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Autor Thema: Streit um Rundfunkbeitrag - Bremen und Saarland wenden sich an BVerfG  (Gelesen 2260 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:


...wieder mal ein - aus meiner Sicht völlig unzulässiger - Presse-Artikel des öffentlich-rechtlichen Hörfunk-Senders "Deutschlandradio" ::) aber sei's drum:

Deutschlandradio, 10.12.2020

Streit um Rundfunkbeitrag
Bremen und Saarland wenden sich an Bundesverfassungsgericht

Bremen und das Saarland wollen in der Auseinandersetzung um den Rundfunkbeitrag die Sender bei ihrer geplanten Klage am Bundesverfassungsgericht unterstützen. „Wir werden als Länder unsere Position da ganz deutlich machen“, sagte Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte im Dlf.
Andreas Bovenschulte im Gespräch mit Christoph Sterz

Zitat
[...]

Nun haben Bremen und das Saarland erklärt, zu diesen Verfahren der Öffentlich-Rechtlichen eine eigene Stellungnahme vor dem Bundesverfassungsgericht einzubringen. Darin soll auf die besondere finanzielle Situation der Anstalten Radio Bremen (BR) und Saarländischer Rundfunk (SR) infolge der fehlenden Ratifikation des Rundfunkänderungsstaatsvertrages hingewiesen werden. [...]

Der Leipziger Staats- und Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf hatte im Deutschlandfunk darauf hingewiesen, dass auch die Länder selbst gegen Sachsen-Anhalt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen könnten. Doch das lehnen Bremen und das Saarland ab und setzen stattdessen auf eine gemeinsame Stellungnahme, mit der sie die Rundfunkanstalten unterstützen wollen. Eine Klage sei in erster Linie Sache der Sender, betonte Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte im Deutschlandfunk.

[...]

Sterz: Aber Sie sind doch auch insofern gefordert, als tatsächlich Sie möglicherweise haften müssten für diesen Fehlbetrag, den Radio Bremen da ja schon beispielsweise eingepreist hat, und dann auch Anspruch hätte möglicherweise?

Bovenschulte: Richtig. Es ist so, dass es eine Gewährträgerhaftung der Länder gibt. Und wenn die Rundfunkanstalten nicht ausreichend ausgestattet sind, so wie es das Grundgesetz verlangt, dann gibt es sozusagen eine nachrangige Haftung der Länder. Das ist ja gerade der Grund, warum wir uns mit einer eigenen Stellungnahme beteiligen. Wir bringen das ein in das Verfahren, das ARD, ZDF und Deutschlandradio anstreben werden. Wir halten das, das hat auch die entsprechende rechtliche Beratung ergeben, für den richtigen Ansatz.

[...]

https://www.deutschlandfunk.de/streit-um-rundfunkbeitrag-bremen-und-saarland-wenden-sich.2907.de.html?dram:article_id=489028(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)

Auch veröffentlicht auf Twitter und Facebook.

Siehe u.a. auch unter
Prof. Gersdorf „Das Land Sachsen-Anhalt verletzt die Verfassung“ (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34761.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Januar 2021, 22:38 von René«
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In den 500 Seiten Anhang für kommende Verfassungsbeschwerden-Serie sind die Akzente etwas anders gesetzt worden für die mehr dauerhaften Aspekte des Interviews, das mit dem 10. Dezember ja ansonsten schon "Schnee von gestern" ist.
Man beachte das kritische Niveau der Fragen des "System"-Journalisten. Von oben so gewollt? - Und dann der Schlusssatz mit dem schönen Bonmot der "demokratischen" aber "rechtswidrigen" Entscheidungen. Das passt - aber eher für den Medienstaatsvertrag 2020?
Zitat
MAN13.c) Keine sonstige Stellungnahme der Bundesländer? Beispielsweise in Bremen. Das Wichtige ist hierbei, ob das Bundesland Bremen unbedingt eine eigene ARD-Landesanstalt haben muss, sofern ständig zu subventionieren.

2020-12-10 https://www.deutschlandfunk.de/streit-um-rundfunkbeitrag-bremen-und-saarland-wenden-sich.2907.de.html?dram:article_id=489028

Andreas Bovenschulte (SPD), Bürgermeister von Bremen, im Gespräch mit Christoph Sterz (Deutschlandfunk).

Andreas Bovenschulte: " ... Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen Anspruch darauf, aufgabengerecht mit Finanzen ausgestattet zu werden. Das ist gar keine politische Ermessungsentscheidung, das ist eine grundgesetzliche Vorgabe. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs hat die notwendige Gebührenhöhe dafür bestimmt. Und wenn ein Parlament dann nicht zustimmt, dann bedarf es sehr, sehr guter Gründe, die vorgetragen und gemeinsam erörtert werden müssen. Das ist alles nicht passiert. Insofern hat sich aus unserer Sicht Sachsen-Anhalt da rechtswidrig verhalten."

Anmerkung: Sachsen-Anhalt hat die Problematik jetzt wie auch jahrelang vorher zur Erörterung gestellt.

Sterz: "Und wenn Sie da so sicher sind, wieso klagen Sie dann nicht gegen Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht?"
Bovenschulte: "Das ist natürlich in erster Linie Sache der Anstalt, zu klagen."

Sterz: "Aber Sie sind doch auch insofern gefordert, als tatsächlich Sie möglicherweise haften müssten für diesen Fehlbetrag, den Radio Bremen da ja schon beispielsweise eingepreist hat, und dann auch Anspruch hätte möglicherweise?"

Bovenschulte: "... Es ist so, dass es eine Gewährträgerhaftung der Länder gibt. Und wenn die Rundfunkanstalten nicht ausreichend ausgestattet sind, so wie es das Grundgesetz verlangt, dann gibt es sozusagen eine nachrangige Haftung der Länder. Das ist ja gerade der Grund, warum wir uns mit einer eigenen Stellungnahme beteiligen. Wir bringen das ein in das Verfahren, das ARD, ZDF und Deutschlandradio anstreben werden. Wir halten das, das hat auch die entsprechende rechtliche Beratung ergeben, für den richtigen Ansatz.

Anmerkung: Rechtliche Beratung? - Es gibt wegen Staatsferne nicht, was als "Gewährsträgerhaftung" bezeichnet zu werden pflegt.
Siehe Abschnitt ???

Sterz: "... Oder es gibt auch immer wieder die Überlegung: Was ist denn eigentlich mit Radio Bremen? Braucht es da die Eigenständigkeit? Oder könnte man das nicht eingliedern in den NDR?"

Bovenschulte: " ...Wir stehen als Bremer, als Saarländer, auch viele, oder fast alle anderen Länder, ganz klar zur Vielfalt und den unterschiedlichen Größen der Rundfunkanstalten in Deutschland."

Sterz: "Aber heißt das, dass es dann beim NDR und beim MDR nur Einheitsbreit und keine Vielfalt gibt? Weil das sind ja auch Mehrländeranstalten."

Bovenschulte: "Nein, überhaupt nicht. Das waren ja freiwillige Zusammenschlüsse. Und wenn etwas freiwillig entsteht und man sagt, wir können da besser so zusammenarbeiten, als wenn wir das jeder für sich machen, dann muss das natürlich ein absolut gangbarer Weg sein. Wogegen ich mich ja nur wehre, ist zu sagen, dass wird jetzt ein Zwangszusammenschluss von Rundfunkanstalten. ... das muss dann ein vernünftiger gemeinsamer Prozess und nichts, was par ordre du mufti verordert wird.

Bovenschulte: "... wenn Staatsverträge ratifiziert werden müssen durch das Parlament, dann ist das eine demokratische Entscheidung. Und demokratische Entscheidungen, auch wenn man sie für ganz falsch hält und wenn man sie für rechtswidrig hält – die kann man nicht verhindern...."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Januar 2021, 21:30 von Bürger«
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  • Beiträge: 1.575
Ein Wortnebel so suggestiv, dass er tiefschwarz nur so qualmt.

Zitate augenscheinlich
https://www.deutschlandfunk.de/streit-um-rundfunkbeitrag-bremen-und-saarland-wenden-sich.2907.de.html?dram:article_id=489028(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)
entnommen.

Zitat
Bovenschulte: "... wenn Staatsverträge ratifiziert werden müssen durch das Parlament
Ein Parlament muss gar nichts. Es vertritt den Souverän (nämlich das Volk).

Staatsverträge werden ratifiziert oder nicht ratifiziert.

Zitat
, dann ist das eine demokratische Entscheidung.
Wer oder was hat denn demokratisch entschieden, dass Staatsverträge ratifiziert werden müssen?
Antwort: Niemand.

Über dem Parlament steht niemand, es sei denn, das Parlament hat durch eigenen Beschluss sich selbst beschränkt (wie z.B. im EU-Recht).

Zitat
Und demokratische Entscheidungen, auch wenn man sie für ganz falsch hält und wenn man sie für rechtswidrig hält – die kann man nicht verhindern...."
Der Satz ist richtig. Nur gibt es keine demokratische Entscheidung, dass Staatsverträge ratifiziert werden müssen. Eine solche demokratische Entscheidung wäre verfassungswidrig. So einfach ist das.

Gut möglich, dass es eine Gewährsträgerhaftung der Länder gibt. Aber dann ist das ein Problem der Exekutiven, denn die Sender wurden von den Landesregierungen gegründet. Wenn, dann müsste Radio Bremen Herrn Haseloff in Beugehaft nehmen. Zu mehr taugt dieser Chichi mit der Haftung nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Januar 2021, 21:31 von Bürger«

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Eine "Gewährsträgerhaftung" ist in üblicher Definition die durch Vertrag oder Gesetz festgeschriebene Haftung.
Beispiel: Landesbanken.

Ein derartiges Gesetz darf für "ARD, ZDF etc." nicht gemacht werden - es wäre verfassungswidrig.
So: gemäß BVerfG.

Wir befinden uns damit im Bereich des merkwürdigen Konzepts der "Patronatshaftung" - eine Vertrauenshaftung.
Papa Google weiß mehr darüber.
Da wird nicht an das Unternehmen vom Staat gezahlt, sondern an die Gläubiger. Das würde lustig werden, wenn die üblichen Rückzahlungen bei kleinen Alltagsfehlern des Beitragsinkassos dann durch die Landesfinanzministerien zu administrieren wären.

Mindestens 1 Sender kommt wohl 2021 in die Überschuldung. Das wird lustig werden, befindet sich aber noch im Stadium der Verzifizierung - also Irrum noch ganz ausdrücklich vorbehalten.


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..... und um das zu verhindern wird der Beitrag erhöht !   Einfall für Alle !


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Wenn, dann müsste Radio Bremen Herrn Haseloff in Beugehaft nehmen.
Einspruch; wenn "Gewährsträgerhaftung", dann nur jedes Land für seine LRA.

Das Land Sachsen-Anhalt hat keine Pflicht, die LRA des Landes Bremen zu finanzieren; eine "Verpflichtung" des Landes Sachsen-Anhalt besteht allenfalls anteilig gegenüber dem MDR, weil das Land Sachsen-Anhalt Mitbegründer des MDR ist.

Auch die Länder Brandenburg und Berlin haben keine Pflicht, LRA's anderer Bundesländer zu finanzieren. Für derartiges bräuchte es eine Rechtsgrundlage durch den Bund, wenn die Finanzierung einer LRA dem Landesrecht unterfällt, das nicht länderübergreifend wirkt.

Oder?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die "besondere finanzielle Situation" der beiden Mini-Anstalten RB und SR besteht vor allem darin, dass die beiden Länder jeweils einen eigenen Sender betreiben, den sich die Bevölkerung dieser Bundesländer nicht leisten können. Es ist schon eine besondere Unverschämtheit Forderungen an die Bürger aller anderen Bundesländer zu stellen, wenn man leere Taschen hat, sich aber Luxus leistet. Für Bremen wie das Saarland ist ein eigener Rundfunksender völlig unnötiger Luxus. Beide Länder können gut von den Sendern benachbarter Bundesländer mitversorgt werden. Einer Beteiligung von Bremen am NDR und dem Saarland am SWR dürfte kaum etwas entgegen stehen, wenn  man einmal davon absieht, dass die Intendantin von Radio Bremen, Yvetter Gerner, anderswo wohl Probleme haben dürfte jährlich 270.000 Euro zu kassieren und Thomas Kleist (SR) wohl auch nicht so leicht an 245.00 Euro käme.  In Bremen liegt die Arbeitslosenquote bei gut 11 Prozent. Der Bedarf für Intendanten bzw. Intendantinnen beträgt in Bremen ziemlich exakt 0 Prozent. Im Saarland liegt die Arbeitslosenquote nur bei gut 7%. Dennoch dürfte die Nachfrage nach gelernten Intendanten auch dort nicht so hoch sein, dass jemand für Herrn K. 245 TEU locker macht.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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