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Autor Thema: Rechtsmittel gegen Pseudo-Jura? - Textbaustein-Konglomerate statt Rechtsprechung  (Gelesen 2951 mal)

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Sündiger Texter @pjotre sagt DANKE. Abs. 4. a) lautet nun:
(Die Durchführungsverordnung erläutert dann, dass die Zeichenzahlen als "etwa"-Werte zu interpretieren sind.)

Zitat

Als Textbausteine gelten Textmodule von mehr als 300 Zeichen, die für die Verwendung in unterschiedlichen individuellen Textdokumenten vorgesehen sind. Sie sind vom individuellen Text erkennbar abzusetzen. Haben sie über 2000 Zeichen, so sind sie in einen Anhang auszugliedern. im Haupttext muss die Fundstelle im Anhang auffindbar angegeben werden. 
 

Definition nicht gut genug? -
Noch sonstige Lücken? Wir sind derart normenorientiert, wie eigentlich nur Leute vom Baufach sein können...


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Noch eine Nachbesserung - im Vorschlag "Gesetz" neuer Abschnitt 1.c:
Zitat
<br/> c) Auf Randnummern kann verzichtet werden, sofern ein Textdokument durchgehend mit Überschriften und Abschnittsnummern gemäß (2) geordnet ist, sofern die Abschnittsnummern durch ein Ordnungssystem sofortige Auffindbarkeit gewährleisten.


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