Jugendschutz im Internet ist Bundeskompetenz. Die Regelungen des Medienstaatsvertrages sind insoweit nach hier bestehender Meinung "ultra vires", sind nichtig.
Die in Vorbereitung befindlichen Verfassungsbeschwerden beantragen deshalb die Aufhebung. 900 Seiten, demnächst kann jeder sie einreichen.
Die Aktivitäten der Landesmedienanstalten sind (auch) insoweit aufzugeben. Bereits erfolgte, für deren Aufhebung wären die Fachgerichte zuständig. Es handelt sich um Zensur, ja, um gesellschaftlich bewilligte Zensur. Diese Ausnahme vom Bundesrecht darf aber nur der Bundesgesetzgeber bestimmen.
Da dieser die Länder erkennbar nicht ermächtigte und auch nicht ermächtigen will, ist es auch nicht als "irgendwo ja doch hilfreiches Handeln" legitimierbar. Zensur ist nicht geeignet für "Geschäftsführung ohne Auftrag" im Sinn des BGB, weil sie nur mit Gesetz zulässig sein kann.
Hinweise wie diese erfolgen, um den Rechtsstaatsverteidigern des Forums schon einmal Ambition vorzuschlagen, ebenfalls die 900 Seiten Verfassungsbeschwerde einzureichen, sobald die Vorlage dafür als .pdf verfügbar ist. Startlöcher buddeln!