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Autor Thema: 1 Cent zu wenig überweisen? [Spielerei - Thread geschlossen]  (Gelesen 1435 mal)

a
  • Beiträge: 7
Hallo,

mal angenommen, Person A würde dem Beitragsservice versehentlich 1 Cent zu wenig überweisen. Womit hat Person A zu rechnen? Mit einer Zahlungserinnerung / Festsetzungsbescheid? Wird wegen einem Cent so ein Aufwand betrieben?

Grüße
attof


Edit "Bürger": Thread geschlossen - siehe Anmerkungen/ Hinweise im letzten Beitrag.


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o
  • Beiträge: 1.575
Kommt drauf an, was Du nach der einen etwas zu geringen Überweisung machst.

Zahlst Du dann wieder den normalen Betrag? Dann stehst Du immer nur für 3 Monate mit einem Cent im Rückstand, weil sie Deine Zahlungen immer auf die älteste Schuld anrechnen. Und dann juckt sie der 1 fehlende Cent nicht so sehr. Kommt halt 1 ct auf den milliardenschweren Ausstand drauf (vgl. https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34516.msg209245.html#msg209245, sehr lesenswert).

Wenn Du allerdings nach der geringen Überweisung gleich ganz mit dem Zahlen aufhörst, dann erweist Du der Menschheit einen großen Dienst.
äh... musst Du selbst wissen...

Keine Rechtsberatung und auch keine Anstiftung zu einer Tat.


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a
  • Beiträge: 7
Zahlst Du dann wieder den normalen Betrag? Dann stehst Du immer nur für 3 Monate mit einem Cent im Rückstand, weil sie Deine Zahlungen immer auf die älteste Schuld anrechnen.

Kann für diese 3 Monate dann ein Festsetzungsbescheid verhängt werden, sodass Person A plötzlich mit 8,01 € im Rückstand ist?


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  • Beiträge: 984
Versuch's doch einfach mal und berichte uns dann, welcher "Service" Dir zuteil wird …

Ich vermute, die lassen das einfach eine ganze Zeit lang laufen und werden erst aktiv, wenn sich eine bestimmte Summe gebildet hat.



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  • Moderator
  • Beiträge: 11.747
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Das Thema ist äußerst müßig - und zudem schon mehrfach im Forum behandelt.
Mehrfachdiskussionen zum gleichen Thema sind aus Kapazitätsgründen sowie aus Gründen der Übersicht und zielgerichteten Diskussion nicht vorgesehen.


Die Anrechnung von Zahlungen - egal ob geviertelt oder gehundertstelt und egal ob regelmläßig oder unregelmäßig - erfolgt immer auf die älteste Schuld.
Das heißt, Person A gerät bei einer regelmäßigen um 1 cent niedrigeren Zahlung mit jeder dieser Zahlungen 1 cent in Rückstand.

Erst wenn ein Rückstand von mutmaßlich in Höhe eines Quartals-Beitrags, d.h. derzeit 3x 17,50€ = 52,50€ entstanden ist, würde wohl ein Festsetzungsbescheid über 52,50€ + 8€ Säumniszuschlag erlassen werden.

Damit es zu einem solch hohen Rückstand kommt, müsste Person also 52,50€ = 5250 cent in Rückstand geraten, was bei monatlich 1cent Rückstand und nach Adam Riese 5250 Monate oder 437,5 Jahre wären.

Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass ggf. schon bei einem Rückstand in Höhe eines Monats-Beitrags, d.h. derzeit 17,50€ ein Festsetzungsbescheid erlassen würde, wären das immer noch 1750 cent, was bei monatlich 1cent Rückstand und nach Adam Riese 1750 Monate oder 145,8333333333333 Jahre wären.

Diese Erkenntnisse beruhen auch auf fiktiven ehemaligen Hörfunk-Nutzern und -Zahlern, welche nach Umstellung 2012/2013 weiterhin nur einen Drittelbeitrag für ihr Radio gezahlt hatten - und entsprechend erst nach 3 Monaten einen vollen Monats-Beitrag und erst nach 9 Monaten einen vollen Quartalsbeitrag entrichtet hatten. Diese erhielten dann nach spätestens 18 Monaten ihren ersten Festsetzungsbescheid.

Und: Die Anrechnung läuft vollautomatisiert.

Dass all das nicht zielführend sein dürfte, sollte also wohl einleuchten ::) ;)

Bitte also lieber mit den weiteren Inhalten im Forum vertraut machen und effektivere Mittel wählen - siehe beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0

Und nein: Eine "wasch mich, aber mach mich nicht nass"-Lösung gibt es nicht.


Der Thread wird zur Vermeidung von solchen nicht zielführenden Spielereien geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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