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  • VERHANDLUNG VG Hannover, Do 07.01.2021, 14:20 Uhr: 07. Januar 2021

Autor Thema: VERHANDLUNG VG Hannover, Do 07.01.2021, 14:20 Uhr  (Gelesen 1921 mal)

S
  • Beiträge: 89
VERHANDLUNG VG Hannover
mit RA Bölck

Do 07.01.2021, 14:20 Uhr

VG Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Sitzungssaal 01


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2021, 02:40 von Bürger«

S
  • Beiträge: 89
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich möchte euch berichten, was sich letzte Woche beim VG Hannover ereignet hat.
Person A hat gegen einen Widerspruchsbescheid geklagt und sich dazu von RA B. anwaltliche Hilfe erhofft.

Kläger A wandte sich gegen einen Widerspruchsbescheid mit dem Argument, dass der vorausgegangene Festsetzungsbescheid automatisch erlassen und damit unwirksam sei.

Die Richterin war der Auffassung, dass selbst wenn Bescheide automatisch erlassen werden, spätestens bei der Bearbeitung des Widerspruchsbescheides ein menschliches Wesen mit der Bearbeitung beschäftigt war, welches aus der Unterschrift hervorgeht. Somit würde dieser letzte Bearbeitungsschritt durch einen Menschen den vorausgegangenen rein maschinell erstellten Bescheid "heilen".
Unter Heilung versteht man in der Rechtswissenschaft die Überwindung eines Formmangels durch Erfüllung bestimmter Rechtsgeschäfte .

Was könnte man dagegen vorbringen?

Der Kläger zog aus finanziellen Gründen und auf Anraten seines Anwaltes, der wie ich finde diese Auslegung des Gerichtes gekannt haben müsste, die Klage zurück.


Edit DumbTV/ "Bürger": Zur oben beschriebenen "Heilung" siehe und diskutiere bitte unter
VGH BaWü 13.11.20, 2 S 2134/20 - Heilung vollaut. Bescheid durch Wid.-besch.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34692.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2021, 19:22 von DumbTV«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Das hat ja schon letztes Jahr - nachdem Herr B. in Hessen damit einen Erfolg hatte - auch in Hessen angefangen mit diesem Stuß, den jetzt offensichtlich alle 5000 Verwaltungsgerichte in Deutschland abschreiben - denen kann ja nichts passieren.

Leider erfährt man aber auch überhaupt nichts darüber, was denn der Anwalt gesagt oder in der Klageschrift geschrieben hat? So kann man sich kaum ein Bild machen - auch nicht darüber was man dagegen sagen könnte. Vielleicht wurde das schon alles gesagt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2021, 19:22 von DumbTV«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.455
Zum Thema "Heilung durch Widerspruchsbescheid" gibt es bereits eine Diskussion unter:

VGH BaWü 13.11.20, 2 S 2134/20 - Heilung vollaut. Bescheid durch Wid.-besch.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34692.0

Diesen Aspekt bitte dort weiter vertiefen.


Siehe ergänzend auch:
"vollständig automatisierter Erlass v. Bescheiden" > Entscheidung VG Hamburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34525.0


Hier im Thread bitte nur weiter zum eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
VERHANDLUNG VG Hannover, Do 07.01.2021, 14:20 Uhr
und eben diese VERHANDLUNG zum Gegenstand hat.
Inhaltliche Diskussionen zu über die Verhandlung hinausgehenen und/oder allgemeingültigen Einzelaspekten bitte in dazu geeigneten existierenden Threads - bzgl. "Heilung" z.B. in den o.g. Threads. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2021, 19:22 von DumbTV«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

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