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Autor Thema: NDR: Zusatzerlöse über mehr Sponsoring von Sendungen  (Gelesen 4816 mal)

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medienkorrespondenz, 06.01.2021
NDR: Zusatzerlöse über mehr Sponsoring von Sendungen
von Volker Nünning/MK

Zitat
Beim Norddeutschen Rundfunk wird es künftig im Dritten Programm NDR Fernsehen und im Hörfunk vermehrt Sendungen geben, denen jeweils ein Sponsor-Hinweis vorangestellt ist. Die NDR Media GmbH, die Werbevermarktungstochter der Rundfunkanstalt, versucht seit mehreren Wochen, Firmen für Sponsoring-Plätze in den Programmen des Senders zu gewinnen. Nach MK-Informationen hat der NDR die neue Sponsoring-Möglichkeit eingeführt, um mit den dadurch erzielten zusätzlichen Einnahmen den harten Sparkurs der Rundfunkanstalt zumindest etwas abzumildern. [...]

Wetter, Sport und Unterhaltung
[...]

Die Entscheidung, verstärkt Sponsoring-Plätze im NDR-Programm zu vermarkten, habe die NDR Media in enger Abstimmung mit dem NDR getroffen. Diese Entscheidung basiere „auf einer sorgfältigen Abwägung in Verantwortung für die Programminhalte des NDR. Informationssendungen sowie Angebote für Kinder sind von Sponsoring-Möglichkeiten ausgeschlossen. [...]"

[...] Sponsoring ist beim NDR im Fernsehen und Hörfunk im Umfeld von Sendungen zulässig. Laut dem Medienstaatsvertrag dürfen „Nachrichtensendungen und Sendungen zur politischen Information“ nicht gesponsert werden; in Kindersendungen und Sendungen religiösen Inhalts ist das Zeigen von Sponsoren­logos ebenfalls untersagt.

Was die NDR Media GmbH nicht beantwortet

[...] Ebenfalls nicht beantworten wollte die NDR Media die Frage, mit welchen jährlichen Einnahmen sie aus dem Sponsoring rechnet. Nach MK-Informationen plant der NDR hier im Zeitraum von 2021 bis 2024 mit NDR-Media-Erlösen in Höhe von insgesamt bis zu 5 Mio Euro.

Weiterlesen unter
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/ndr-zusatzerloese-ueber-mehr-sponsoring-vonnbspsendungen.html


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Schon komisch, dass die geplanten Zusatzerlöse nicht für die Beitragsermittlung an die KEF kommuniziert wurden, sondern erst jetzt auftauchen. Aber wer für eine dreiviertel Milliarde jährlich "Sendungen produziert", der sollte doch eigentlich mehr herausholen können als eine Million pro Jahr an Sponsorengeldern. Sollten die Sponsoren nicht Schlange stehen, auf der Welle des hochwertigen Programms mitzuschwimmen? Eine Million im Jahr ist einfach nur erbärmlich. Für einen Radiosender wäre das vielleicht OK. Das zeigt wie wertlos das NDR-Programm insgesamt ist.


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"Schriftsätzlich" verwertet für unsere Verfassungsrichter wie folgt:
Zitat
KWS1.   Die zusätzliche Werbeermächtigung laut Medienstaatsvertrag wird als unzulässig angesehen.

Dank Medienstaatsvertrag ist ab Ende 2020 das Sponsoring von Sendungen bei "ARD, ZDF etc." zulässig.

Nicht alles, was der Medienstaatsvertrag erlauben mag, ist allein deshalb als legal erwiesen. Die Limitierung von Werbung ist ein ausschlaggebender Gesichtspunkt des Privilegs, sich von Zwangseinnahmen bequem ernähren zu dürfen statt vom Erfolg.

Diese Begrenzung ist der abschließende Status einer jahrzehntelangen Entwicklung. Man kann dann nicht einfach sagen irgendeine weitere Werbeform sei trotzdem zulässig. Mit dem Überschreiben dieser Grenze wird eine weitere Gegenpflicht für das Rundfunkabgabe-Privileg aufgehoben.

Niemand wird ernsthaft behaupten wollen, die Entgegennahme von Sponsorengeld würde die Unbestechlichkeit des Journalismus ausgeprägt fördern...

KWS2.   Beispiel 1: Sponsoring - wie die privaten Sender, so auch die staatsnahen?

a) Dank Medienstaatsvertrag auch das noch: "Sponsoring" von Sendungen bei "ARR, ZDF etc.".

Beginnen sämtliche Eingrenzungen der Werbeeinahmen schrittweise zu fallen? "Diese Sendung, wie Mädels zu Models werden können. Gefördert durch die Firma ABBETIT-EX, Marktführerin auf dem Markt der Diäten für Frauen mit Magersucht."

medienkorrespondenz, 06.01.2021
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/ndr-zusatzerloese-ueber-mehr-sponsoring-vonnbspsendungen.html

"NDR: Zusatzerlöse über mehr Sponsoring von Sendungen
Beim Norddeutschen Rundfunk wird es künftig im Dritten Programm NDR Fernsehen und im Hörfunk vermehrt Sendungen geben, denen jeweils ein Sponsor-Hinweis vorangestellt ist. Die NDR Media GmbH, die Werbevermarktungstochter der Rundfunkanstalt, versucht seit mehreren Wochen, Firmen für Sponsoring-Plätze in den Programmen des Senders zu gewinnen. Nach MK-Informationen hat der NDR die neue Sponsoring-Möglichkeit eingeführt, um mit den dadurch erzielten zusätzlichen Einnahmen den harten Sparkurs der Rundfunkanstalt zumindest etwas abzumildern. [...]

Wetter, Sport und Unterhaltung
[...] Diese Entscheidung basiere „auf einer sorgfältigen Abwägung in Verantwortung für die Programminhalte des NDR. . [...]

[...] Sponsoring ist beim NDR im Fernsehen und Hörfunk im Umfeld von Sendungen zulässig. Laut dem Medienstaatsvertrag dürfen „Nachrichtensendungen und Sendungen zur politischen Information“ nicht gesponsert werden; in Kindersendungen und Sendungen religiösen Inhalts ist das Zeigen von Sponsoren­logos ebenfalls untersagt.

Was die NDR Media GmbH nicht beantwortet
[...] Ebenfalls nicht beantworten wollte die NDR Media die Frage, mit welchen jährlichen Einnahmen sie aus dem Sponsoring rechnet. Nach MK-Informationen plant der NDR hier im Zeitraum von 2021 bis 2024 mit NDR-Media-Erlösen in Höhe von insgesamt bis zu 5 Mio Euro." (Zitatende)

Anmerkung 1: Überschlagsrechnung ergab hier in sehr grober Schätzung: Die bundesweite Umsetzung könnte rund 30 Millionen Euro jährliche Zusatzeinnahmen erbringen. Man vergleiche mit den jährlich rund 400 Millionen Euro, die durch die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 0,86 Euro von Ende 2020 angestrebt wurde.


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medienkorrespondenz, 06.01.2021
NDR: Zusatzerlöse über mehr Sponsoring von Sendungen
von Volker Nünning/MK
Zitat
[...] um mit den dadurch erzielten zusätzlichen Einnahmen den harten Sparkurs der Rundfunkanstalt zumindest etwas abzumildern. [...]
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/ndr-zusatzerloese-ueber-mehr-sponsoring-vonnbspsendungen.html

Ist wie mit ALG 2, aber für Unternehmen ohne Freibetrag. Jeder Eurocent, den ein Unternehmen am Markt erzielt, muß zur Reduzierung einer staatlichen Beihilfe verwendet werden, die dieses Unternehmen erhält.

Da der Rundfunkbeitrag im europäischen Rahmen als staatliche Beihilfe zählt, muß jeder Eurocent, den eine LRA einnimmt, beitragsmindernd verwendet werden.

Seit 2013 ist die nationale Rundfunkfinanzierung auch in diesem Sinne unionsrechtswidrig.

Selbstverständlich dürfen alle LRA im europäischen Rahmen als "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts", (siehe hierfür speziell BGH KZR 83/13), aus Gründen der Gleichbehandlung der Unternehmen einer Branche auch Werbeerlöse erzielen.

Es wurde bislang auch seitens des nationalen Gesetzgebers nicht verstanden, daß im europäischen Rahmen alles als Steuer behandelt wird, wo der Staat dem Verbraucher eine an Gegenstände wie "händich faßbare Dinge" gebundene Finanzierungspflicht eines Sachverhaltes auferlegt, der nicht Gegenstand einer zuvor getroffenen vertraglichen Vereinbarung zu jenem sind, von dem der Gegenstand, das "händisch faßbare Ding", erworben wird.

Im europäischen Rahmen sind deswegen:
- die Rundfunkgebühr, die mit dem Besitz eines Rundfunkgerätes fällig wird, eine Steuer;
- der Rundfunkbeitrag, der mit dem Innehaben einer Wohnung fällig wird, eine Steuer;

Das muß erst einmal kapiert werden.

Erschwerend für den ÖRR und seine Landesgesetzgeber kommt hinzu, daß es ob internationalem Vertragsrecht ab 2030 keine Obdachlosen mehr geben darf! Spätestens dann fällt dieses nationale Rundfunkfinanzierungsregelwerk in sich zusammen; spätestens in 2030 müsste das BVerFG hier voll reingrätschen, weil die Länder zur Einführung allgemeiner Steuern nicht befugt sind, sofern die europäische Deutung bestehen bleibt und die Gemeinden an ihrer unseeligen wie bundesrechtswidrigen Praxis der Heranziehung von Rundfunknichtinteressenten zur Leistung des Rundfunkbeitrages festhalten.

Sofern Rechtstreue gewünscht und angestrebt ist, bedarf es einer nationalen Vollumgestaltung der Finanzierung des dt. ÖRR.


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KWS1.   Die zusätzliche Werbeermächtigung laut Medienstaatsvertrag wird als unzulässig angesehen.
Dank Medienstaatsvertrag ist ab Ende 2020 das Sponsoring von Sendungen bei "ARD, ZDF etc." zulässig.
Nicht alles, was der Medienstaatsvertrag erlauben mag, ist allein deshalb als legal erwiesen. Die Limitierung von Werbung ist ein ausschlaggebender Gesichtspunkt des Privilegs, sich von Zwangseinnahmen bequem ernähren zu dürfen statt vom Erfolg.
Es fehlt hier meines Erachtens der Hinweis: "Zwar steht dem Gesetzgeber das Recht zu, den Werbesachverhalt anders als bisher zu regeln, dann muss diese Änderung aber auch genau so bei der Bedarfsermittlung Berücksichtigung finden. Der neue Medienstaatsvertrags ist schon deshalb mit der Beitragserhöhung um 86 Cent nicht vereinbar, weil das in keiner Weise passiert ist. Die KEF hat lediglich Sponsoring für ARD und ZDF angenommen". (habe ich gerade nochmal im KEF-Bericht überprüft)


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@NichtzahlerKa :
Dürfen wir auch die exakte Fundstelle erfahren?
KEF-Bericht des Jahres ? , Seite ? und Abschnitt ?


Und wir hatten ja schon nach altem Recht massives Sponsoring,
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nämlich bei Sendungen für das Hochjubeln von Produkten. Diese Einnahmen dürften bei der KEF erfasst sein.


Das "Sponsoring einer Sendung" ist etwas anderes,
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stimmt, aber Produktplatzierung ist ja viel schlimmer, weil es in aller Regel total überteuerte Produkte für Konsumenten mit Herdentrieb sind - wer sonst würde dafür bezahlen. Da machen "ARD, ZDF etc." wieder einmal das Gegenteil von "Bildung", wofür sie ja eigentlich bezahlt werden.


Wie viel "ARD. ZDF etc." davon machen? Keine Ahnung.
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Ich darf ja publizieren, dass das Anschauen von "ARD, ZDF etc." bei mir immer Brechreiz erzeugen würde, weil ich immer an die 8 Millionen Geringverdiener denken muss, denen man die letzten paar Euros des Existenzminimums weg pfändet - Verstoß gegen Artikel 1 GG (Menschenwürde).   
Als bekennender Nichtzuschauer darf man sich in Schriftsätzen nie über Gesehenes beschweren, es sei denn, "vom Hörensagen". 


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Pjotre, dass etwas NICHT im Bericht ist, ist natürlich schwer zu zitieren. im 22. KEF- Bericht (https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/22._Bericht.pdf) gibt es auf Seite 248 eine Zusammenfassung der Sponsoring-Erträge. Wie man sieht haben nur ARD und ZDF Erträge (die anderen durften bisher nicht). Ich bin alle (60) Fundstellen von "Sponsoring" durchgegangen. Da ist kein Ertrag geplant, außer für ARD und ZDF.
Edit:
Der entscheidende Satz ist auf Seite 241:
Zitat
Die Kommission stellt für 2021 bis 2024 Sponsoringerträge der Anstalten von insgesamt 158,0 Mio. € fest. Davon entfallen auf die ARD 112,0 Mio. € und auf das ZDF 46,0 Mio.


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Die ARD als solches hat es aber nicht; diese Zusatzerlöse müssten auf jede einzelne LRA aufgedröselt werden. Erst dann wird man erkennen, welche LRA überhaupt Zusatzerlöse erzielt; wichtig ist das nämlich dann, wenn Europa die Rückforderung auferlegt, da der Rundfunkbeitrag ja als staatliche Beihilfe gilt und alle Zusatzeinnahmen davon abzuziehen sind.


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 @NichtzahlerKa hat ja den richtigen wichtigen Link geliefert.


1. Seit heute neuer Thread der Finanzanalyse:
--------------------------------------------------------------------
- gehört zu den Folgewirkungen davon -
Pensionen: Gemeinsame Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD,ZDF so zerbrechen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34782.0


2- Der KEF-Bericht über Sponsoring zeigt, wozu Juristen fähig sind: Hohe Blüte der Nichtbeachtung der aller-elementarsten Lehrsätze der Ökonomen.
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Gelesen wurde es dank des Links - und das ist zum Lachweinen, zum Weinen und zum Lachen über Absurdistan.

Es offenbart ein Musterstück von sozialistischer Planwirtschaft, wo hochkarätige teuer bezahlte Experten ihre teuer vom Bürger bezahlte Arbeitszeit verschwenden, darüber mit Für und Wider experten-kollektivistisch zu sinnieren, ob die Sponsoring-Erlöse 5 Jahre später um ein paar Millionen Euro höher oder niedriger "auszufallen haben sollten".

Nicht zu vergessen, KEF und VEB "ARD, ZDF etc.", das ist Sozialismus in Reinkultur. Sozialismus für Unternehmen kann ausnahmsweise nützlich sein, meist aber stirbt das an der Hybris der Privilegien-Wahrung für Unterbindung von jeder Reform - so die DDR, so auch hier, "das Ende ist nah" - nur hat das Imperium der Abgehobenen das noch nicht bemerkt mit all den üblichen notorischen Ja-Sagern im Umfeld - wie die DDR, so auch hier.

Bitte dies nicht zur Diskussion ausweiten -
 ich wollte nur einmal klarstellen, wo der Kern des KEF-Absurdistans liegt und das Kapitel Sponsoring entlarvt es total(itär). Die Autoren merken schon gar nicht mehr, in was für einer Wolke sie den elementaren ökonomischen Realitäten längst entschwunden sind.


3. Zurück zur Sache.
-------------------------------
Der KEF-Bericht unterlässt die Differenzierung des Sponsoring-Eingangs je nach Sender.
Da es eine "ARD" mit Rechtsperson nicht gibt, ist der 5-Jahres-Plan des - etwas zu überspitzt formuliert - "Sozialismus-Planwirtschafts-Zentrums" KEF hier schon einmal falsch aufgestellt.

Auch werden die sehr unterschiedlichen Werbekonzepte insgesamt bei der KEF nicht differenziert. Wie erfahren nichts über die hochgefährlichen Formen des produkt-orientierten Sponsoring - wo taucht das auf in den Rubriken? Oder gibt es das etwa nicht?


4. Auch bei Sponsoring gibt es 2 völlig verschiedene Formen im Mediensektor:
----------------------------------------------
- Der Pausenfüller bei Sportereignissen - harmlos, weil ohne strategischen Sendungsbezug.
- Das Sponsern einer spezifischen Sendung - nicht harmlos, weil der Sponsor ja wählt, bei welcher Sendung.
- Das unterscheidet Sponsoring von "Werbung", wo der Sender eine inhaltliche Verkopplung nicht leistet.


5. Die Gefahr des Sendungs-Sponsoring ist die Rückkopplung:
--------------------------------------------
Dass dann Sendungen privilegiert werden, die besonders hohe Sponsoring-Einnahmen bringen, woraus sich eine Art von nicht-strafrechtliche Käuflichkeit entwickelt. Da überwiegend aus der Rundfunkabgabe finanziert wird, ist Gefahr eines "von Lobby-Interessen vergewaltigtes Senderverhalten". Glücklicherweise ist dies Sponsoring allerdings in der Menge schützend begrenzt.

Wie haben diese Problematik bereits ausreichend bei der Drittmittel-Einwerbung der Universitäten, dort aber halbwegs gezähmt durch die kollegiale interne Kontrolle der wissenschaftlichen Institutionen mit ihrem eigenen Niveau.


6. Von dort zurück zum Kernthema: NDR: Zusatzerlöse über mehr Sponsoring von Sendungen
------------------------------------------------------------------
Da Sponsoring durch die KEF nicht je nach Sender differenziert wird, fehlen von vornherein vergleichende Fakten. Jedenfalls besteht der Eindruck, dass der Medienstaatsvertrag hier eine beträchtliche Erweiterung ermöglicht, dies weit über die Beträge des KEF-5-Jahresplans hinaus.


7. Die Gefahr des Sendungen-Sponsoring wurde vorstehend dargelegt.
--------------------------------------------------------------
Demnach ist der Medienstaatsvertrag mit dieser Ermächtigung von Sendungen-Sponsoring:
- auch insoweit als verfassungsrechtlich problematisch einzustufen
- und zugleich weitere Grundlage, den Zwangscharakter der Rundfunkabgabe anzufechten.


8. Voranzustellen wäre die "Gewissensnot" der Bundesverfassungsrichter.
-------------------------------------------------------------
Die längst verstorbenen Vorgänger hatten akzeptiert, dass die "freiheitliche" staatsfern sein müssende Aufgabe der Funk-Medien ausgerechnet durch ein staatwirtschaftliches "Sozialismus"-Unternehmen auszuüben sei. Eine Absurdität in sich - aber nach dem jedenfalls damals bewährten Muster BBC.

Damit die natürliche Finanzgier eines jeden Unternehmens Grenzen gesetzt bekommt, haben die Richter der nächsten Generation diese Grenzensetzung notgedrungen gestaltet. Ursache ist also nicht ökonomische Inkompetenz der Juristen, sondern diese Zwangslage der obersten Juristen, ökonomische Prinzipien halbwegs durchzusetzen - Endstation dafür die KEF, wie sie akuell leibt und lebt.

Nun kommt die Aufgabe der dritten Richtergeneration, dies Gebäude wegen seiner Unvereinbarkeit mit dem Internetzeitalter einem geordneten Palliativ-Prozess zuzuführen. Dafür wird kurzfristig massiv plädiert werden. 

Das also ist die Konsequenz
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aus den Fakten dieses Threads und es soll kurzfristig mit etwa vorstehenden Argumenten in ein Schriftsatz-Kapitel verwandelt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2021, 17:19 von Bürger«
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Pinguin, Du bist doch der große Rechtslagenausgräber. Ich habe es so verstanden, dass der NDR nun Sponsoring macht was der neue Medienstaatsvertrag "mehr" erlaubt als vorher. Ob und wie das stimmt weiß ich schlicht nicht.

Ich verstehe aber Finanzberichte und da sehe in dem KEF-Bericht nichts davon. Auch sehe ich nicht, dass der NDR hier 5 Millionen MEHR vor hat einzunehmen. Im Gegenteil. Man lese einfach s. 249 dazu:
Zitat
Bei der ARD stellt die Kommission für 2021 bis 2024 Sponsoringerträge von 112,0 Mio. € fest. Das sind jährlich 28,0 Mio. €. Mit dieser Feststellung hat die Kommission den von der ARD an­gemeldeten Sponsoringerträgen 6,0 Mio. € zugeschätzt. Gegenüber dem für die Periode 2017 bis 2020 festgestellten Betrag von 115,4 Mio. € sinken die Sponsoringerträge für die Periode 2021 bis 2024 dennoch um 3,4 Mio. €.
Eine Begründung wird nicht geliefert. Die ARD wollte noch 6 Millionen weniger einnehmen (= mehr haben). Dem wird nicht "in vollem Umfang" gefolgt. Eine echte Begründung, wieso Sponsoring sinken sollte wird nicht geliefert, tortzdem werden 3,4 Millionen weniger angesetzt als sie bisher eingenommen haben. Wo bleibt da der berühmte "Teuerungsausgleich"? Der NDR ehöht allein sein Sponsoring und damit wurde nicht (ersichtlich) gerechnet.
Pjotre hat natürlich recht. Das ist alles planwirtschaftlicher Humbug, trotzdem ist es eben selbst in diesem Humbug noch nichtmal ehrlich. Es mag kleinlich sein, hier das Sponsoring rauszupicken, aber das war das Threadthema und so läuft es bei all diesen Anmeldungen. Ich würde das versuchten Betrug nennen.


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Es gibt in Deutschlands Nachbarländern oft Sendungen für reine Kommerzangebote zum Sofortkaufen. Und in Deutschland? Das ist also etwas anderes als ein "Produkt-Placement" - siehe weiter unten.
- Hier mal ein Versuch des Faktenfinders, ohne bisher so recht zu finden.

BR Müchen: Hier der Shop: https://www.br-shop.de/
---------------------------------------------------
Das meiste hat Bezug zu Sendungen. Das wäre wohl in Ordnung. Einiges nicht, aber das hält sich in vertretbarem Rahmen.


Produkt-Placement:
-------------------
https://de.wikipedia.org/wiki/Produktplatzierung

ARD macht so sowas nicht. - (sorry, nicht mehr...)
https://www.wuv.de/medien/trotz_schleichwerbungs_vorwuerfen_ard_und_zdf_lehnen_product_placement_ab


Für die Weigerung von Schleichwerbung wurden die Staatssender gerügt?
Zitat
ZDF und ARD wollen kein Product Placement zulassen, wie beide Rundfunkanstalten auf Anfrage von W&V Online bekannt geben. Daran hat auch die Rüge durch den Deutschen Rat für Public Relations (DRPR) nichts geändert.... Der Verband für Product Placement nahm die Rüge des DRPR zum Anlass, die Zulassung von Product Placement auch bei ARD und dem ZDF zu fordern.
21. August 2013
Ein "Verband für Product Placement", also die Realität übertrifft wieder einmal unser surrealistisches Vorstellungsvermögen. 

Herr Eicher , SWR, war der entscheidende Jurist - kommt uns irgendwie bekannt vor?
im gleichen Bericht:
Zitat
Die ARD habe schon damals die Durchbrechung der Trennung von Werbung und Programm durch die Erlaubnis von Product Placement gegen Entgelt abgelehnt, erklärt SWR-Justitiar Hermann Eicher. Der SWR hat in der ARD die Federführung für alle Fragen der "Trennung von Werbung und Programm". An dieser Position habe sich seither auch nicht verändert.

Ähnlich die Antwort des ZDF: "Das ZDF steht der Zulassung von entgeltlichen Produktplatzierungen ablehnend gegenüber, weil es zur Qualität und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Programms beiträgt, wenn der Zuschauer sicher sein kann, nicht mit versteckten Werbebotschaften rechnen zu müssen". Der Sender habe nicht zuletzt aus diesem Grund in diesem März auch seine Regeln für Gewinnspiele verschärft. So werden zum Beispiel bei "Wetten, dass..?" ab sofort keine Kraftfahrzeuge mehr als Preise ausgelobt. Zudem habe das ZDF die Zusammenarbeit mit Dolce Media inzwischen beendet, kommentierte der Sender anlässlich der PR-Rüge gegenüber W&V Online.

Konkretes über Schleichwerbung - aus 2013:
https://www.wuv.de/medien/das_system_von_ard_und_zdf_befindet_sich_in_voelliger_schieflage
Zitat
Thomas Gottschalk und das ZDF verheddern sich ein gutes Jahr nach dem Ende seiner Zeit als "Wetten, dass...?"-Moderator in eigentlich gar nicht so neuen Schleichwerbevorwürfen rund um die Show; ...

Dort Siebenhaar im Interview:
Zitat
In unserer heutigen Dienstagsausgabe deckt das "Handelsblatt" einen weiteren Skandal um Europas größter Unterhaltungsshow "Wetten, dass...?" auf. Der neue Fall um Teldafax und die Gottschalk-Firma Dolce Media zeigt, wie sehr die guten Sitten verwahrlost sind. Teldafax hat sogar gegen Geld die Moderation von Thomas Gottschalk bei "Wetten, dass..." vorgeschrieben. Dafür haben meine Kollegen Sönke Iwersen und Jürgen Flauger den entsprechenden Vertrag vorliegen. Teldafax hat mit Gottschalks Firma Dolce Media die Zahlung einer Millionensumme vereinbart. Ein unglaublicher Vorgang, der Folgen haben muss.

Wie wird um Werbung bei ARD geworben?
-----------------------------------------------------
Beispiel: https://www.ard-werbung.de/tv-erfolgsgeschichten/

Wir halten fest:
-----------------------
Trennung von Produkt / Sendung - Zitat Dr. Eicher. Beim Sendungs-Sponsoring - NDR - ist dies ja wohl durchbrochen; denn es ist nicht mehr "Werbung um .. Uhr" und nicht mehr "Pausenwerbung". Ein Unternehmen erscheint in Verbindung mit einer Sendung auf Grundlage von Ko-Finanzierung.
Da wird es lustig, wenn ein Hersteller von total überteuerten total überzuckerten Muslis in einer Sendung für Kinder als mit finanzierender Sponsor auftritt: "Gesund essen - was ist das?"
Was unterscheidet das Sendungen-Sponsoring vom Produrct Placement?


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@NichtzahlerKA
So, wie es bislang verstanden worden ist, zählt im europäischen Rahmen nicht das, was eingenommen werden soll, sondern das, was tatsächlich eingenommen worden ist, welches im Folgejahr die staatliche Beihilfe vermindert. Wie geschrieben, ist wie mit ALG 2, nur ohne Freibetrag für Unternehmen.

Was der NDR, oder jede andere LRA, konkret darf oder nicht, ist hier eine landesrechtliche Baustelle, für die es mit Richtlinie 2013/13/EU über audio-visuelle Mediendienste auch einen "groben" europäischen Rahmen hat. Die Einnahmeseite der landesrechtlich zugelassenen LRA-Einkünfte tangiert aber in jedem Fall den "genauen" europäischen Rahmen aus Grundrecht, Mehrwertsteuerrecht, Beihilferecht, Verbraucherschutzrecht wie übrigem Wirtschaftsrecht zur Realisierung eines gemeinsamen europäischen Binnenmarktes, dessen Kriterien nach Maßgabe des Art 3 Abs 1 Buchst. b AEUV von Europa bestimmt werden; eine landesrechtliche wie regionale Freiheit, davon abzuweichen, hat es nicht. D. h., die landesrechtlichen wie regionalen Bestimmungen müssen in diesem europäischen Rahmen bleiben und dürfen sich nicht darüber hinwegsetzen.

Seitens des EuGH wird jede regionale wie überregionale Maßnahme gekippt, die diesen europäischen Rahmen nicht einhält, rückwirkend ab dem Tage der Einführung einer dem europäischen Rahmen entgegenstehenden rechtsniederen Regel.

Es gibt in Deutschlands Nachbarländern oft Sendungen für reine Kommerzangebote zum Sofortkaufen.
Soweit das entsprechend gekennzeichnet ist und weder Alkohol, noch Tabakwaren umfasst, darf das wohl so sein.

BR Müchen: Hier der Shop: https://www.br-shop.de/
Spielt keine Rolle; relevant sind nur Produktplatzierungen in Rundfunksendungen. Was der BR in seinem Online-Shop verkauft, ist seine Sache, müsste aber ebenfalls zur Reduzierung der staatlichen Beihilfe namens Rundfunkbeitrag aufgewendet werden.

Freilich stellen diese Aussagen nur meine Meinung dar, die sich aus dem Lesen einiger EuGH-Entscheidungen so herausgebildet hat.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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"ARD, ZDF etc." dürfen nicht allgemeine Waren verkaufen. Unvereinbar mit Status "gemeinnützig".
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Die Frage stellt sich durchaus für ein Shop-Angebot "Digital-Radio" für 200 Euro, typischer E-Bay-Preis für Vergleichbares rund 50 bis 100 Euro. (die 2 Lautsprecher sind NICHT abtrennbar...)

Natürlich dürfen die Sender keine Empfangsgeräte verkaufen. Aber da nur 1 Angebot, ist es nicht thematisierbar.
Die ganz andere Frage: Wer kassiert die saftigen Gewinnspannen zwischen, sagen wir, 60 Euro und 200 Euro? Dem Sender verbleiben vielleicht nur die gängigen 30 Prozent?

Auch dieser Aspekt erscheint zu kleinteilig für juristische Wirkung gegen das Imperium.


Shopping-Kanäle? Hier im Thread bisher keine Anhaltspunkte dafür.
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Sie wären sehr angreifbar. Da sich keine Angriffsfläche in diesem Sinn abzeichnet, behandle ich das erst einmal als erledigt.


Andere durchaus angreifbare Punkte haben wir ja hier im Thread gefunden.
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Die Sender haben sehr präzise Regeln über Obergrenzen im Medienstaatsvertrag - nicht nur "ARD,. ZDF etc." -
sondern auch Obergrenzen - wenn auch weiter gefasst - für die privaten Sender.
Wenn "ARD, ZDF etc." hiergegen verdeckt verstoßen, so könnte das durchaus Hebelwirkung haben als "noch ein weiteres Argument"  in Richtung auf Neuordnung. 
 


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Die Frage stellt sich durchaus für ein Shop-Angebot "Digital-Radio" für 200 Euro, typischer E-Bay-Preis für Vergleichbares rund 50 bis 100 Euro. (die 2 Lautsprecher sind NICHT abtrennbar...)
Ich bezweifle, dass ein Vergleich mit ebay zielführend ist. Eher dürfte man das mit den Preisen des üblichen Fachhandels vergleichen. Das im BR-Shop angebotene Digitalradio 585 von Technisat hat beim Hersteller exakt den Listenpreis, den auch der BR verlangt, nämlich 299 €. Im Internet-Handel wird es aktuell mit 60-80 Euro weniger, d. h. für ca. 220-240 € angeboten. Bei ebay reichen die Preise für das gleiche Gerät übrigens aktuell (13.01.2021 15:30 Uhr) bis zu 344,11 € zzgl. Versand. Das Technisat 370 CD BT hat einen Listenpreis von 149 €. Den gleichen Preis verlangt der BR-Shop. Im Internet-Handel wird es für ca, 120 € angeboten.

Ich bin im Übrigen grundsätzlich dagegen, dass ÖR-Sender Unternehmen gründen dürfen. Das eröffnet viel zu viel Möglichkeiten die Finanzmittel aus den sogn. Rundfunkbeiträgen versickern zu lassen und/oder in die Taschen der Familie/Freunden umzulenken. Dem "Devotionalienhandel" und der Konkurrenz zum Fachhandel kann ich auch rein gar nichts abgewinnen. Die Werbeerlöse, sicher auch die aus dem Sponsering - "auch dies Programm präsentiert Ihnen wieder AKP-Rasenmäher"*  -  , sollen angeblich die Zahlungen für Rätselsendungen und Gewinne in diversen Sendungen mit Prominenten ermöglichen. Die Programmmacher scheinen zu glauben, dass sie Fernsehen wie bei Kulenkampff** und Thoelke** machen und im Radio die privaten Sender kopieren müssen.

M. Boettcher

* aus einem Kabarettprg. der Münchner Lach-und Schießgesellschaft in den 1980ern


**Edit "Bürger":
Hans-Joachim Kulenkampff (wikipedia) https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Joachim_Kulenkampff
Wim Thoelke (wikipedia) https://de.wikipedia.org/wiki/Wim_Thoelke
Gem. des Diskussionsflusses wegen entfernten Kommentars von @KlarSchiff "zwei Urgesteine der Fersehunterhaltung bei ARD und ZDF".
@alle: Bitte beim eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
NDR: Zusatzerlöse über mehr Sponsoring von Sendungen
und insbes. den im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikel zum Gegenstand hat.
Hier in den nach einigen Wochen/ Monaten ins schreibgeschützte Archiv verschobenen Pressemeldungen bitte keine vertiefenden inhaltlichen Diskussionen, die irgendwann abrubt enden müssen und nicht fortgeführt werden können. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2021, 00:09 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Erörterung "Rundfunkgerät BR", schiebe ich die Preisvergleiche mal beiseite.
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Die Rechtsfrage: Selbstverständlich dürfen die Landesrundfunkanstalten nur verkaufen, was zum Medienauftrag rechnet; so mehrheitlich beim BR-Shop. Das wäre sogar ein Mini-Schritt in Richtung auf: "Nur Zuschauer bezahlen - Nichtzuschauer sind befreit".
Sie dürfen ferner allen (!) Geräteanbietern einen nach einheitlichen Regeln zu bezahlenden Werbeplatz für Waren des Medienempfangs geben, - Rundfunk, Fernsehen - , nicht aber selber Händler werden.

Tochtergesellschaften haben sie in Masse ohne Maß
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weil die EU-Regeln für staatlich Subventionierte verlangen, die am Markt konkurrierenden Aktivitätenteile in juristische Personen auszugliedern. Was sich dahinter an Wahrheiten usw. usw. verbirgt, das könnte Bücher fühlen. Ob auch staatsanwaltschaftliche Akten für dies und jenes, mit Vermutungen darüber müssen wir uns in einem öffentlichen Forum zurückhalten.

Sie dürften nur Tochergesellschften haben, die dem gemeinnützigen Zweck als Zweckbetriebe verknüpft sind. Allgemeines Steuerrecht. Der Fußball-Superman e.V. bleibt gemeinnützig selbst bei Betrieb eines Vereinsrestaurants - "Zweckbetrieb", nicht aber bei Betrieb eines Spitzenküche-Restaurants in der Innenstadt.
So lange der Verein nicht mehrheitlich staats-subventioniert ist, muss er dafür keine juristische Person gründen, z.B. GmbH, sondern darf den Zweckbetrieb einfach über buchhalterische Trennung abrechnen - unterliegt dann insoweit und nur insoweit den gängigen Restaurant-Besteuerungsregeln.


Ein verwundbarer Punkt bei "ARD, ZDF etc." könnte sein, ob diese Regeln erheblich verletzt sind.
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Das ist eine komplex zu argumentierende Frage des Faktischen. Überprüfungswürdig.
Das komplexe Schaubild der Verknüpfungen ist hier verfügbar und macht der Großwirtschaft ebenbürtige Konkurrenz. Ob das alles wirklich "subventsionsrechtlich koscher" ist?


Nun bringt uns das etwas ab vom Kernthema des Threads:  Sponsoring - im weiteren Sinn Werbung.
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Zwar gehört hierher, sich klar zu werden, dass "ARD, ZDF etc.", weil subventionert und "pflicht-gemeinnützig", einen eng definierten Spielraum haben, die privaten Sender zu imitieren. Das sollten wir hier vielleicht nicht weitergehend erörtern?
Wir sind noch nicht ganz am Ziel für die Klärungsaufgaben bezüglich Sponsoring und Werbung.


Edit "Bürger": Zur vertiefenden Recherche/ Diskussion bitte wenn, dann gut aufbereiteten eigenständigen Thread eröffnen, sofern nicht bereits geeigneter Thread existiert. Hier sind die Pressemeldungen, die in absehbarer Zeit ins schreibgeschützte Archiv wandern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2021, 00:11 von Bürger«
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