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Autor Thema: ARD und ZDF Plakatwerbung Product Placement SR1  (Gelesen 1617 mal)

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ARD und ZDF Plakatwerbung Product Placement SR1
Autor: 28. Januar 2021, 14:37
Ausgangsbeitrag:
"Eigenwerbung von ARD-ZDF-GEZ" im öffentlichen Raum (Sammlung)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20293.msg211159.html#msg211159


https://www.wuv.de/medien - 2013-08-21
Zitat
ZDF und ARD wollen kein Product Placement zulassen, wie beide Rundfunkanstalten auf Anfrage von W&V Online bekannt geben. Daran hat auch die Rüge durch den Deutschen Rat für Public Relations (DRPR) nichts geändert.... Der Verband für Product Placement nahm die Rüge des DRPR zum Anlass, die Zulassung von Product Placement auch bei ARD und dem ZDF zu fordern
...
 Ähnlich die Antwort des ZDF: \"Das ZDF steht der Zulassung von entgeltlichen Produktplatzierungen ablehnend gegenüber, weil es zur Qualität und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Programms beiträgt, wenn der Zuschauer sicher sein kann, nicht mit versteckten Werbebotschaften rechnen zu müssen. Der Sender habe nicht zuletzt aus diesem Grund in diesem März auch seine Regeln für Gewinnspiele verschärft. So werden zum Beispiel bei 'Wetten, dass..?' ab sofort keine Kraftfahrzeuge mehr als Preise ausgelobt.

Wann, wo, wie wurde das Plakat mit dem Gewinnspiel für ein Auto beobachtet?
Falls nicht präzis bekannt, dann bitte jedenfalls Schätzangaben.

"ARD, ZDF etc."  dürfen kein "product placement" machen: Medienstaatsvertrag 2020 - das galt aber schon immer. Gewinnspiele dürfen deshalb nicht Markenfabrikate umfassen - bei markenlosen Produkten, die Kaufquelle darf nicht recherchierbar sein.
 
Mehr "product placement" als bei einem Gewinnspiel mit Markenfabrikat geht ja wohl nicht. Das kommt dann hinein in Sammelverfassungsbeschwerden - vorgesehen ab Mitte Februar 2021, je 600 Seiten.
Man beachte den Widerspruch gegenüber dem Selbstbekenntnis der Grenzüberschreitung von 2013. Autos müssen ausscheiden, weil nun einmal immer Markenfabrikate.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2022, 23:39 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

m
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@pjotre: diese Plakate hängen in großen Mengen im Saarland. Habe schon diverse davon gesehen. Der SR wirbt damit auch bei bekannten Social Media Plattformen.

Zitat
Wann, wo, wie wurde das Plakat mit dem Gewinnspiel für ein Auto beobachtet?
Falls nicht präzis bekannt, dann bitte jedenfalls Schätzangaben.

Wann? Die letzten Wochen.
Wo? An vielen Plakatwänden im Saarland
Wie? Im Vorbeifahren

Aber was genau willst du denn hierzu wissen?


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Danke, diese Infos reichen bereits und verschlimmern den Verstoß:
Wer finanziert die Plakatwerbung? Die Rundfunkabgabe? Der Kfz-Hersteller?
Wird der Kfz-Hersteller aus der Rundfunkabgabe über den Umweg der Plakatwerbung subventioniert?
Welche Firmen haben den Vertrag abgeschlossen? Welche Leitenden beim SR? Wer alles verdient mit?

Alle diese Fragen kommen in den Schriftsatz. Zum Recherchieren über fragdenstaat.de brauchen wir hier nicht voranzuschreiten. Zu beweisen ist einfach, dass ARD, ZDF etc. nicht mehr schützungswürdig sind durch das BVerfG.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
bei "product placement" - Schleichwerbung - geht es um die Plazierung von Produkten, ohne dass der Rezipient das (nach den Vorstellungen der Werber) als störend empfindet, weil er es meist gar nicht als Werbung für das Produkt bzw. die Botschaft empfindet. Die Werbebotschaft wird eher unterschwellig wahrgenommen. Hier handelt es sich um Plakate, also typische und verbreitete  Werbeträger, die der durchschnittliche Rezipent auch problemlos als Werbung erkennt. Möglicherweise hält er im ersten Moment für Autowerbung, bevor er erkennt, dass es um einen Sender geht. Werbung auf einem Plakat ist aber kein "product placement". Würde das Fahrzeug in einer Sendung gezeigt, würde dies die Bedingungen für product placement erfüllen. In der Wikipedia findet man eine schöne Liste diverser Methoden des product placement: https://de.wikipedia.org/wiki/Produktplatzierung#Arten_des_Placement Dort sind auch diverse Beispiele aus dem ÖR-Fernsehen aufgeführt, z. B. in der Sendung "Wetten das".

Die Sender sagen, dass die ausgeschütteten Gewinne in diversen Gewinnspielen aus den Werbeeinkünftender Sender stammen und nicht etwa aus den sogn. Rundfunkbeiträgen. M E. müssen Werbeeinnahmen zu 100 Prozent zur Programmfinanzierung eingesetzt werden. Geschieht das nicht, sollte Werbung untersagt sein. Gewinnspiele sind also zu unterlassen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Gewinnspiel:   "1 kg Gold." - "Sendung" ist "nur Gewinnspiel".
Gewinnspiel. "Auto Modell X, Marke Y": "Sendung" ist "Gewinnspiel" und obendrein "product placement".

Im übrigen müssen wir uns über die Definitionen nicht den Kopf zerbrechen. Es geht um Verfassungsgrecht - um die Frage der fehlenden Unterscheidbarkeit von privaten Sendern, aber auch um die hohe Korruptionsgefahr bei identifizierbaren Marken oder Verkaufsstellen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Januar 2021, 08:49 von Markus KA«
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Ja, dies ist ein Sammelthread. Darum hier keine Information über weitere Schriftsatzverwertung.
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Diese erfolgte und soll ab etwa Mitte Februar 2021 als kleiner (kleiner!) Teil eines Sammelgutachtens bei Verfassungsgerichten vorliegen. Hier einmal Hinweise, welche Formen von Plakatwerbung nach teilweiser Sichtung dieses Threads als rechtlich anfechtbar angesehen werden, also bei Auftreten vielleicht in diesem Thread erscheinen sollten:

a) Alle Plakatwerbung für Gewinnspiele mit Autos. Schon Januar 2020 war eines im Saarland, wie dieser Thread belegt. Das wurde bereits ebenfalls verwertet.
b) Sofern das Volumen der Plakatwerbung in einem Bundesland für die zwangsfinanzieren Sender weit oberhalb der Menge der privaten Sender ist. Schwer zu belegen, aber vielleicht derart eindeutig mehr, dass die einfache Anschauung dafür reicht?

Die rechtliche Erwägung hinter b):
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Das betriebswirtschaftlich rentable Maß von Werbung ergibt sich aus dem Verhalten der privaten Sender. Wenn deutlich mehr für \"ARD, ZDF etc.\" für Plakatwerbung ausgegeben wird, so wird das Privileg der Zwangsfinanzierung unzulässig verwendet für "Verdrängungswettbewerb" statt für die gesetzgeberisch dafür definierte Verwendung. Nur unternehmerisch sinnvolle Plakatwerbung ist im Hinblick auf die Grundlagen des dualen Systems zulässig.

(Bitte in diesem Thread nicht zur Erörterung der Rechtsmeinungen ausweiten. Ich wollte nur in minimaler Kürze darlegen, welche missbräuchlichen Plakatformen unter rechtlichen Gesichtspunkten verwertet werden, also ein Interesse auslösen, hier unter anderem gesammelt zu werden. Wer das rechtliche Für und Wider erörtern möchte, kann einen anderen Thread dafür beginnen.)

Edit "Markus KA":
Thread wurde geteilt und kann nun zur Diskussion zum Thema
"ARD und ZDF Plakatwerbung Product Placement SR1"
genutzt werden.


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Product Placement ist ein gutes Beispiel dafür, wie Medienunternehmen und Warenhersteller zum Wohle aller zusammenwirken können:

1. Medienunternehmen braucht Gewinne nicht kaufen, sondern bekommt sie gesponsort
2. Warenhersteller bekommt Aufmerksamkeit, ohne dafür Geld bezahlen zu müssen (Aufwand ist nur Selbstkostenpreis des Herstellers)
3. Nutzer können tolle Preise gewinnen (Kaufwert auf dem Markt liegt deutlich höher als der Selbstkostenpreis des Herstellers)

Je mehr Product Placement im ÖRR eingesetzt wird, desto besser kann der ÖRR ohne Zwangsbeitrag auskommen. Wichtig ist, mit abwechselnde Hersteller als Gewinnsponsoren zusammenzuarbeiten.



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Den Rahmen setzt die Richtlinie über audio-visuelle Mediendienste

Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10.März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1576260480749&uri=CELEX:02010L0013-20181218

weil

Zitat
Artikel 1
(1)  Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
[...]
i) „Fernsehwerbung“ jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs, die im Fernsehen von einem öffentlich-rechtlichen oder privaten Veranstalter oder einer natürlichen Person entweder gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung oder als Eigenwerbung gesendet wird mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, gegen Entgelt zu fördern;

j) „Schleichwerbung in der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation“ die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, dem Namen, der Marke oder den Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Sendungen, wenn sie vom Mediendiensteanbieter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und die Allgemeinheit über ihren eigentlichen Zweck irreführen kann. Eine Erwähnung oder Darstellung gilt insbesondere dann als beabsichtigt, wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt;

k) „Sponsoring“ jeden Beitrag von nicht im Bereich der Bereitstellung von audiovisuellen Mediendiensten oder Video-Sharing-Plattform-Diensten oder in der Produktion von audiovisuellen Werken tätigen öffentlichen oder privaten Unternehmen oder natürlichen Personen zur Finanzierung von audiovisuellen Mediendiensten, Video-Sharing-Plattform-Diensten, nutzergenerierten Videos oder Sendungen mit dem Ziel, ihren Namen, ihre Marke, ihr Image, ihre Tätigkeiten oder ihre Leistungen zu bewerben;

m) „Produktplatzierung“ jede Form audiovisueller kommerzieller Kommunikation, die darin besteht, gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung ein Produkt, eine Dienstleistung oder die entsprechende Marke einzubeziehen bzw. darauf Bezug zu nehmen, sodass diese innerhalb einer Sendung oder eines nutzergenerierten Videos erscheinen;

Fernsehwerbung wird dann ab Artikel 19 geregelt; Produktplatzierungen und Sponsoring sind ab Artikel 9 zu finden, zu Schleichwerbung ist da auch was zu lesen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Die Übersicht der Werbeformen gemäß EU-Richtlinie:
Der Text von @pinguin wurde in ein 600-seitiges Sammelgutachten übernommen. Danke!
Zugleich wurde dies Schema für die dortige Kapitelgliederung verwendet.
Hierdurch hat Product Plaement - das Thema dieses Threads - seine Einordnung in einen Gesamtrahmen erhalten.

Die Plakatwerbung von SR1 berührt im Fall von Kfz-Gewinnspielen mehrere Probleme:
Verdeckte Produktplatzierung?
(Schleichwerbung?)
Falschverwendung der Rundfunkabgabe für Verdrängungswettberwerb?

Das ist nun alles ganz gut aufbereitet für Prüfung durch Richter, soweit solche Fragen zur Erlörterung anstehen. Gute Teamarbeit hier im Forum. Puzzle-Teil, Mosaiksteine oder wie man es nennen möchte, alles findet zusammen für den Zweck der Neuordnung von ARD, ZDF etc. unter Wegfall der Rundfunkabgabe für Nichtzuschauer, Geringverdiener, Betriebsstätten.


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