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Autor Thema: Pandemie begründet keine Beitragsbefreiung (SG Osnabrück Az. S 30 SB 245/18)  (Gelesen 1186 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
FAZ (dpa), 01.03.2021
Pandemie begründet keine Befreiung von Rundfunkbeitrag

Zitat
[...]

Die Zugehörigkeit zu einer Covid-19-Risikogruppe rechtfertigt die Befreiung aber nicht. Das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Sozialgerichts Osnabrück (Az.: S 30 SB 245/18).

[...]

Er begründete dies mit einer Muskelerkrankung. Auch gehöre er aufgrund seiner Vorerkrankungen und seines Alters zu einer Gruppe mit erhöhtem Risiko, an Covid-19 zu erkranken. Der Besuch öffentlicher Veranstaltungen könne ihm daher nicht zugemutet werden.

Das Urteil: Das Sozialgericht wies die Klage ab. Der Mann müsse weiter den Rundfunkbeitrag zahlen. [...]

Weiterlesen unter
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/pandmie-begruendet-keine-befreiung-von-rundfunkbeitrag-17222019.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2021, 16:36 von Bürger«
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  • Beiträge: 1.567
Winzige Detailinfos:

Das Merkzeichen "RF" führt nur zu einer Ermäßigung des Rundfunkbeitrags (auf 1/3), nicht mehr zu einer Befreiung.  :P

Da haben sich die Behindertenverbände, treudoof, wie sie manchmal sind, damals ganz schön vereimern lassen.  >:(

btw: Das Merkzeichen "G" führt noch nicht sofort zur sagenumwobenen Freifahrt im ÖPNV, da ist noch ein geldlicher Eigenanteil nötig ("Wertmarke").

Nun der erforderliche Bogen zum Forumsthema:

Insofern handelt es sich hier auch um keine "Freifahrt" - genausowenig wie unser aller öffentlich-rechtlicher Rundfunk auch kein Free-TV anbietet.  :P

Diese Demokratiewahrer aber beantragen und lassen durchführen eine weiße Folter in Form von Erzwingungshaft.
Dafür gibt es jetzt kein Emoticon. Das ist widerwärtig.



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