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Autor Thema: Rundfunkbeitragsstreit – Länder senden Stellungnahmen nach Karlsruhe  (Gelesen 3628 mal)

D
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So sieht also die Trennung von Politik und Rundfunk aus...  :o


Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/heise.png

heise.de (dpa), 20.02.2021

Rundfunkbeitragsstreit
Länder senden Stellungnahmen nach Karlsruhe

Von der Erhöhung des Rundfunkbeitrags hätten auch die beiden kleinsten ARD-Anstalten profitiert. Sie unterstützen die Klage mit eigener Prozessvertretung.

Zitat
Im Rundfunkbeitragsstreit am Bundesverfassungsgericht haben sich die Bundesländer mit eigenen Stellungnahmen positioniert. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter mehreren Ländern ergab: Das Saarland verschickte mit Bremen eine gemeinsame Stellungnahme, Sachsen-Anhalt erarbeitete eine eigene und die 13 anderen Bundesländer schlossen sich zu einer dritten zusammen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe äußerte sich auf Anfrage nicht zu etwaigen Stellungnahmen.

Blick auf die kleinsten Anstalten
[…]

Eigene Prozessvertretung
[…] Aus Magdeburg gab es keine Details zum Inhalt der Stellungnahme, ebenso nicht aus Rheinland-Pfalz als Medien-Koordinationsstelle für die anderen 13 Länder zu der dritten Stellungnahme.

weiterlesen:
https://www.heise.de/news/Rundfunkbeitragsstreit-Laender-senden-Stellungnahmen-nach-Karlsruhe-5061123.html


Siehe u.a. auch:
Rundfunkbeitrag: BVerfG-Urteil vermutlich schon im Jahr 2021 (02/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34867.0

ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34688.0

Verfassungsgericht will noch in diesem Jahr über Rundfunkbeitrag entscheiden (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34645.0

Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34607.0

Intendanten üben Druck auf Ministerpräsidenten aus! (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34686.0.html


Hinweis/ Aufruf:
Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei der Quelle selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.

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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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o
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In den Stellungnahmen wird jetzt eine "Bundestreue" der Länder beansprucht. Ach?

Rundfunk ist aber strikt Ländersache. Bundestreue könnte greifen, wenn es eine konkurrierende Gesetzgebung gäbe. Zum Beispiel beim Datenschutz.  ::) ::) ::)

pinguin, hattest Du zu "Bundestreue" nicht einiges beizutragen gewusst? :)


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pinguin, hattest Du zu "Bundestreue" nicht einiges beizutragen gewusst? :)
Nö; das war das BVerfG in seiner 1. Rundfunkentscheidung selber.

BVerfGE 12, 205 - 1. Rundfunkentscheidung - Begriff "Rundfunk"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31178.msg193852.html#msg193852

Zitat
Rn. 169 - mit einer Aussage zur Bundestreue der Länder
Zitat

    [...]Bei der Entscheidung über die Gewährung von Weihnachtszuwendungen an öffentliche Bedienstete haben die Länder Bundestreue zu wahren und deshalb auf das gesamte Finanzgefüge von Bund und Ländern Rücksicht zu nehmen (BVerfGE 3, 52 [57]). Noch stärker tritt diese Rechtsschranke aus dem Gedanken der Bundestreue bei der Ausübung von Gesetzgebungsbefugnissen zu Tage: "Bleiben die Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung nicht auf den Raum des Landes begrenzt, so muß der Landesgesetzgeber Rücksicht auf die Interessen des Bundes und der übrigen Länder nehmen" (BVerfGE 4, 115 [140]). Aus dem Verfassungsgrundsatz der Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten kann sich weiter die Pflicht der Länder zur Beachtung von völkerrechtlichen Verträgen des Bundes ergeben (BVerfGE 6, 309 [328, 361 f.]). Unter Umständen kann schließlich ein Land mit Rücksicht auf seine Pflicht zur Bundestreue verpflichtet sein, im Wege der Kommunalaufsicht gegen Gemeinden einzuschreiten, die durch ihre Maßnahmen in eine ausschließliche Bundeskompetenz eingreifen (BVerfGE 8, 122 [138 ff.]). Auch bei der Wahrnehmung der Bundeskompetenzen auf dem Gebiet des Rundfunks ist, wie oben dargelegt (vgl. I 4 d und D II 7 b), der Satz vom bundesfreundlichen Verhalten von grundsätzlicher Bedeutung.

Rundfunk ist aber strikt Ländersache. Bundestreue könnte greifen, wenn es eine konkurrierende Gesetzgebung gäbe. Zum Beispiel beim Datenschutz.  ::) ::) ::)
Beim Datenschutz hat Europa die Hand darauf, insofern auch das BDSG nicht zur Anwendung käme, wenn die DSGVO entgegenstünde. Weil

BFH I B 66/15 - Unionsrechtswidrige Norm entfaltet keine Bindungswirkung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34862.msg211301.html#msg211301


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 882
Bremen und das Saarland verbessern aus meiner Sicht nur die Chance auf Abweisung der Klage. Die haben gar nichts zu melden. Gerade dass die profitieren ist ja ein Grund mehr für alle anderen Länder, die Chose abzulehnen. Es gibt kein Recht auf Finanzausgleich. Die können jederzeit ihre Anstalten auflösen oder von dem Geld der eigenen Bürger bezahlen lassen (40€ im Monat). Wieso die Stadt Bremen meint, 6 eigene Radiosender zu brauchen, erschließt sich mir nicht. Man kann NDR auch in Bremen empfangen. Ist Niedersachsen etwa irgendwie unterversorgt?
All das kommt nun durch die Einmischung Bremens hoffentlich auf den Tisch. Beim Saarland ist es dasselbe.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2021, 20:00 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
In den Stellungnahmen wird jetzt eine "Bundestreue" der Länder beansprucht.

Wo steht das von der „Bundestreue“ in Bezug auf die Klagen wegen der Nicht-Erhöhung des sogn. Rundfunkbeitrags? Von wem stammt diese merkwürdige Forderung? Link?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Siehe u.a. unter
Länder isolieren S.-Anh. in Rundfunkbeitrags-Frage ("Bundestreue" verletzt?)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34616.0
Handelsblatt, 07.12.2020
Medienstaatsvertrag
Länder isolieren Sachsen-Anhalt in Rundfunkbeitrags-Frage
[...]
Zitat
[...] Nach Handelsblatt-Informationen aus dem Umfeld der Saarbrücker Staatskanzlei gehen die Juristen von einer Verletzung der „Bundestreue“ aus. [...]
Weiterlesen unter (nunmehr mit Zahlschranke?)
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/medienstaatsvertrag-laender-isolieren-sachsen-anhalt-in-rundfunkbeitrags-frage/26695312.html


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Bundestreue ist Schwachsinn. Es können nicht 15 Bundesländer einen Vertrag schließen und dann verlangen, dass das letzte Land das auch unterschreibt, inklusive Finanzausgleichserhöhung! Haselhoff hat von Anfang an gesagt, dass es für den Vertrag keine Mehrheit herstellbar ist. Das hätten die anderen einfach mal Ernst nehmen müssen.


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Wenn das Konstrukt der Bundestreue zielführend wäre, dann wäre das Postulat "Rundfunk=Landessache" sowieso obsolet.
Dann wäre der Landesrundfunk gestorben. Landesrundfunk war ja immer das Argument, daß regionale Besonderheiten abgebildet werden sollen/müssen und die Urheber des Grundgesetzes wollten so eine erneute Gleichschaltung der Medien erschweren.


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Was die (wider Erwarten) hilflos rudernden Prozessvertreter mit "Bundestreue" meinen, ist eigentlich eine Art Geschwistertreue - nämlich der Länder untereinander, um am Ende Einstimmigkeit (hier nicht einmal mit Enthaltungen) zu erreichen.

Der MStV hat doch eigens nichts mit dem Bund zu tun.

Als Verfassungsorgan der Länder als solche gibt es nur den Bundesrat. Schon die berühmte Ministerpräsidentenkonferenz ist nur ein loser Zusammenschluss. Noch weniger die ulkige Versammlung der Intendanten, die diese seltsame "Direktanmeldung" "beschlossen" hat.

Mit dieser "Bundestreue" framen sich die Prozessvertreter ganz schön selbst was in denselben. Hoffentlich lässt das BVerfG wenigstens durchblicken, dass dieser Begriff hier tatsächlich schwachsinnig ist.

Ich kann nur sagen, die Landesrundfunkanstalten sollten sich lieber von uns vertreten lassen... :laugh:


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So lange mir niemand schlüssig erklären kann, warum die 17,98 Euro, die 2016 noch zu viel waren, nun schon nicht mehr reichen und die Erhöhung sogar noch mal fast doppelt so hoch hätte ausfallen sollen, ist das für mich nur rumgeheule auf hohem Niveau.

Was ist denn in den letzten 4 Jahren passiert, dass so eine Kostenexplosion verursachen konnte?


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Der MStV hat doch eigens nichts mit dem Bund zu tun.
Das niedere Recht ist nicht befugt, sich über die Vorgaben des höheren Rechts hinwegzusetzen, außer, daß das höhere Recht dieses ausdrücklich punktuell zuläßt.

Völkerrecht incl. Europarecht und EU-Recht, Bundesrecht, Landesrecht, unterlandesrechtliche Regionalbestimmungen; von Europa als verbindlich gesetzte Normenreihenfolge.

Stehen die Rundfunk- und Medienstaatsverträge dem Völkerrecht entgegen, sind sie ohne Bindungswirkung; gleiches gilt für die Zustimmungsgesetze.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die Bundeszentrale für politische Bildung erklärt den Begriff Bundestreue wie folgt:

Zitat
Bundestreue
im Bundesstaat die Verpflichtung des Gesamtstaates (Bund) und der Gliedstaaten (Länder) zu bundesfreundlichem Verhalten, d. h. zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständigungsbereitschaft. Die B. ist ein ungeschriebener Grundsatz des Verfassungsrechts, der fundamentale Bedeutung für die bundesstaatliche Ordnung hat.
Das gegenseitige Rücksichtnahme bedeuten soll, dass die Parlamente jeden Unsinn mitmachen müssen, den die Regierungen der Länder beschliessen und ggf. vertraglich verabreden, kann ich der Forderung nicht entnehmen. Auch nicht, dass ein Regierungschef, der seine Regierung und sein Amt retten will, darauf verzichten sollte, eine die Stabilität der Regierung gefährdende Vorlage vom Tisch zu ziehen, verschließt sich mir. Wo bleibt eigentlich die Rücksichtnahme der übrigen Länder, die in einer weniger komplizierten Regierungskoalition stecken?

Hätte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt die Regierungsfähigkeit in seinem Land wegen der Erhöhung des sogn. Rundfunkbeitrags riskiert, so hätten ihm sicher viele Bürger exakt dieses Verhalten vorgeworfen. Das hätten ihm auch die Parteifreunde nicht verziehen, die befürchten müssten wegen "Politikunfähigkeit" nicht wieder gewählt zu werden.  Medien und Politiker sämtlicher Parteien hätten dies entweder für taktisch unklug erklärt, oder ihm wahltaktische Manöver vorgeworfen.  Andere Schlauberger, darunter sicher auch solche in den geschlossenenöffentlich-rechtlichen Anstalten hätten im vorgeworfen eine Regierungskrise  zu provozieren, die man in Zeiten einer Pandemie unbedingt vermeiden sollte.

M. Boettcher


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1. Das BVerfG-Urteil hier in Diskussion ist von 1961. Da ging es um die Gründung des ZDF.
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Nicht näher geprüft jetzt gerade - aber da war es ja anders herum:
Der Bund startete Einrichtung eines bundesweiten Senders -ZDF. Adenauer wollte es als Sprachrohr gegen einseitige Bundesländer-Sender. Kommt irgendwie bekannt vor aktuell?

Das BVerG hat dann wohl abgewiegelt - die Bundesländer dürften beim damals ersten bundeseinheitlichen Sender nicht sündigen, weil ja zur "Bundestreue" verpflichtet. Also wiege das Länderprivileg der Kulturheit höher.

So für dies Urteil nach einstiger Sichtung "grob erinnerlich" - etwas Irrtum vorbehalten. 


2. Aktuell ist es genau umgekehrt: Die Bundesländer wollen
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mit dem "Medienstaatsvertrag 2020" in der Bundeskompetenz - Internet usw. - die ausschlaggebende Kraft werden - Lizenzierung und Zensur des Internets.

Schön, dass wir hier also das alte Grundsatzurteil haben, wonach die "Bundestreue" die Bundesländer verpflichtet, derartiges nicht in ein Gesetz eingehen zu lassen. 


3. Für Sachsen-Anhalt, wer hat denn wohl framing-technisch in die Welt gesetzt,
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dies sei eine Besorgnis der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt? Sollen damit die Richter des BVerfG beeinflusst werden?
Handelsblatt - wem hat dem dortigen Journalisten diese Info gesteckt? Niemand, das war vom 7. Dezember, als alle Welt noch spekulierte und man die Parlamentarier in Sachen-Anhalt beeinflussen wollte.

Die Neuordnungsaufgabe von "ARD, ZDF etc." ist ausschließlich Landesrecht. Die Staatsverträge sind nun einmal nicht "Bundesrecht". Die bundesweite Abnick-Forderung - etabliert von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz - schafft faktisches verdecktes Bundesrecht. Oblgeich dies von 1 Staatskanzlei faktisch für "bundesweit" diiktiert wird, ist es damit noch nicht Bundesrecht, aber auch nicht Verletzung des Bundestreue.

4. Schlichtweg, der Begriff der Bundestreue hat in Sachen Sachsen-Anhalt kein Recht, nochmals aufzutauchen.
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So hier die Meinung - und jetzt warten wir das Urteil ab, ob der Autor dieser Zeilen irrte.  Lieber kleiner Erdenbürger, die Wege deiner Herren, der Richter, sind unergründlich und mit irdischem Denken nicht zu erfassen -
- siehe die Verurteilung der 30 Prozent Nichtzuschauer vom 18. Juli 2018 zur Zahlung der Rundfunkabgabe für die "Möglichkeit" der Nutzung. Bis Alter 30 : 94 Prozent Nichtnutzer.

Ein Mann , der auf der Straße an Frauen des einschlägigen Gewerbes vorbeigeht, der muss ja schließlich auch nicht "für die Möglichkeit der Nutzung" 20++ Euro hinblättern. Anteil der lebenslangen Nichtnutzer unter allen Männern ist ähnlich: Rund 95 %.

5. Zurück zum Thread-Thema: Die Anhörung der Landesregierungen und Parlamente ist übliche Pflicht aller rund 10 Verfassungsgerichte in Deutschland.
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Im Verfahrensrecht festgeschrieben.
Die Landespolitik ist Gestalter der Sender. Also ist deren Stellungnahme rechtlich relevanter als die der Sender (die mit dem Beschwerdetext ja ihre eigene "Stellungnahme" schon in das Verfahren einbrachten).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Februar 2021, 12:59 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 7.250
Was heute für den ÖRR erschwerend dazu kommt, ist die verpflichtende Übereinstimmung jeder nationalen Regel zum europäischen Rahmen.


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