Danke! - Der Hinweis in diesem Thread wurde verwertet im Kontext des "Anspruches auf rechtliches Gehör".
Die Rechtslage ist sehr schön. Aber welcher der etwa 10 000 Kläger in Sachen Rundfunkabgabe
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a) hat ausreichend klare und zu bearbeitende ausreichend "scharfe" Anträge gestellt
b) und kann für ein paar 100 Euro dann ein Verfahren finanzieren, das bis zum BGH mindestens etwa 20 000 Euro kosten könnte, wenn auf unteren Instanzen nicht abgeholfen wird.
(Beim BVerwG weniger aufwendig.)
Siehe über die Rechtsbeschwerde:
https://de.wikipedia.org/wiki/RechtsbeschwerdeLetztlich bleibt nur die Alternative der Auseinandersetzung "ganz oben"
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im Hinblick auf "generalisierten Politik- und Justizskandal". Man gehe nicht davon aus, dass das dafür Nötige den Rechtsanwälten beim Jurastudium beigebracht wurde.