Welche Bedeutung hat dieser Entscheid für uns`
1. Dies Forum könnte in die Trägerschaft eines e.V. überführt werden
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und Gemeinnützigkeit mit Aussicht auf Erfolg beantragen, müsste dann aber den Namen ändern.
2. Beispiel: openpetition erfüllt die Regeln:
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... rechnet zu den wenigen, die Breitenwirkung suchen, hierbei sich aber nicht einfach einseitig von grün-links überfluten lassen.
Deshalb unangefochten anerkannt als "gemeinnützig".
3. camp... attac.. etc., da ging es im Verfahren um die Frage,
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ob Politik-Aktion oder politische Bildungsarbeit - siehe den BFH-Entscheid.
Dies über andere soll hier im Forum nicht näher erörtert werden. Man findet alles Weitere über Google.
4. Nun ist es aufbereitet für unsere Frage:
Wo sind ARD, ZDF etc. einzuordnen - bei 2. oder 3.?
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Es besteht im Programm starke Neigung zu links-grün. Das wird intensiv belegt in einem "Sammelgutachten Medienzukunft", das demnächst für Verfassungsgerichts-Verfahren verfügbar sein wird.
Genügt dies für Aberkennen der Gemeinnützigkeit? Man kann das mit dieser Begründung beantragen und damit seine Nichtzahlung rechtfertigen.
Aber die ideologische Neigung ist - einmal objektiv gesehen - nicht total prägend. Man muss seine Verweigerung also mit mehreren Argumenten verteidigen - kumuliert also. Dann gewänne es Gewicht. Das wird denn auch in den kommenden Verfahren so gemacht.
5, Besonderheit:
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a) Es handelt sich um eine gesetzlich angeordnete Soll-Gemeinnützigkeit. Das Finanzamt hat da gar keine Bewilligungs- oder Ablehnungsbefugnis.
b) Der steuerliche Status ist, soweit hier Information vorliegt, gar nicht gemeinnützig bei "ARD, ZDF etc.".
c) Den braucht man aber auch nicht, wenn man gewinnfrei 8 Milliarden Euro Schenkung "ohne Gewinn" in 8 Milliarden Euro buchhalterischen Verlust pro Jahr verwandelt.
d) Für den weiteren Sinn der Gemeinnützigkeit - insbesondere steuerlich absetzbare Spendenquittungen - besteht kein Bedarf, weil die Anstalten auf ihre genehmigten Finanzierungsquellen limitiert sind.