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Autor Thema: Hilfestellung für Interview über den "Rundfunkbeitrag"  (Gelesen 5176 mal)

  • Beiträge: 7
Hallo an Alle  ;)
ich hoffe das Ihr mir behilflich sein könnt, denn es geht um einen Bericht/Sendung bei *** übers Thema GEZ/Rundfunkstaatsvertrag/Medien zu dem ich nächsten Monat interviewt werde, da ich mittlerweile 8 Jahre GEZ-Rebell und Zahlungsverweigerer bin. Ich rechnete schon damit genau an der selben Stelle wie Georg Thiel aktuell zu sein, denn ich habe zb auch Vollstreckungsbehörde geschrieben das ich eher in Haft gehe als für nachweislich falsche Rechnungen/Bescheide sowie Propaganda und Fake-News zu bezahlen.
Diesbezüglich habe ich zb auch an verschiedene Anwälte, Journalisten, Kanäle/Formate geschrieben. Dabei möchte ich vorallem RA Wilfried Schmitz erwähnen der sehr nett ist und gut geantwortet hat, ebenso (teilweise) RA Steinhöfel, Olaf Kretschmann und natürlich ***. Andere haben garnicht reagiert, sind überlastet oder zeigen unentgeltlich kein Interesse...

Für mich ist das Interview eine Ehre, da so mal ein normaler (unbekannter) Bürger aus der Mittelschicht die Chance bekommt auf verschiedene Misstände aufmerksam zu machen, was evtl. besser ankommt als wenns irgendwelche Influenzer oder bekannte Youtuber tun hinter denen man evtl. Beeiflussung oder Sonstiges vermuten könnte.

Wo Ihr mir nun helfen könntet ist - meine Ansprechpartnerin interessiert vorallem WAS NÜTZT UND INTERESSIERT DIE ZUSCHAUER ZU DEM THEMA und vorallem GIBT ES EINEN KLAREN WEG UND AUSSAGEN, DASS DIE GEZ GESETZESWIDRIG SIND? IST ES JURISTISCH NACHWEISLICH UND BEGLAUBIGT; WESHALB ES HIERBEI UM GESETZESWIDRIGKEIT GEHT?

Punkte die ich zb erwähnen werde sind zb Malu Dreyer und ihre 3 Positionen die sie in sich vereint, die neue ARD Programmdirektorin Christine Strobl, politische vertreter in den Rundfunkräten, die Richter Kirchhofs sowie den neuen obersten Richter im BvG, etliche verstöße gegen den Rundfunkstaatsvertrag, die Propaganda, Fake-News und Framing, KEF-Bericht, Pensionen und Gehälter und natürlich den Fall Georg Thiel...

Da ich schon länger nichtmehr im Forum hier aktiv war, würde ich mich über Unterstützung und Hilfe freuen - es soll ja uns Allen nützen im Ergebnis und den Zusammenhalt untereinander möchte ich natürlich dann auch erwähnen  ;)

Was haben wir hier für Beiträge/Themen die ich noch verwenden kann, quasi Beweise/Belge für Vesrtöße gegen den rundfunkstaatsvertrag, Gesetze, Journalistenkodex usw??

Liebe Grüße


***Edit "Bürger": Die angegebene Quelle scheint nach ersten Recherchen nicht zweifelsfrei/ nicht vorbehaltfrei.
Da es für die Fragestellung hier im Thread zudem egal sein sollte, denn es geht um allgemeine
Hilfestellung für Interview über den "Rundfunkbeitrag"
egal bei welcher Quelle, wurde die Quelle hier entfernt. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Beiträge: 3.238
Über den Zustand des örR hat Hadmut Danisch eine Stellungsnahme an den Thüringer Landtag geschrieben, da werden die Mängel des örR-Systems sehr gut dargestellt:

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35043.0

Eine weitere Möglichkeit zur Information ist der umfangreiche Widerspruch, der an den WDR zur Beantwortung gesendet wurde. Darin werden Anträge an den Intendanten gestellt, zu beweisen, dass es legitim ist, dass der WDR (und alle anderen LRA) gegen Gesetze verstoßen. Rechtsmängel, die vom WDR und sogar von den Gerichten ignoriert und nicht beantwortet wurden, sind Beweis genug dafür, dass geduldet wird, dass zur Finanzierung des örR Rechtsverstöße begangen werden.

Widerspruch 2020
http://volxweb.org/node/213

Da der Intendant den anderen bei seinen geheimen Treffen sicherlich erzählt hat, dass es nun öffentlich ist, welche illegalen Machenschaften zur Finanzierung zur Anwendung kommen, ist es erstaunlich, dass immer noch verhaftet wird. Gesetzesbrecher lassen Bürger verhaften, die nichts mit ihnen zu tun haben wollen  :o
Ansonsten ist das Problem bei den Öffis so umfangreich, dass man viele Bücher damit füllen könnte. Ein Interview würde bei mir 12 Stunden dauern. Eine Doku darüber im Fernsehen müsste als 52-Teiler wöchentlich ausgestrahlt werden, mehr verträgt ein Magen nicht.

Konzentriere dich auf einige wenige Schwerpunkte. Beim Interview nicht in die Irre führen lassen. Nicht verzetteln, nicht von einem Missstand zum nächsten springen. Gründe zur Zahlungsverweigerung gibt es viele, die wichtigsten sollten in wenigen Minuten zusammengefasst werden.

Das Vollstreckungsrecht (ZPO) ist nicht nicht zu verwechseln mit dem Widerspruchsrecht (VwGO). Eine Forderung kann erst zur Vollstreckung kommen, wenn sie nicht mehr anfechtbar ist. Wenn keine Rechtsmittel einlegt werden, so wie es die Rechtsmittelbelehrung fordert, kann vollstreckt werden, da helfen dann keine Argumente mehr, dass Rundfunk aus verschiedenen Gründen nicht finanziert werden soll. Das sogenannte Vorverfahren ist beendet, die Forderung ist nicht mehr anfechtbar.
Dagegen helfen nur noch die Formfehler des Gläubigers, davon gibt es einige. Dennoch bleibt die Forderung bestehen, Schulden verschwinden nicht von selbst.

Der Gläubiger (LRA) ist durch falsche Anwendung der Gesetze jedoch nicht in der Lage, die Forderung einzubringen. Das ist jedoch weitaus komplizierter durchzusetzen, als einen Widerspruch zu schreiben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2021, 22:56 von Bürger«

b
  • Beiträge: 465
Meiner Meinung nach ist es wichtig die rechtlichen und ethischen Spannungsverhältnisse zu thematisieren. Sprachlich BITTE NICHT in der Art "Das was 'die' machen ist gesetzeswidrig!", ohne schlagkräftige Argumente sprechen. Ein rechtliches Spannungsverhältnis wäre z.B. in dieser Gegenüberstellung thematisiert und der zugehörige Thread zeigt sehr schön, wie auch seitens des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems agiert wird:

Dokument-Leak: Die GEZ wünscht frohe Weihnachten (aber nur den Vollstreckern)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34706.msg210373.html#msg210373

Da könnte sich der Interviewte einarbeiten, um kompetente, beweisbare Aussagen zu treffen. Das betrifft allerdings nur ein Problem im Problem, das der sogenannten Härtefälle, wo natürlich die Frage ist ob alles in allem der Begriff überhaupt angebracht ist. Ob du von außen nach innen anfängst oder von innen nach außen, also zuerst die Problematik mit dem Zwang, Gewissen, Grundrechten als negative Freiheitsrechte, ... an sich oder die konkreten Ungleichbehandlungen an belegbaren Beispielen aufzeigst, ist dir überlassen. Nur ganz wichtig: NICHT VERZETTELN. Das Thema ist riesig. Ich würde mir eine Liste mit weniger Punkten machen, zu denen ich auf jeden Fall etwas sagen möchte und das dann klar und fundiert. Im Laufe der Rundfunkbeitragszeit gab es ein paar weitere Urteile, die nennenswert sind. Natürlich kann auch über die Haltung politischer Akteure gesprochen werden.

Es gibt auch Dinge, die weniger bekannt sind. Man kann die Presse ansprechen, konkret zu Georg Thiel, wie es um die Pressefreiheit und die Menschenwürde steht. Als Teil oder Profiteur des ÖR-Systems, dann darüber zu berichten oder nicht zu berichten. Es können offene Fragen gestellt werden, z.B.: Wie fühlt es sich für einen Vertreter des ÖR-Systems an, eine Person die sich nicht an der Finanzierung dessen beteiligen will, zu inhaftieren?

Ein sprachliches Fettnäpfchen, in das wir leider alle häufig treten, ist dass wir vom ÖRR sprechen. Wir müssten uns Mal überlegen, wie das Netzwerk der Verantwortlichen konkret aussieht, ohne damit auch Menschen, die dort frei schaffend tätig sind oder Künstler ungewollt mit zu beschuldigen. Ich würde darauf hinweisen und klarstellen, an wen ich mich richte.

Auch sollte daran gedacht werden, dass Leser von außen keine 8 Jahre Zahlungsverweigerung kennen. Vieles was einem 'Aktivisten' oder 'Betroffenen' bekannt ist, wird von außen vielleicht ganz anders wahrgenommen oder erscheint unschlüssig.

Für das Interview sollten ausgedruckte Dokumente (Urteile, Schreiben, Stellungnahmen, ...) mitgenommen und dem Interviewer mitgegeben werden. In diesen sollten die relevanten Stellen markiert sein. So besteht die Wahrscheinlichkeit, dass etwas eingeblendet wird bzw. referenziert wird und das Gesagte durch den Beleg mehr Bedeutung erhält.

Das als allgemeine Tipps.

Nach einer Kurzrecherche zu *** bin ich nicht sicher, von wem man sich da interviewen lässt. Es wäre hilfreich, ein Portfolio und eine möglichst unabhängige Einordnung zu geben. Ergebnis: hört sich nicht sonderlich seriös an.
***


***Edit "Bürger": Die angegebene Quelle scheint nach ersten Recherchen nicht zweifelsfrei/ nicht vorbehaltfrei.
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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

G
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Hallo Arnie,

in Österreich können sich sich Nichtnutzer bei der GIS abmelden. Streamingdienste gelten nicht als Rundfunk.
Vielleicht willst Du Dir das mal anschauen.
Es geht um die Meinungs- und Informationsfreiheit. Und unsere Nachbarn haben eine Wahl.

In der Schweiz gab es eine Volksabstimmung.
Wir, die Bürger in Deutschland, wurden nie gefragt.

Auf die KEF hast du ja schon hingewiesen. Zum Beispiel zahlen einige Sender ein überdurchschnittliches Gehalt. Die KEF spricht beim WDR von einem "deutlich erhöhten Gesamtvergütungsniveau“.



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o
  • Beiträge: 102
Ich steuer mal auch eine Idee bei:

These: nichts was mit der Reform von 2013 von der Gebuehr auf den Beitrag versprochen wurde, stimmte.

1) Die Reform sollte aufkommensneutral sein. Stattdessen wurden pro Jahr ca. 500 Mio EUR extra eingenommen. Die Aufkommensneutralitaet war eine Luege.
In dem Zusammenhang darf auch gern auf die auch offiziell in einem Pressestatement der ARD wiederholte Luege aufmerksam gemacht werden dass der Rundfunkbeitrag seit 12 Jahren nicht gestiegen sei.
Es gibt den Rundfunkbeitrag erst seit 8 Jahren. Mit der Umstellung 2013 ist aber die *Abgabe* erst um ca. 7% gestiegen und dann auf immer noch stattliche 5% Steigung zurechtgestutzt worden. Im Schnitt auf die Bevoelkerung. Klar, die Abgabe auf den Fernseher ist gleich geblieben und sogar gesunken, aber Menschen die nur Radio und/oder PC haben (Nebenschauplatz PC: freier Empfang von Inhalten ist uebers Internet nur dann moeglich wenn die Sender die Providerkosten zahlen, sonst ist alles im Internet automatisch hinter einer Bezahlschranke - keine Zahlung an den Provider - kein Internet - keine Mediatheken) wurden auf einen Schlag um das Dreifache belastet.

2) Es wird ein einmaliger Meldedatenabgleich notwendig. Diese Aussage war eine Luege. Haette man sich vorher denken koennen (und es ist schwer davon auszugehen dass das den Beteiligten auch klar war): dass auch nach 2013 Menschen umziehen wuerden ist ja naheliegend.
Es sind seitdem mehrfach Meldedatenabgleiche erfolgt und werden in Zukunft regelmaessig passieren.

3) Die Akzeptanz der Abgabe steigern.
AHAHAHAHAHAHAAAA! Naja, man nehme jeden beliebigen Zeitungsartikel im Internet und schaue auf die Umfragen darunter...

Ansonsten moechte ich mich ganz klar befreie_dich anschliessen: hau nur nicht irgendwelche Korken von 'is alles illegal!' raus - da kommt ein trockenes: "Das sehen diverse Gerichte anders." und schon bist Du unten durch. Wenn dann sehr konkret, belegbar und besser tief stapeln als sich austricksen lassen.

Viel Erfolg!


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n
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Interessant auch noch der Konstruktionsfehler: Wohnungsabgabe aber Personenkonten.
Es gibt keine Wohnungs-akten oder -Konten die dann einer Person zugeordnet werden sondern nur die Person "Gesamtschuldner" die aber keine Verbindung mehr zu den weiteren Schuldner hat. Wer die weiteren Schuldner sind, ist nicht festgelegt.
Wie soll der "Gesamtschuldner" rechtlich sein Geld von den weiteren Schuldner eintreiben?
Es gibt keinen Grundlagenbescheid der die Schuldnergemeinschaft festlegt.
Auch dieses Konstrukt wurde von der alten Geräteebühr weitergeführt, obwohl es absolut nicht mit einer Wohnungsabgabe zusammenpasst.


Es werden Festsetzungsbescheide vollstreckt, obwohl ein Festsetzungsbescheid vom Sinn her kein Leistungsbescheid ist.
Das Leistungsgebot fehlt auch und muss von den Gerichten hineinfantasiert werden um die Vollstreckung zu rechtfertigen.

Von 2013 - 2020 wurden millionenfach vollautomatische Festsetzungsbescheide vollstreckt, obwohl das rechtswidrig ist. Erst mit der Änderung vom 1.6.2020 ist das rechtmäßig wenn es keinen Ermessungsspielraum gibt.

Mit dem Urteil vom BVerfG vom 18. Juli 2018 RN.80 wurde der Beitrag als "Gegenleistung" bestimmt.
Die KEF bestimmt aber als Beitrag nicht den Wert den der Rundfunk dem Einzelnen oder der Geselschaft bietet (Gegenleistung) sondern es werden einfach die Gestehungskosten geteilt durch die Beitragszahler  berechnet. Genauso  werden die Befreiungskosten auf die Beitragszahler umgelegt, die richtigerweise von den staalichen Sozialleistungen aufzubringen wären.
Weiterhin werden fremde Kosten (Landesmedienanstalten: Kontrolle der privaten Rundfunkanbieter) auf die Beitragszahler umgelegt.

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
 - 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

Der ÖRR kauft sich ein Framingmanual. D.h. er will mit psychologischen Tricks die Beitragszahler betrügen. Wahrheitsgemässe Berichterstattung ist das nicht.

Weitere interssante Punkte in

Streitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22074.msg211828.html#msg211828
ISBN 978-3-9821882-4-9

Liste beliebig fortsetzen.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

G
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Arnie,
noch ein Hinweis: mit einem Budget von über 8 Milliarden (9,8 Mill. Hochschule der Medien) sind die ÖR in Deutschland Spitzenreiter, was die Einnahmen betrifft.
Andere europäische Sender kommen mit weit weniger Geld aus.

Hier der link zur Studie der Hochschule der Medien, 06.05.2019
Deutschland ist Spitzenreiter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
In Deutschland haben wir europaweit das größte Angebot an öffentlich-rechtlichen Sendern. Das fand ein Forscherteam von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Universität Klagenfurt in der Studie "Kennzahlen des öffentlichen Rundfunks – ein internationaler Vergleich“ heraus.
https://www.hdm-stuttgart.de/view_news?ident=news20190429163631


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die Behauptung war seinerzeit, dass die künftigen Einnahmen aus dem "Rundfunkbeitrag" nicht höher sein würden als die 7,5 Milliarden des Jahres zuvor. Über diese Behauptung durfte man sich wundern. Wer nur die Gebühr für ein Radio zahlte, weil er kein TV besaß, musst plötzlich das Dreifache bezahlen und wer kein Empfangsgerät hatte, der wurde schlagartig zum Beitragszahler und löhnte 17,98 € für etwas, von dem er keinen Gebrauch machen konnte und wollte. Hätte man nicht nach 27 Monaten die Höhe des "Rundfunkbeitrags" um 48 Cent reduziert, hätte der Überschuss aus den vier Jahren 2013-2016 deutlich über 2 Milliarden betragen. So blieb es bei gut 1.9 Milliarden, von denen über 350 Mio sofort von den Anstalten verwendet werden durften. Den restlichen Überschuss wollte die KEF zu einer weiteren Absenkung der Zahlungen nutzen. Die Ministerpräsidenten aber haben das nicht zugelassen. Stattdessen durften die Sender das Geld in den Jahren 2017-2020 verfrühstücken. Der Intendant des BR tingelte durch die Republik und verkündete, man würde bereits soviel Geld ausgeben, als läge die Höhe des "Rundfunkbeitrags" bei 18,35 Euro. So weckte man die Begehrlichkeiten für einen kräftigen Schluck aus der Pulle ab 2021. Im 20. KEF Bericht heißt es:

Zitat
Für 2017 bis 2020 melden die Rundfunkanstalten einen gesamten Finanzbedarf für Bestand und Entwicklung von 38.517,6 Mio. € an. Das sind im Periodenvergleich 3.534,2 Mio. € oder rund 10% mehr als 2013 bis 2016.
Dieser erhöhte Finanzbedarf für 2017 bis 2020 kann zum Teil bereits durch höhere laufende Erträge aus Rundfunkbeiträgen gedeckt werden. Daher weist die Anmeldung der Rundfunkanstalten noch einen zusätzlichen Finanzbedarf von 2.025,2 Mio. € aus. Davon entfallen auf die ARD 1.558,3 Mio. €, auf das ZDF 383,0 Mio. € und auf das Deutschlandradio 83,8 Mio. € (vgl. Tz. 11). Durch die Anrechnung der Sonderrücklage aus den Beitragsmehrerträgen der Jahre 2013 bis 2016 von insgesamt 1.589,5 Mio. € wird dieser Fehlbetrag weitgehend gedeckt.
Konnten zu Gebührenzeiten pro Jahr bis zu 7,5 Milliarden Euro ausgegeben werden, so war es vier Jahren nach Einführung des "Beitrags" schon möglich jährlich 9,5 Milliarden Euro zu nutzen, gut 26 % mehr. Konnte irgend jemand in vergleichbarer Zeit den Lohn oder die Rente in gleicher Größenordnung steigern?

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2021, 23:07 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7
Danke für die Antworten und Hinweise, schonmal Alles sehr nützlich  ;)
Ich nehme mir da 2 Tage Urlaub/Zeit für die Vorbereitung da ich soviel Zeugs über die Jahre gesammelt habe wo ich mir "Gutes" raussuchen will.
***

Ich will auf jedenfall Dinge bringen, die die KEF berichtet/festgestellt hat, die Gehälter, Pensionen, Parteizugehörigkeit (Malu Dreyer bestes Beispiel). Vetternwirtschaft wie bei den Kirchhofs, den neuen Richter am BvG, Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgesetz, *** u.v.a.
Da mache ich mir auf jedenfall Stichpunkte und Ausdrucke und muss mir eben Alles zusammensuchen...
****


***Edit "Bürger": Die angegebene Quelle scheint nach ersten Recherchen nicht zweifelsfrei/ nicht vorbehaltfrei.
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egal bei welcher Quelle, wurden die Quelle sowie weitere Anmerkungen dazu hier und im Einstiegsbeitrag entfernt. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


****Edit "Bürger": Link/ Anmerkungen entfernt. Erstens fehlten alle elementaren Angaben zu Quelle/ Inhalt/ Dauer. Zweitens wird eindringlich davon abgeraten, sich auf dieses Glatteis mit "nicht unterschriebenen Urteilen" zu begeben: Nicht nur, weil dies weit vom Kern-Thema des Interviews Rundfunk abschweift - sondern auch weil dieses Glatteis seeeeeeehhhhhr dünn ist. Kläger erhalten immer nur eine - sehr wohl beglaubigte und unterschriebene - Abschrift, nicht aber das (von den Richtern unterschriebene) Original des Urteils, das in der Akte des Gerichts verbleibt. Im Übrigen hilft dies auch beim Thema/ in der Sache überhaupt nicht weiter.
Bitte also eindringlichst, das Thema "Unterschriften" tunlichst nicht mit einzubringen.
Unter dieser Maßgabe wird der Thread vorerst wieder für die rein inhaltliche Sammlung/ Zuarbeit geöffnet.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Einen ebenfalls guten aktuellen Überblick bietet der
Newsletter Januar 2021 – Erhöhung gestoppt, Hilfe zur Selbsthilfe

...in Volltext-Fassung zu finden auf online-boykott unter
Der ersehnte Anfang vom Ende oder lediglich Beruhigungsmittel zum Jahresende?
https://online-boykott.de/kommentare/194-der-ersehnte-anfang-vom-ende-oder-lediglich-beruhigungsmittel-zum-jahresende


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Ergänzend zu
Es werden Festsetzungsbescheide vollstreckt, obwohl ein Festsetzungsbescheid vom Sinn her kein Leistungsbescheid ist.
Das Leistungsgebot fehlt auch und muss von den Gerichten hineinfantasiert werden um die Vollstreckung zu rechtfertigen.
lohnt sich auch ein Hinweis darauf, wie Verwaltungsgerichte im Verein mit den LRAen elementarste Grundlagen des Verwaltungsrechts und damit das Rechtsstaatsprinzip aushebeln, sehr schön und gleichzeitig erschreckend dargestellt vom LG Tübingen am Beispiel des fehlenden Leistungsbescheids - siehe dazu u.a. unter
LG Tübingen, Beschluss v. 20.02.2020, 5 T 38/20 - Titel, Klausel, Zustellung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34450.0
Landgericht Tübingen, Beschluss vom 20.02.2020, 5 T 38/20
https://www.urteilsbesprechungen.de/2020/11/16/landgericht-tuebingen-beschluss-vom-20-02-2020-5-t-3820/
Zitat von: LG Tübingen, Beschluss vom 20.02.2020, 5 T 38/20
[...] Zusammengefasst bleibt danach festzuhalten: Würde man der Rechtsprechung anderer Gerichte folgen, läge eine systemwidrige Abweichung vom gesamten öffentlichen Abgabenrecht und ZPO-Zwangsvollstreckungsrecht sowie Landesverwaltungsvollstreckungsrecht vor, für die es weder in der ZPO noch im LVwVG eine Grundlage gibt. Die einzige hierfür von den Gerichten herangezogene fachliterarische These wird – ohne Angabe von Gründen – von kommentierenden Mitarbeitern der Gläubigerseite aufgestellt und von Gerichten zitiert, worauf die Kommentatoren wiederum den Gerichtshof als Beleg zitieren. Das Beschwerdegericht stellt nicht in Abrede, dass auch Mitarbeiter einer Partei wertvolle juristische Beiträge erarbeiten können. Erstrecken sich diese Beiträge jedoch – ohne jegliche Argumentation und Begründung lediglich auf eine der Partei günstige These und werden ansonsten in der Literatur und im gesamten öffentlich-rechtlichen Abgabenrecht nicht vertreten, so kann dieser Umstand bei einer rechtlichen Würdigung nicht unbeachtet bleiben. [...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2021, 03:03 von Bürger«

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Rückmeldung meinerseits.
Hatte heute Videobesprechung zum Interview welches Samstag stattfindet. War super Gespräch mit 2 Damen (Redakteurin und Journalistin) über den Ablauf usw. Alles insgesamt vielversprechend und freuen uns schon drauf.

Fragen die sie zb stellen (worauf ich auch Antworten habe):
1. Was war der Auslöser bei Ihnen, dass sie die Bezahlung der Rundfunkgebühren verweigert haben? Und wann war das?
2. Auf welche juristischen Fakten stützen Sie sich bei Ihrer Verweigerung?
3. Sie haben uns im Vorfeld geschrieben, dass Sie sich bei Ihrer Verweigerung auf 15 Brüche des Rundfunkstaatsvertrags beziehen. Können Sie uns ein paar Beispiele von diesen Vertragsbrüchen nennen?
4. Durch die Rundfunkgebühren sichert die Bevölkerung die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien. Dabei ist es aber so, dass die Bevölkerung keinen Einfluss auf das Programm nehmen kann - nicht einmal aus ethischen Gründen. Eine Bekannte von mir hat z.B. wegen des Beitrags "Oma ist eine Umweltsau" vom SWR  ihre Gebühren verweigert. Im Widerspruchsbescheid des Hessischen Rundfunks wurde auf die Programmautonomie der Rundfunktanstalten gepocht. Wie beurteilen Sie so ein Beispiel, kann man aus ethischen Gründen das Bezahlen der Rundfunkgebühren veweigern?
(Ggf. könnte man hier noch einfließen lassen, dass das Bundesverfassungsgericht 2018 die Begründung nach Artikel 4 des GG abgeschmettert hat. Vielleicht wäre noch ein Statement dazu für die Zuschauer interessant.)
5. Nach dem 2. Weltkrieg musste der Rundfunk in Deutschland neu aufgebaut werden. Das große Ziel dabei war, jede Ideologie aus den Medien rauszuhalten, da während dem 3. Reich über die Medien massive Propaganda betrieben wurde. Man wollte vermeiden, dass die Bevölkerung noch mal über die Medien so massiv manipuliert werden kann. Wie beurteilen Sie dieses Ziel in Bezug auf die heutige Berichterstattung in Deutschland?
Evtl. als Zusatz:
6. Können Sie Beispiele nennen, die belegen, dass wir in Deutschland nur eine politisch-konforme bzw. linientreue Berichterstattung erleben?

Alles Weitere habe ich freie Wahl  :) und da hab ich noch Etliches... Solll gut 30min gehen, dafür versuche ich kurz und ausführlich auf viele Punkte hinzuweisen.
Mein Ziel ist es die Allgemeinheit (die nicht aufgeklärt oder interessiert ist) irgendwie zu erreichen und über die Verstrickungen der Politik und den Medien (seit Jahren) aufmerksam zu machen und wie da gesteuert wird (politische Veretreter in den Rundfunkräten, Sendern, Gerichten usw) und stets im Sinne der Politik berichtet+geurteilt wird und jeder für die eigene Verarsche bezahlen muss per Zwang...

Wenn jemand was ergänzen oder ausführen möchte, nur her damit  ;)


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Hallo,

ja ich möchte noch etwas zu den genannten Fragen anmerken.
In diesen wird konsequent von einer Rundfunkgebühr gesprochen.
Seit dem 01.01.2013 wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht mehr über eine Gebühr finanziert. Offiziell wird es als Beitrag dargestellt, obwohl es auch viele gibt, auch Juristen, die in ihm sogar eher eine Art Steuer sehen.

Jedenfalls ist die Bezeichnung Gebühr eine glatte Fehlinformation und Täuschung. Gebühr und Beitrag sind zwei völlig verschiedene Abgabenarten. Der aktuelle Rundfunkbeitrag erfüllt überhaupt nicht mehr die Kriterien einer Gebühr, was sogar schon vor 2013 seit Einführung des privaten Rundfunks mehr als zweifelhaft war. Selbst als Nutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zahlt man keine Gebühr, denn die Abgabe kann entweder das eine oder das andere sein, aber niemals beides, denn eine Mischform wäre unzulässig.

Dieses sollte in dem Interview explizit klargestellt werden.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Was wurde aus dem Interview?


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War super, hat alle geklappt  :)
Super Leute, total locker, freundlich, familiär - machen es ja auch alle ehrenamtlich nebenbei.
Hatte mich eigentlich 2 Tage super vorbereitet und am Morgen des Tages war mein Kopf leer :P
Aber das fanden sie gut, sollte natürlich rüberkommen, nicht zu detaliert oder fachspezifisch - mehr auf gefühle und Beweggründe und da waren alle vollstens zufrieden.
Sollte max 30min gehen und klappte beim 1. Mal ohne Unterbrechung mit 27min. Dann meinte ein Kameramann ob man nicht ein Mittelteil neu aufnehmen könne, wegen Licht/Sonne/Schatten, also das nochmal gemacht, dann den hinteren Teil nochmal neu gemacht weil wir was wo wir erwähnen wollten vergessen haben und dann auch nochmal den Anfang, also quasi alles 2-3x  ::) Wies letztendlich aussieht weiß ich noch nicht, ist gerade in der Fertigstellung und bekomme dann Bescheid.
Hinterher noch gemütliches Beisammensein und Einladung zum Essen :) und für Ende Mai auch Einladung für großes Freundestreffen bekommen...
Hinterher ärgerte mich nur, dass mir dann Einiges einfiel was ich unbedingt sagen wollte aber nichtmehr dran dachte, aber das ist ja bekanntlich auch normal  :-\


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Mai 2021, 23:03 von Bürger«

 
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