medienpolitik.net, 14.01.2021
„Wir überprüfen alle Annahmen und Prognosen“Nächster KEF-Bericht im Herbst berücksichtigt die Auswirkungen der Corona-Pandemie14.01.2021. Interview mit Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Bereits in diesem Herbst wird der Entwurf des nächsten Berichts der KEF erwartet, der dann Anfang 2022 veröffentlicht wird. In einem Interview mit medienpolitik.net, erläutert KEF-Vorsitzender Dr. Fischer-Heildberger, dass im 23. Bericht alle relevanten Daten aus den zurückliegenden Jahren berücksichtigt würden, besonders 2019 und 2020. Wichtig werde dabei vor allem die wirtschaftliche Entwicklung sein, weil davon z.B. bei steigender Arbeitslosigkeit zunehmende Befreiungen von der Beitragspflicht und damit geringere Einnahmen der Anstalten abhängen können. Die Kommission berichtet den Landesregierungen alle zwei Jahre über die Finanzlage der Rundfunkanstalten. Dabei legt sie in der Regel abwechselnd einen Beitragsbericht mit Empfehlungen zur Beitragshöhe oder einen sogenannten Zwischenbericht vor. Auch der Zwischenbericht kann zu einer Beitragsempfehlung führen. Aufgrund der Verfassungsklage der öffentlich-rechtlichen Anstalten wegen der fehlenden Zustimmung in Sachsen-Anhalt zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages, kann der Bericht der KEF durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts beeinflusst werden, wenn die Urteilsverkündung rechtzeitig erfolgen und der Klage recht gegeben werden sollte.
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