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Autor Thema: NDR: Zusatzerlöse über mehr Sponsoring von Sendungen  (Gelesen 4844 mal)

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Teleshopping, Papa Wiki weiß es ja längst:
https://de.wikipedia.org/wiki/Teleshopping
Zitat
In Deutschland ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 RfStV Teleshopping „die Sendung direkter Angebote an die Öffentlichkeit für den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen gegen Entgelt.“ Die Regelungen über Fernsehwerbung gelten für Teleshopping, Teleshopping-Spots und Teleshopping-Fenster entsprechend (vgl. §§ 7, 15, 45 RfStV).[1]
Rechtlich bedeutsam ist, dass Teleshopping im Gegensatz zur herkömmlichen Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk untersagt ist.
 Zusätzlich müssen Teleshopping-Fenster nach § 45a Abs. 1 RStV eine Mindestlänge von 15 Minuten aufweisen.

Deutschland: Jahresumsatz pro Kopf ist etwa über 20  Euro. Das lässt befürchten, dass mehr als 10 Prozent der Bürger es sich antun? Sollten lieber ihre Zeit verwenden, hier im Forum mit zu streiten für den Rechtsstaat.  :D 

Ferner: Sponsoring von "Sendungen" ist zulässig erst durch den Medienstaatsvertrag 2020
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- nichts da mit - der NDR muss das nun einführen wegen ... etc. etc.. --

Stand so längst im Text der kommenden Verfassungsbeschwerden.
Also zulässig seit November 2020. Die waren aber schnell, die Jungs in Hamburg beim NDR. Wenn die anderen nachmachen, wird der perfekte 5-Jahresplan der KEF über den Haufen geworfen?
Es sei denn, die Verfassungsbeschwerde siegt. Dann ist wieder Pustekuchen damit.

Der Hauptplan und der Eventualplan - beide nur noch Makulatur?
Darf man dem 5-Jahres-Planwirtschaftler-Tearm KEF  für den ARD-Sozialismuns-VEB "ihren" Bertold Brecht empfehlen?
"mach nur einen Plan! Sei nur ein großes Licht! Und mach dann noch 'nen zweiten Plan, gehn tun sie beide nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Januar 2021, 20:47 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Wo ist der Zusammenhang pjotre? Es gibt in Mainz auch ein ZDF-Laden wo man Mainzelmännchen kaufen kann. Das ist aber kein Tele-shopping, weil die Ladenfläche nicht im Fernsehen zu sehen ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Januar 2021, 00:42 von DumbTV«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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Alles, was mit der Senderaufgabe verbunden ist,
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ist zulässig. Marketing und Merchandizing und was auch immer. Auch über beliebige Vertriebskanäle. Das ist das normale Image-Marketing (oder auch Medien-Nachvermarktung) mit - relativ kleinem - finanziellem Begrleiteffekt von Unternehmen.
Nur sind normale gewerbliche Handelswaren nicht erlaubt,  sofern man den Status der Gemeinnützigkeit von Gesetz wegen auferlegt erhielt.


Problematisch wird es aber bei der vielfach bedeutsameren Plakatwerbung,
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sofern diese deutlich die gleichartige Werbung der privaten Sender übertrifft. Auch zu beziehen auf Sponsoring für(!) die Sender, beispielsweise bei Sport-Events.
Wir haben im Forum einen Thread, der Bespiele der Plakatwerbung sammelt
"Eigenwerbung von ARD-ZDF-GEZ" im öffentlichen Raum (Sammlung)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20293.0
Das hilft nicht genug, weil "gelegentlich" ja zulässig ist im "dualen System". 
Eine statische Erfassung und Gegenüberstellung gegenüber der Plakatwerbung der Privaten wird schwer sein. Das wäre an sich Aufgabe der KEF. Vermutlich hören die das nicht gern in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, in der die bundesweiten Fehler (z.B. Rundfunkabgabe) je koordiniert wurden und werden.


Vielleicht kann unser Forums-KEF-Experte mal sichten,
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was in Sachen Werbung auf der Ausgabenseite im DDR-2.0-würdigen "5-Jahresplan" unserer VEB "ARD, ZDF etc." darüber steht?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Januar 2021, 13:03 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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