(...) Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, ob es die Beitragserhöhung in Kraft setzt, und ob die Entscheidung dann rückwirkend gelten wird oder nicht.
Quelle: DWDL, 10.02.2021
Holzner will mehr Kooperation: "Wir machen vieles doppelt und dreifach"
https://www.dwdl.de/interviews/81468/holzner_will_mehr_kooperation_wir_machen_vieles_doppelt_und_dreifach/Frau Vizeintendantin muss noch ganz, ganz, ganz viel lernen, wie draußen (außerhalb ihrer LRA) Normen in welcher Weise gemacht werden: Eigentumsrechte und Gewaltenteilung, so überflüssiges Zeugs halt.
Das BVerfG kann nicht "eine Beitragserhöhung in Kraft setzen" (und schon gar nicht "rückwirkend"), denn damit würde ein Gericht direkt Millionen Menschen enteignen. Dass ein Judikativorgan derart exekutiv wirkt, dürfte sowas von verfassungswidrig sein, dass die Erdkugel davon ein Loch bekommt.