur Einarbeitung in das Recht auf Akteneinsicht kann man sehr gut googlen. "Akteneinsicht bei Behörden" z.B. Dort kann man auch die Verwaltungsgesetze finden, die das Recht begründen.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...in der Tat - Unverschämtheit. Das könnte/ sollte postwendend "retour" gehen.

Siehe dazu u.a. auch unter
rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispiele
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33861.0
rechtsunverbindliche Schreiben vom "Beitragsservice" auf Widersprüche/ Anträge > Reaktions-Beispiele

Die unsäglichen nicht-rechtsverbindlichen Standard-Textbaustein-Antworten der nicht-rechtsfähigen Stelle "Beitragsservice" (sic!) - u.a. auch in Bezug auf Barzahlungs-Anträge, Befreiungs-Anträge, aber auch Widersprüche und damit in Verbindung stehende weitergehende Anträge z.B. auf Auskünfte und Nachweise etc. -  könnten fiktive Personen A-C unter Verwendung eines PDF-Scans und mit Hilfe von Adobe-Reader-Kommentaren direkt auf den Scan wie folgt beantwortet, dann ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben und zurück an die "Rundfunkanstalt c/o Maschine in Köln" gefaxt haben - mit dem möglichen Ergebnis (ohne Gewähr)
Nach handschriftl. Kurz-Widerspruch seit über eineinhalb Jahren Ruhe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34608.0

"Textbausteine" können auch wir...  >:D
...hier die Sammlung aus im Anhang abgebildetem Beispiel - selbstverständlich je nach dem jeweiligen Inhalt und "zuständiger Landesrundfunkanstalt" bzw. auch eigenverantwortlich/  nach eigenem "Geschmack" usw. anzupassen - und natürlich kann das auch handschriftlich auf einer Kopie des Schreibens erfolgen, solange die wichtigen Dinge per FAX auch lesbar sind...

[...]

In einem weiteren Beispiel könnten aufgrund höchst absurder Ablehnungsgründe eines Antrags auf Akteneinsicht u. folgende Erwiderungen erfolgt sein:
Zitat
> Ich lege hiermit WIDERSPRUCH ein gegen die Ablehnung des Antrags auf Akteneinsicht.
> Ich stelle Antrag auf kostenfreie Mitteilung, welches "Gesetz eine Akteneinsicht nur im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren" vorsieht.
> Gem. § 29 VwVfG steht mir das Recht auf Akteneinsicht in jedem Stadium des Verwaltungsverfahrens zu!
> Ich stelle Antrag auf kostenfreie Mitteilung, ob das VwVfG für die Verwaltungstätigkeit von "Mitteldeutscher Rundfunk" gilt.
> Falls nicht, stelle ich Antrag auf kostenfreie Mitteilung, ob und wie "Mitteldeutscher Rundfunk" Verwaltungsakte nach VwVfG erlassen kann.
> Es wird weiter beantragt: Das Verfahren, insbes. jegliche weitere Bescheidung, etwaige Mahnung oder gar Vollstreckung bleiben ausgesetzt bis zur abschließenden Klärung aller noch offenen Anträge, bis zur abschließenden Begründung und bis zum Abschluss dieses Verfahrens!

> Hilfsweise stelle ich zum Zwecke der kostenfreien Akteneinsicht
ANTRAG auf kostenfreie Eröffnung des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens.
[...]
Zitat
> Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
> Ich stelle Antrag auf kostenfreie Mitteilung, wie ein Widerspruchsbescheid ergehen kann, wenn Akteneinsicht verwehrt wird mit der Begründung, dass kein verwaltungsgerichtliches Vorverfahren existiere.
ergänzt werden könnte dies noch mit
Zitat
> Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ein Widerspruchsbescheid ohne Gewährung der beantragten Akteneinsicht rechtswidrig wäre!
[...]

Weitere Informationen/ Anregungen - u.a. auch zur Adressierung, "einleitenden Worten" bis hin zur "Beschwerde" über dieses Verhalten als "Selbstanzeige" der Rundfunkanstalt bei ihrer "Aufsichtsbehörde" etc. - siehe bitte in o.g. Thread.
Dieser Thread basiert auf Beispielen an einen fiktiven "Mitteldeutschen Rundfunk", d.h. bei anderen Landesrundfunkanstalten müsste stattdessen natürlich der jeweilige andere Name stehen.

Ungeachtet der "Beschwerde" über dieses Verhalten als "Selbstanzeige" der Rundfunkanstalt bei ihrer "Aufsichtsbehörde"
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0

Dieser Schriebs und die darin enthaltene Behauptung sind kein Einzelfall, sondern haben offensichtlich Methode.
Da dies wider besseres Wissen und wider Recht & Gesetz geschieht, könnte ggf. schon Vorsatz gegeben sein, was weitere - hier aber nicht zu vertiefende - Fragen aufwerfen könnte.

Da das Thema "Akteneinsicht"/ "Recht auf Akteneinsicht" ein eigenständiges und allgemeingültiges Thema ist, soll dies hier bitte nicht weiter vertieft werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2021, 21:00 von Bürger«
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Ich halte die 136€ Säumniszuschläge für eine Frechheit!!! Die haben doch nicht so viele Festsetzungsbescheide erstellt - nie im Leben!
Das würde ich als erstes kontrollieren und mit den vorhandenen FSBs abgleichen.


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  • Beiträge: 691
Ok. Ich habe gerade erfahren, dass es doch Fälle gibt, in denen der Beitragsservice jedes Quartal einen neuen Festsetzungsbescheid erstellt und immer die 8€ draufschlägt.
Bei mir ist es eher atypisch, weil bei jeder Klage jemand den Stock in den Beitragsservice-Automaten steckt und die Maschine blockiert. Dann gibt es schon einmal ein Jahr oder länger Ruhe.


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